[Josef] Pressemitteilung zu und Prozessbericht vom Berufungsprozess
Pressemitteillung zur Berufungsverhandlung im Fall Josef
Am 2. Juli 2015 verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufung im Fall Josef. Nachdem unser Genosse in erster Instanz des Landfriedensbruches in Rädelsführerschaft, der versuchten schweren Körperverletzung und schweren Sachbeschädigung vom Landesgericht Wien am 22. Juli 2014 nach drei Prozesstagen für schuldig befunden wurde, stand nun das Strafmaß erneut zur Debatte. Bereits im Februrar lehnte der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Antrag auf Revision des Verfahrens ab, womit Josef als rechtskräftig verurteilt gilt.
Wenig überraschend bestätigte das OLG nun auch das Strafmaß. Richter Christian Dostal wiegelte die seitens Rechtsanwalt Clemens Lahner angeführten mildernden Umstände und Verfahrensfehler ab. Die erste Instanz habe diese bereits ausreichend berücksichtigt und vielmehr sei davon auszugehen, dass das Strafmaß von zwölf Monaten Haft, davon vier unbedingt, „zu niedrig gewesen“ sei. Josef habe mit seinen „erwiesenen“ Taten für massive Einschnitte in die Demonstrationsfreiheit gesorgt und sei zudem erkennbar – an schwarzer Kleidung und Anreise aus dem Ausland – gewaltbereit gewesen, so die Begründung des Richters. Deshalb müsse die Justiz mit aller Härte und dem Mittel der „Generalprävention“ gegen ihn vorgehen.
Das OLG unterstützt somit die Linie des Landesgerichtes, das, indem es an Josef ein Exempel statuiert, den Landfriedensbruchparagraphen wieder gangbar machen wollte. Dieser steht mittlerweile zur Debatte und wird in einer Gesetzesreform in „schwere gemeinschaftliche Gewalt“ umgewandelt werden. Damit wird es schwieriger werden, Menschen, die lediglich in einer als gewaltbereit geltenden Gruppe unterwegs sind, der vorgefallen Straftaten zu belangen. Gleichzeitig wird der Fokus auf die „Rädelsführerschaft“ verschoben, die als Aufwiegler*innen umso härter bestraft werden können. Außerdem gilt als „Zusammenrottung“ nun schon eine Personengruppe von 30 Menschen. Es ist abzuwarten, wie sich dieser neue Paragraph in der Praxis entwickeln wird. Der fade Beigeschmack einer Zuspitung der Repression auf Einzelne bleibt.
Josef wäre auch durch den neuen Paragraphen verurteilt worden. Sein Fall ist ein Beispiel dafür, wie der Rechtsstaat neue Wege erprobt, um sein Gewaltmonopol aufrecht zu erhalten. Ein Beispiel, auf das wir gerne verzichtet hätten, aus dem es nun aber gilt, die gewonnenen Erfahrungen zu sammeln, zu systematisieren und zu verarbeiten.
Das juristische Schauspiel um unseren Genossen Josef ist nun vorüber. Was bleibt, ist unsere Solidarität. Wir sind nach wie vor auf Spenden angewiesen, denn die Zahlungsaufforderungen für das zerstörte Polizeiauto wird nicht lange auf sich warten lassen.
Solidarität mit Josef! Josef zahlt nix!
Rote Hilfe Ortsgruppe Jena
Kto.-Nr.: 4007 238 309 | IBAN DE77 4306 0967 4007 2383 09
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank) | BIC GENODEM1GLS (GLS Bank)
Verwendungszweck: Wien
Prozessbericht Berufungsverhandlung im Fall Josef am 2. Juli 2015
Fast ein Jahr ist es her, dass unser Genosse Josef vom Landesgericht Wien zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten, davon vier unbedingt, verurteil wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Josef am 24. Januar 2014 im Rahmen der Gegenproteste zum WKR-Ball des Landfriedensbruches in Rädelsführerschaft, der versuchten schweren Körperverletzung und schweren Sachbeschädigung schuldig gemacht hatte. Dass sich die Verurteilung einzig aus der Aussage eines Zivilpolizisten ergab, dessen Wahrnehmungen sich im Zuge von entlastenden Beweisen des Öfteren wandelten, sorgte schon während der Hauptverhandlung für Kritik von Menschenrechtsorganisationen, über Politiker*innen bis hin zu bürgerlichen Medien. Die Befürchtung eines sich ankündigenden politischen Schauprozesses bestätigte sich. An Josef sollte ein Exempel statuiert werden, das Widerstand gegen die nationalistische, klassistische, sexistische und rassistische Hetze nationalkonservativer bis rechtsextremer Studentenverbindungen erschwert. Außerdem kann ein polizeilicher Kontrollverlust, wie er am 24. Januar 2014 in Wien zu beobachten war, nicht ohne einen Schuldigen bleiben, der für dieses Versagen zur Verantwortung gezogen werden kann.
Nachdem bereits im Februar 2015 die Revision, das heißt die Anfechtung der Verurteilung als solche, vom Obersten Gerichtshof abgelehnt wurde, bestätigte das Oberlandesgericht Wien in der am 2. Juli 2015 verhandelten Berufung ebenso das Strafmaß. Richter Christian Dostal schloss in seiner Begründung, es sei vielmehr „davon auszugehen […] dass sie [die Strafe] zu niedrig“ gewesen sei. Josef habe mit „seinen Taten“ dazu beigetragen, „dass sich Menschen nicht mehr auf die Straße trauen.“ Ohne Umwege schlägt Dostal damit in die selbe Kerbe, wie bereits Staatsanwalt Kronawetter in der ersten Instanz, als dieser für die Nacht des 24. Januar 2014 "bürgerkriegsähnliche Zustände“ beschwor und in seinem Abschlussplädoyer sogar von „Terrorismus“ sprach. Die seitens des Rechtsanwaltes Clemens Lahner eingebrachten mildernden Umstände, dass Josef bisher nicht straffällig gewesen sei, stets friedlich demonstriert habe und zur Wahrheitsfindung vor Gericht beigetragen habe, fanden keine Berücksichtigung. Der fälschlicherweise zunächst auf 500.000 € bezifferte Sachschaden wurde erst im schriftlichen Urteil auf 50.000 € still herunter korrigiert. Auch der Einwand gegen diesen Verfahrensfehler wurde abgeschmettert, weil nicht die tatsächliche Gewalt, sondern die Gewaltbereitschaft entscheidend sei. Als gewaltbereit gilt nach Dostal, wer aus dem Ausland anreist und sich schwarz kleidet. Gegen solche Menschen sei es legitim, mit den Mitteln der „Generalprävention“ vorzugehen, um das „Demonstrationsrecht“ als ein „Grundpfeiler der Demokratie“ zu verteidigen: „Dieses Recht darf nicht unterlaufen werden durch gewaltbereite Menschen, die aus dem Ausland einreisen und von den Umständen hier nicht einmal betroffen sind.“ Schließlich verabschiedet sich Dostal poetisch mit Voltaire: „Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du sie ausdrücken darfst.“
Oder eben vier Monate Knast und 50.000 € Schulden.