Vorladung einer Zeugin - Update im Leipziger "Burschenschaften aufbrechen-Verfahren"
Ihr findet künftig alle aktuellen Entwicklungen zu dem Fall auf dem Blog der Soligruppe: burschenschaftenaufbrechen.noblogs.org
Seit 2,5 Jahren läuft ein Verfahren gegen einen Antifaschisten, dem vorgeworfen wird bei den Neonazis der Burschenschaft Germania Leipzig eingebrochen zu haben. Wir berichteten damals auf dem Blog der Roten Hilfe Leipzig über den Fall. All zu viel ist in der Zeit nach außen nicht passiert. Nun kam es zur staatsanwaltlichen Vorladung der Autohalterin des Autos, aus dem heraus der Beschuldigte festgenommen wurde. Durch die Vorladung erhoffen sie sich weitere Informationen zu bekommen und nutzen dafür das Druckmittel einer staatsanwaltlichen Vorladung. Das Mittel Zeug*innen staatsanwaltlich vorladen zu lassen nach §161a StPO unterscheidet sich von der Vorladung durch die Cops dahingehend, dass bei der staatsanwaltlichen Vorladung die Pflicht zum Erscheinen besteht. Sofern man als Zeug*in und nicht als Beschuldigte*r von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, besteht nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht bzw. ein Auskunftsverweigerungsrecht nur dann, wenn man sich selbst belasten könnte. Wenn du als Zeug*in bei dieser Art der Vorladung also keine Aussage machst, droht Repression, die im Ermessen des*der Richter*in liegt und von Zwangsgeld bis Beugehaft reichen kann.
Da die Zeugin in diesem Fall jedoch keine Aussagebereitschaft hatte und sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen hat, ist von weiteren Vorladungen und damit verbundenen Zwangsmitteln auszugehen. An dieser Stelle viel Kraft an die Zeugin sich nicht einschüchtern zu lassen!
Wie immer gilt auch hier, keine Aussagen bei Bullen und Justiz! Wenn ihr von einer Vorladung betroffen seid, kommt gern in unseren Sprechstunde!