[S] Die konstruierte Straftat – Aufruf zur Prozessbeobachtung
Am 29.08.18 mobilisierte das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) zu einer Solidaritätskundgebung auf den Marienplatz in Stuttgart, um auf die in Chemnitz stattgefundenen pogromartigen Übergriffe auf Geflüchtete aufmerksam zu machen. Im Anschluss formierte sich eine Spontandemonstration in Richtung Innenstadt, die aber immer wieder mutwillig und anlasslos von der Polizei angegriffen wurde. Nun sitzt ein Antifaschist auf der Anklagebank.
Am 29.08.18 mobilisierte das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) zu einer Solidaritätskundgebung auf den Marienplatz in Stuttgart, um auf die in Chemnitz stattgefundenen pogromartigen Übergriffe auf Geflüchtete aufmerksam zu machen.
Im Anschluss formierte sich eine Spontandemonstration in Richtung Innenstadt, die aber immer wieder mutwillig und anlasslos von der Polizei angegriffen wurde. Hierbei wurde mehrfach auf die an der Demonstration teilnehmenden AntifaschistInnen eingeschlagen, was im Nachhinein durch entsprechendes Video- und Bildmaterial verdeutlicht wurde. Unter anderem wurde die Landesgeschäftsführerin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN–BdA) bei den Angriffen der Polizei attackiert. Infolgedessen wurde der gewalttätige Polizeieinsatz sowohl in der Presse als auch in der Kommunalpolitik zum Thema. Um den umstrittenen Einsatz der Stuttgarter Polizei zu rechtfertigen, wird jetzt versucht ein Exempel an einem Antifaschisten zu statuieren. Der Vorwurf – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Hierbei versucht die Staatsanwaltschaft wieder einmal mit dem §114 Abs. 1 StGB gegen Linke vorzugehen und nutzt die Verschärfung des Polizeigesetzes aus dem Jahr 2017, um bereits kleinste Widerstandshandlungen gegen die Polizei mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.
Lasst uns gemeinsam unseren Genossen bei seinem Prozess am Montag, den 26.08.2019,
um 8.30 Uhr, vor dem Stuttgarter Amtsgericht unterstützen.
Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!