RWE: Staatsfeind Nr. 1, hier: Gegen Erhalt und Schutz des Grundwassers, Bezug: KStA vom 24.10.2015

Emailadresse: 
SPAMSCHUTZkurt.classen@t-online.deBITTEENTFERNEN

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der RWE Power AG,

 

sehr geehrter Herr Hartung,

 

 

 

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20, Abs. 2, Satz 1 GG). „Die Staatsgewalt wird durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ (Art. 20, Abs. 2, Satz 2 GG). “Die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20, Absatz 3 GG).

 

 

 

Durch Ihren Beauftragten Christian Forkel, Leiter der Wasserwirtschaft der RWE Power AG, haben Sie, Herr Hartung, ein öffentliches Bekenntnis darüber abgegeben, dass die im Gang befindliche Komplettzerstörung des Grundwassers im Rheinischen Braunkohlenrevier nicht auf Gesetz und Recht beruhe und auch nicht durch die dazu berufenen Organe zugelassen wurde, sondern ihre Grundlage in einem „politischen Konsens“ habe. Dies ist verfassungs- und rechtswidrig.

 

 

 

Die im Gang befindliche Komplettzerstörung des Grundwassers im Rheinischen Braunkohlenrevier verstößt zunächst – wie vorstehend aufgezeigt -  gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze des Art. 20 GG. Des Weiteren sind Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Strafgesetzbuches zum Schutz des Grundwassers verletzt, auf den Brief an Frau Gudrun Zentis vom 23.10.2015 wird Bezug genommen, vgl. Hambacherforst.Blogsport.de.

 

 

 

Darüber hinaus wird auf die Verletzung der Vorschriften des Bundesberggesetzes sowie des Strafgesetzbuches zum Schutz des Bodens verwiesen, wie in dem Brief vom 08.10.2015 an den BUND NRW und an den „Buirerfuerbuir e.V.“ dargelegt. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass die bezüglich der Zerstörung des Bodens in Bezug genommene Vorschrift des § 330 StGB, „Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat“ entsprechend auch für die Schädigung des Grundwassers gilt.

 

 

 

Der Brief vom 08.10.2015 an den BUND NRW wurde der RWE Power AG per Mail bereits übersandt, er mag wieder auf dem Blog eingestellt werden.  

 

 

 

Der Staat und der „Staatsschutz“ handeln gemeinschaftlich mit dem Konzern: Das – wohl auf Art. 20 Abs. 4 gestützte - Werfen von Steinen wird verfolgt (siehe Beitrag im KStA Rhein-Erft vom 24.10.2015), das Begehen besonders schwerer Fälle von  Straftaten gegen die Umwelt und gegen die Verfassung wird aktiv durch den von den rd. 30 Mitgliedern des Braunkohlenausschusses erstellten Braunkohlenplan Teilplan 12/1 Hambach oder durch „Nichtstun“ vorbereitet, begünstigt, gefördert und unterstützt.

 

 

 

Kurt Claßen

 

24.10.2015

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen