Todesfall und Folter
Josu Uribetxeberria ist tot
Der ehemalige ETA-Gefangene starb zu Hause, nachdem er vor zwei Jahren – schwer krebskrank – von der spanischen Justiz vorzeitig aus der Haft entlassen worden war. Ein Gutachten hatte ihm die Endphase seiner Krankheit diagnostiziert, doch selbst in Anbetracht dessen war die Entlassung wegen des angekündigten Todes noch eine kleine Überraschung, die von der spanischen Rechten mit üblen Kommentaren bedacht wurde. Nach dem Motto: wieder kommt einer straffrei weg.
Josu Uribetxeberria bekam in der Diagnose noch sechs Monate Lebenszeit, daraus wurden dann aber doch noch zwei Jahre. Was die ultrarechten Opferverbände zur Forderung bewegte, ihn sofort wieder einzusperren, weil das “Attest“ gefälscht sei. Uribetxeberria war für die mehr als 500 Tage dauernde Entführung des Knastbeamten Ortega Lara verurteilt worden. Er war seit langem der erste schwerkranke Gefangene, der nach der entsprechenden Justiz-Verordnung freigelassen wurde. Zwölf weitere stehen auf der Liste der Organisation der Angehörigen der politischen Gefangenen, Etxerat! (Nach Hause!). Sie alle haben unheilbare Krankheiten und werden im Knast nicht annähernd angemessen versorgt, für einige bedeutet das wie bei Josu Uribetxeberria den Tod auf Raten. (RB)
Straßburg akzeptiert Folterklage
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat eine Klage wegen Folter gegen die Guardia Civil akzeptiert. Kläger sind Igor Portu und Mattin Sarasola, denen vorgworfen wird, am 30.12.2006 die Bombe im Flughafen-Parkplatz T4 Madrid gelegt zu haben. Die beiden wurden in ihrem Heimatort in Gipuzkoa verhaftet und direkt danach in den Bergen schwer gefoltert. Dabei erlitt Igor Portu derart lebensgefährliche Verletzungen, dass die Folter-Guardias ihn sofort in ein Krankenhaus in Donostia brachten. Ein völlig unüblicher Vorgang in der Polizeipraxis, der auch prompt zur Entdeckung dieser illegalen Gewaltanwendung führte. Das medizinische Personal machte Fotos und dokumentierte die beinahe tödlichen Verletzungen. Es folgte ein Prozess vor dem Landesgericht Gipuzkoa gegen vier Beteiligte Guardias, sie wurden verurteilt. Doch das Oberste Spanische Gericht hob das Urteil wieder auf und sprach die Folterer frei. Im spanischen Staat ist der juristische Weg mittlerweile ausgeschöpft, die Klage geht nun nach Europa, wo es in verschiedenen Institutionen sich ziemlich klar ist, dass im Staat systematisch gefoltert wird. Mehrfach wurde er verurteilt, zuletzt mussten an eine Betroffene 30.000 Euro Schmerzensgled bezahlt werden, weil ihrer Folter-Klage nicht ernsthaft nachgegangen wurde. (RB)