[S] Bericht zur solidarischen Prozessbeobachtung

Heute fand vor dem Amtsgericht Stuttgart ein Prozess gegen einen Stuttgarter Antifaschisten statt, welcher wegen einer Solidaritätskundgebung zu Chemnitz am 29.08.2018 am Marienplatz angeklagt wurde. Vorgeworfen wurde ihm einen Polizisten tätlich anghttps://wordpress.com/post/aabstgt.wordpress.com/2949egriffen zu haben.

Was war geschehen?

Am 26 und 27.08.2018 kam es in Chemnitz zu progromartigen Ausschreitungen von Faschisten. Hierbei kam es zu mehreren Jagdszenen auf MigrantInnen und Linke. Als Zeichen der Solidarität mit den Linken Strukturen vor Ort gab es in Stuttgart eine spontane Kundgebung mit anschließender Sponti. Während der Sponti kam es immer wieder zu willkürlichen Angriffen seitens der Polizei. Im Zuge dieser Angriffe wird dem Genossen nun vorgeworfen, er habe einen Polizisten „tätlich angegriffen“, indem er sich nach dem Schlag des Polizeibeamten an dessen Arm festgehalten hat.

Der Prozess:

Ironisch, wie allein der Tatvorwurf an sich, zog sich der gesamte Prozess auch weiter. Doch dazu später mehr. Es versammelten sich heute vor dem Amtsgericht Stuttgart rund 25 AntifaschistInnen, um den Prozess zu begleiten und ihre Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten sichtbar zu machen.

Nach massiven Vorkontrollen mit Metallscanner und Taschenkontrollen ging der Prozess los.

Nach der Verlesung der Anklageschrift und einigen technischen Schwierigkeiten bei dem Versuch, die Beweisvideos einzusehen, wurde nun auch der „geschädigte“ Polizist befragt. Der anfängliche Versuch, lediglich sein eigenes Protokoll vorzulesen, wurde durch den Verteidiger des Angeklagten konsequent unterbunden. Nach gezielten Fragen stellte sich heraus, dass der Polizist nicht wusste, warum er die Demonstranten https://wordpress.com/post/aabstgt.wordpress.com/2949aufhalten sollte. Er hatte einfach nur den Befehl ausführt, ohne groß darüber nachzudenken. Nach der Nachfrage seitens der Verteidigung, ob es überhaupt notwendig sei, diesen Prozess weiterzuführen, einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Einstellung nach §153a und der Auflage 800€ Geldstrafe.

Richterin mahnt, wir kämpfen weiter!

Am Schluss richtete die Richterin noch mahnende Worte an den angeklagten Genossen, er solle sich in Zukunft zusammenreißen, da er schon auf Bewährung sei und es beim nächsten Mal nicht so „glimpflich“ ausgehen würde. Des Weiteren erwähnte sie die „arme“ Polizei, welche nur ihren Job mache und deswegen niemals gerechtfertigt als Zielscheibe dienen dürfe. Doch wenn tagtäglich faschistische Übergriffe, brennende Geflüchtetenunterkünfte oder Tote im Mittelmeer das Alltagsbild prägen ist es gerade umso wichtiger, noch entschlossener auf die Straße zu gehen. Wenn uns dabei die Staatsmacht als unerwünschten Störfaktor sieht und ihre Handlanger uns ständig angreifen, ist entschiedener Gegenprotest grundsätzlich legitim. Wir lassen uns nicht in gute und schlechte AntifaschistInnen spalten, sondern kämpfen weiter Seite an Seite für eine bessere Welt, jenseits von Ausbeutung und Unterdrückung.

Alerta Antifaschista!

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