Kölner IL-Outing basiert auf gefälschten Beweisen und falschen Behauptungen

Im Juli 2022 wurde ein Mensch aus Köln unter Nennung seines Namens und mit Foto im Internet und sozialen Medien von der Interventionistischen Linken (IL) als „Täter“ geoutet.

 

Der Vorwurf: Der Beschuldigte (im Folgenden C genannt) soll bei einem einvernehmlichen Date mit einer Frau (im Folgenden X genannt) ohne ihr Wissen und Einverständnis sexuelle Fotos gemacht haben. Details des Treffens und diese Fotos soll C anschließend in einer Chatgruppe geteilt haben, die Teil eines größeren misogynen Netzwerks, ähnlich sogenannter Pick-Up-Artists, sein soll. Die einzige Quelle dieser Behauptungen sind Emails einer bis heute unbekannten Zeugin, die sich zunächst per E-Mail an eine X nahestehende Person und später an sie selbst gewendet haben soll. C selbst hat die Vorwürfe von Beginn an stets vollständig bestritten. Nachdem wir bereits im Anschluss an das Outing in einem Text auf die zahlreichen Widersprüche in dem gesamten „Verfahren“ hingewiesen haben, liegen uns nun konkrete Beweise vor, dass die Vorwürfe erfunden wurden und damit haltlos sind.

 

1. Einleitung

Im Juli 2022 wurde ein Mensch aus Köln unter Nennung seines Namens und mit Foto im Internet und sozialen Medien von der Interventionistischen Linken (IL) als „Täter“ geoutet.

Der Vorwurf: Der Beschuldigte (im Folgenden C genannt) soll bei einem einvernehmlichen Date mit einer Frau (im Folgenden X genannt) ohne ihr Wissen und Einverständnis sexuelle Fotos gemacht haben. Details des Treffens und diese Fotos soll C anschließend in einer Chatgruppe geteilt haben, die Teil eines größeren misogynen Netzwerks, ähnlich sogenannter Pick-Up-Artists, sein soll. Die einzige Quelle dieser Behauptungen sind Emails einer bis heute unbekannten Zeugin, die sich zunächst per E-Mail an eine X nahestehende Person und später an sie selbst gewendet haben soll. C selbst hat die Vorwürfe von Beginn an stets vollständig bestritten.

Nachdem wir bereits im Anschluss an das Outing in einem Text auf die zahlreichen Widersprüche in dem gesamten „Verfahren“ hingewiesen haben, liegen uns nun konkrete Beweise vor, dass die Vorwürfe erfunden wurden und damit haltlos sind. Im Rahmen des zivilrechtlichen Vorgehens gegen die Beschuldigungen hat X oben genannte E-Mails vorgelegt und schriftliche Aussagen getätigt, die uns vorliegen. Es handelt sich vermutlich um das gleiche Material, welches X auch der IL vorgelegt hat und auf dessen Grundlage das Outing beschlossen wurde. Dieses Material beweist eindeutig, dass die entscheidenden Belege gefälscht und mehrfach wissentlich Falschaussagen getätigt wurden. Darüber hinaus deutet alles darauf hin, dass der langjährige Ex-Partner von X in die Fälschungen involviert sein muss (s. 3.3). Das ist besonders deshalb relevant, weil eben diese Person, nach unseren Informationen, sich innerhalb der IL besonders vehement für ein möglichst weitreichendes Outing des Beschuldigten stark gemacht hat.

Da sowohl Abläufe als auch die technischen Details der Fälschungen komplex sind, werden wir uns in dem Text auf die wichtigsten Fakten und Widersprüche beschränken. Für diejenigen, die sich intensiver mit der Prüfung der Fakten beschäftigen wollen, gibt es im Anhang eine ausführlichere von uns grafisch aufbereitete Darstellung. Hier finden sich auch Auszüge aus dem von unabhängigen IT-Expert*innen erstellte Gutachten, das die vorgelegten Beweismittel untersucht hat. Wir wollen dieses öffentlich machen, sodass sich alle selbst ein Bild von den Fälschungen machen und diese Manipulationen nachvollziehen können. Dieses Material kann natürlich auch noch anderen IT-Expert*innen zur Begutachtung vorgelegt werden.

2 Der Ablauf

Bevor wir ins Detail gehen, wollen wir kurz nochmal die „offizielle“ Version und das Vorgehen der IL darstellen. Anschließend werden wir die Vorwürfe, unter Hinzuziehung von Ergebnissen eines unabhängigen IT-Berichts, widerlegen.
Wie bereits erwähnt, basierten sämtliche Vorwürfe gegen C auf den Aussagen einer angeblichen anonymen und bis heute unbekannten Zeugin, die wie wir jetzt wissen, in den vorgelegten Emails unter dem Pseudonym „Jennifer Hills“ (im Folgenden JH genannt) in Erscheinung getreten ist. (Anmerkung: JH ist eine Figur aus einem Horrorfilm, die auf brutale Art und Weise Vergewaltiger ermordet und verstümmelt) Diese soll bereits Ende Oktober 2021, also bereits weit vor dem besagten einvernehmlichen Treffen im Dezember, auf einem internen bundesweiten IL-Treffen in Köln aufgetaucht sein und dort eine Person aus der IL-Ortsgruppe von X angesprochen haben. Aus dem von X vorgelegten Emails wissen wir jetzt, dass es sich bei dieser Person um den Ex-Partner von X handelt (s. 3.3). Auf dem bundesweiten Treffen soll JH diesen vor C und einer misogynen Männergruppe gewarnt haben, die sich „im direkten Gespräch in Kneipen sowie Messenger-Chats“ in abwertender Weise über Frauen äußerten. Dabei soll auch X als „lohnenswertes Ziel“ genannt worden sein. Die Ortsgruppe von C wurde jedoch nicht über diese Vorwürfe informiert.

Nach dem Date zwischen C und X Anfang Dezember wandte sich JH per Mail an den besagten Ex-Partner und informierte unter Bezugnahme auf das gemeinsame Gespräch bei dem IL Treffen darüber, dass C mit Details aus dem Date prahle und diese in einer misogynen Chatgruppe, der Menschen aus Cs „privatem politischen Fußballumfeld“ angehören sollen, verbreite. Erst Mitte Januar nahm JH dann selber Emailkontakt zu X auf. Dort erfuhr X erstmals, dass es auch Fotos geben soll, die C an dem Date ohne ihr Wissen/Einverständnis gemacht habe und in besagter Chatgruppe verbreite. JH schickte X nach eigener Aussage zwei dieser Fotos zu. Darüber hinaus will sie weitere Fotos und Auszüge aus der Chatgruppe in einer Videokonferenz mit der Zeugin eingesehen haben. An dieser Videokonferenz soll X alleine teilgenommen haben und währenddessen keine Fotos/Screenshots oder ähnliches von dem gezeigten Material gemacht haben. Auch kann sie keine Angaben zur Person JH machen, da diese ihre Kamera ausgeschaltet hatte. Abgesehen von den angeblich in der Email verschickten zwei Fotos soll sich die Zeugin aber geweigert haben, X die in der Videokonferenz angeblich gezeigten Fotos zuzuschicken. Ende Januar ist der Kontakt von JH dann scheinbar abgebrochen worden. Die Vorwürfe gegenüber C wurden dann erstmals in einem Treffen am 8.3.2022 zwischen X und Menschen aus der damaligen Politgruppe von C, zu dem es auf Initiative von C gekommen war, geäußert. (C hatte dies initiiert, da er sich durch die vagen und immer aggressiveren Nachrichten von X bedroht fühlte.)
In einem Folgegespräch wurde X von diesen Personen darum gebeten, „Beweise“, Fotos und Mails – vor allem mit den entsprechenden Metadaten dazu – vorzulegen. Dieser Forderung wollte X schließlich nachkommen, hat dies jedoch dann nicht getan. Stattdessen wurden die Gespräche von ihr abgebrochen und sie bzw. ihre Ortsgruppe wandte sich an die bundesweite Ansprechgruppe der IL. Diese hat, laut eigenen Aussagen, die sogenannten Beweise einsehen können und auf dieser Grundlage schließlich ein Outing von C forciert, welches von der IL beschlossen wurde. Das Outing erfolgte dann in einer, von der IL professionell durchgeführten Social-Media-Kampagne, begleitet durch Pressearbeit und das Lancieren von Presseartikeln im Neuen Deutschland und der Taz. Mehrfach wurden neue Outing-Seiten ins Netz gestellt und dabei u.a. auch die Partnerin von C mit vollem Namen genannt. Insbesondere die Ortsgruppe von X und deren Ex-Partner verbreiten nach wie vor den vollen Namen des Beschuldigten via Social Media.

C hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Jedoch wurde ihm verwehrt, sich auf der bundesweiten IL-Ebene dazu zu äußern. Eine von ihm verfasste Stellungnahme zu den Vorwürfen, die der bundesweiten Ansprechgruppe vorgelegt wurde, wurde auf weiterer bundesweiter Ebene, nach unserer Erkenntnis, nicht zugelassen.
Nicht zuletzt aufgrund der vielen Widersprüche und der Tatsache, dass alle Anschuldigungen per Email von einer anonymen und nicht mehr zu erreichenden Quelle getätigt wurden, gab es innerhalb und außerhalb der IL weiterhin die Forderung, die Emails zu überprüfen. Das wurde von der bundesweiten Ansprechgruppe der IL abgelehnt, denn die Fotos könnten „eindeutig einem Treffen mit dem Täter zugerech net werden.“

3 Das Material

Da mit dem Outing dem Beschuldigten jede Möglichkeit genommen wurde, die Vorwürfe auszuräumen und zum Schutz seiner Familie, ist C gegen die Verleumdungen zivilrechtlich vorgegangen. Im Rahmen dieser zivilrechtlichen Auseinandersetzung hat X Mails und Fotos vorgelegt und Aussagen getätigt, um ihre Vorwürfe zu untermauern. Das Material besteht aus sechs Emails, teilweise inklusive Emailheadern, die in eine Textdatei kopiert wurden sowie zwei Fotos. Nach Aussage von X wurden ihr bzw. „dritten Personen“ diese Mails von JH zugeschickt. Durch die Emailadresse wissen wir, dass besagte dritte Person(en) ihr Ex-Partner ist (s. 3.1). Sie habe die Emails inklusive der Header, ohne sie zu verändern, an das Gericht weitergegeben. Von den sechs vorgelegten Emails sollen die vier ersten an den Ex-Partner von X geschickt worden sein – nur zwei Emails sind an X selber gerichtet. Eine dieser Mails enthält die zwei Fotos, die C ohne das Wissen von X gemacht und verbreitet haben soll. Im Folgenden werden wir die wichtigsten Fälschungen und Ungereimtheiten darlegen. (Weitere Darlegungen finden sich – wie erwähnt – im Anhang.)

3.1 Die Emails

Bereits die allererste Email, die JH verschickt haben soll, ist eindeutig gefälscht und das sehr laienhaft. In dem IT-Gutachten wurden allein sieben Fälschungsmerkmale herausgearbeitet. (s.Abbildung 1) Diese Mail hätte so gar nicht verschickt bzw. empfangen werden können.

U.a. wurden die Zeitangaben vom Versenden der Email bis zur Ankunft im Emailpostfach des Empfängers so abgeändert, dass die Email vor ihrem Abschicken beim Empfänger ankommt – also quasi durch die Zeit zurückreist.
Darüber hinaus verfügt die Email über zwei Message IDs – dies ist nicht möglich, da weltweit jede versendete E-Mail nur über eine einzige Message ID verfügen darf. Offenbar haben die Beteiligten den Emailheader einer anderen, von ihnen vorgelegten, Mail kopiert und dann versucht, diesen abzuändern, indem z.B. das Versendedatum geändert wurde. Von daher lässt sich darauf schließen, dass die Mail von X oder ihrem Ex-Partner selbst verfasst und mit dem gefälschten Header versehen wurde.
Die Beteiligten haben also die Unwahrheit gesagt, wenn sie behaupten diese Mail von JH erhalten zu haben, da die Mail rein technisch nicht versendet worden sein kann. Da sich die Mails inhaltlich aufeinander beziehen, kann davon ausgegangen werden, dass auch die weiteren Mails mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Beteiligten selbst geschrieben sind.
Darauf deutet auch der Schreibstil der Mails hin. Sowohl die (extrem misogyne) Sprache, die Rechtschreibung (alles Kleinschreibung) und die falsche Schreibweise des Namens von C (s. 3.4.1) ist in allen vorgelegten Mails identisch.
Da in der ersten (eindeutig gefälschten) Mail auf das angebliche Treffen von JH mit dem Ex-Partner von X hingewiesen wird, kann davon ausgegangen werden, dass es dieses Zusammentreffen zwischen dem Ex-Partner und JH bei dem IL-Treffen und damit die gesamte Kontaktaufnahme durch JH so nie gegeben hat. Damit machen auch alle weiteren Mails, welche nur auf der Grundlage dieser Kontaktaufnahme überhaupt zu verstehen sind, inhaltlich keinen Sinn mehr.

Auch weitere Mails weisen zahlreiche inhaltliche und formelle Manipulationsmerkmale auf, die im Anhang nochmal ausführlich dargestellt werden.

3.2 Die „eindeutigen“ Fotos

In dem zivilrechtlichen Verfahren hat X eine Email mit zwei Fotos vorgelegt, die sie von JH angeblich zugeschickt bekommen hat. Wir werden uns an dieser Stelle nur auf die Aussagekraft der Fotos begrenzen, denn diese spielte in der Begründung des Outings die zentrale Rolle. In einem Statement der IL vom Juli 2022 heißt es dazu: „Es liegen u.a. Fotos vor, die vertrauenswürdige Personen gesehen haben und die eindeutig einem Treffen mit dem Täter zugerech net werden.“ Um zu zeigen, dass diese Aussage unwahr ist, haben wir uns dazu entschlossen in Skizzen/Beispielbildern zu demonstrieren, was auf diesen Fotos wirklich zu sehen ist und so trotzdem die Persönlichkeitsrechte von X zu wahren. (siehe Abbildung 2)

Das Foto 1 zeigt den Bildausschnitt einer Person, die gerade und exakt mittig zur Kamera ausgerich tet vor einem weißen Hintergrund steht, mit anliegenden Armen. Das Foto wurde zusätzlich verpixelt.

Das Foto 2 zeigt die Nahaufnahme eines Tattoos (asiatisches Schriftzeichen). Das Foto wurde ebenfalls stark verpixelt.

Die Fotos lassen sich also, anders als behauptet, weder einem konkreten Ort, noch einem Entstehungszeitpunkt zurechnen. Es existieren auch keine Metadaten zu den Fotos, die weitere Rückschlüsse zuließen.

Weder C noch Teile von C sind auf den Fotos zu sehen.

Wir können natürlich nicht ausschließen, dass der IL andere Fotos vorgelegt wurden. Dann wäre allerdings die Zeugenaussage von X und die von ihr vorgelegten Mails eine Fälschung. Denn dort ist eindeutig davon die Rede, dass JH nur diese beiden Fotos an X verschickt hat.

3.3 Weitere Beteiligte

Die von X vorgelegten Beweise und die Zeugenaussage zeigen, dass es mindestens einen weiteren Beteiligten an den Fälschungen gibt. Denn vier der sechs vorgelegten Emails wurden an den Ex-Partner von X geschickt. Offenbar wurde versucht, die Identität des Tatbeteiligten geheim zuhalten. In den vorgelegten Emails ist sowohl der Name, als auch die Emailadresse in den Emailheadern überall geschwärzt/unkenntlich gemacht worden. An einer Stelle hat man dies offenbar vergessen, wodurch wir wissen, dass es sich um die Mailadresse des Ex-Partners von X (im Folgenden M genannt) handelt. Diese enthält dessen Vornamen und die Mailkennung eines kleinen linken Medienkollektivs, in dem er aktiv war/ist. (Wir haben die Emailadresse in Abbildung 1 in Lila anonymisiert)
Die vorliegenden Belege lassen, aus unserer Sicht, keinen anderen Schluss zu, als dass M bei der Fälschung von Mails und Aussagen eine zentrale Rolle gespielt hat:
Im Text der ersten Email wird auf das angebliche Treffen zwischen M und der anonymen Zeugin Bezug genommen („Ich habe dich in Köln angesprochen“).
Laut Emailadresse ist er die Person, die zuerst ausführlich per Mail mit der angeblichen Zeugin kommuniziert hat, bevor sie selber in Kontakt mit X trat.
Wir halten es für unwahrscheinlich, dass in Ms Namen, ohne dessen Zustimmung und aktive Mitwirkung, Mails und Aussagen gefälscht wurden.
Dass er die Person ist, über die der Großteil der Kommunikation mit JH gelaufen sein soll, spricht dafür, dass er eine zentrale Rolle bei der Verleumdungskampagne gespielt hat.
Bedeutsam ist dies, weil es M. war, der, nach unseren Informationen, ein möglichst weitreichendes Outing von C (mit voller Namensnennung, Foto und Verbreitung über Social Media) innerhalb der IL besonders vehement eingefordert hat.

3.4 Weitere Manipulationshinweise

Die von X getätigten Aussagen und das vorgelegte Material enthalten weitere Hinweise auf Manipulation. (ausführlicher dazu im Anhang.)

3.4.1 Falsche Schreibweise des Namens

X hat den Beschuldigten C bei Signal unter „Q…“ eingespeichert. Dies ist in Screenshots zu Chatverläufen zwischen C und X ersichtlich, die X selber vorgelegt hat. Auch in allen E mails von JH wird der von ihr Beschuldigte stets als „Q“ bezeichnet. Da sich keinerlei weitere Ausführungen zu der Verwendung dieser Abkürzung in den E-Mails finden, muss davon ausgegangen werden, dass auch die Verfasser*innen der Mails der Auffassung waren, der Name werde tatsächlich so geschrie ben. Diese Schreibweise ist, auf Cs Namen bezogen, jedoch falsch.
Sowohl JH als auch X schreiben den Namen, des von Ihnen Beschuldigten, auf die gleiche Weise falsch. Ein weiterer wichtiger Hinweis darauf, dass die Emails der angeblichen Zeugin JH von X selbst verfasst wurden.

3.4.2. Die Konstruktion Chatgruppe

Bereits vor dem Outing wurde darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass zu keinem Zeitpunkt von JH auch nur ein Einziger der angeblichen Mittäter in der misogynen Chatgruppe genannt wurde, ein Hinweis dafür sein könnte, dass die Vorwürfe erfunden sind. Dies wird durch die nun von X vorgelegten Emails nochmal verstärkt. Dort wird neben C immer nur von den „Männern“ geschrieben. Auch geht aus den Emails hervor, dass offenbar zu keinem Zeitpunkt nach anderen Mittätern gefragt wurde. In einer Mail der angeblichen Zeugin spricht diese in der „Wir-Form“ und suggeriert, dass es eine ganze Gruppe gäbe, die die Machenschaften der angeblichen Chatgruppe zeitnah aufdecken will.
Nicht nur die angebliche Zeugin, sondern eine gesamte Gruppe taucht dann plötzlich einfach für immer ab und lässt die „Täter“ davonkommen, die sie ja eigentlich auffliegen lassen wollten. Dies erscheint ebenfalls sehr konstruiert.

3.4.3. Der zeitliche Ablauf

Nach Aussage von X haben diese und M bereits ab dem 10.12.2021 von einer misogynen Männergruppe gewusst, die eine erhebliche Gefahr für andere FLINTA* darstellt und im großen Maße pornographisches Material tauscht.

Neben den bereits belegten Fälschungen von Aussagen und Emails durch die Beteiligten, zeigen diese Punkte, wie unglaubwürdig die gesamte Erzählung ist.

4 Fazit

Die obigen Ausführungen lassen, aus unserer Sicht, nur einen Schluss zu: Die Beteiligten haben die gesamten Vorwürfe frei erfunden, die Mails der angeblichen anonymen Zeugin selbst verfasst und im Anschluss alles dafür getan, auf Grundlage der von ihnen selbst produzierten „Beweise“ gegen den Beschuldigten und seine Familie vorzugehen. Dabei schreckten sie offenbar nicht davor zurück, Emailheader zu manipulieren, Emailtexte zu schreiben und falsche Beschuldigungen zu äußern. Sie waren sich offenbar sehr sicher, dass zumindest innerhalb der IL keine Prüfung der Emails zu erwarten sei. Die Forderung nach Überprüfung der Mails wurde letztendlich auch abgeschmettert.
Dass dieser Sachverhalt jetzt überhaupt ans Licht kommt, wäre ohne das zivilrechtliche Verfahren nicht möglich gewesen. Die Ergebnisse entlasten nicht nur den Beschuldigten, sondern setzen auch der Ungewissheit derjenigen Betroffenen ein Ende, die angesichts der Vehemenz, mit der die IL das Outing verbreitet und gerechtfertigt hat, Sorge hatten, evtl. Opfer in der besagten Chatgruppe gewesen zu sein.

Die Auswirkungen des Outings auf die vielen Betroffen sind immens.
Es wurde nicht nur versucht, die soziale und psychische Existenz des Beschuldigten, und somit auch seiner Partnerin und Kinder, zu zerstören, sondern auch noch die Zerstörung der finanziellen Existenz der Familie in Kauf genommen.
Ebenso wurden wissentlich jahrelange politische Zusammenhänge kaputt gemacht. Viele Menschen, die teilweise Jahrzehnte politisch aktiv waren, haben sich im Zuge der oben beschriebenen Vorgänge aus allen politischen Zusammenhängen zurückgezogen.
Menschen, die es gewagt hatten, die Ungereimtheiten zu erwähnen und kritisch nachzufragen, wurden als Täterschützer*innen diffamiert. Die Vorwürfe haben einen ganzen Personenkreis, der sich irgendwie in die ominöse „politische Fußballszene“ einordnen lässt, unter Generalverdacht gestellt. Was besonders perfide ist: Frauen/FLINTA* die in genau diesem Umfeld Partnerschaften, Freundschaften und Beziehungen pflegen oder gepflegt haben, wurden im Ungewissen gelassen, ob sie selbst Opfer der besagten Chatgruppe sind und ob ihre Freunde/Partner etc. Täter sind.
Wir wollen besonders dieser Gruppe von Betroffenen die Chance geben, das Original-Material einzusehen und die Beweislage zu prüfen. Die besagten Fotos werden wir dabei unkenntlich machen. Meldet Euch bitte bei uns. (untersuchungsgruppe (ät) riseup.net)

5 Forderungen

Wir erwarten, dass die IL die Verantwortung für ihr Handeln übernimmt. Das heißt für uns, dass alle Outings aus dem Netz verschwinden – das inkludiert auch die Outings der Ortsgruppe der Beteiligten und andere vermeintlich anonyme Outing-Seiten.
Wir fordern eine Offenlegung des Prozesses, der trotz der nachweislich gefälschten Belege und den bereits von Anfang an bekannten Widersprüchen zu dem Outing geführt hat.
Wir wollen wissen, ob und auf welche Weise IL Strukturen und weitere Personen an den Fälschungen beteiligt waren.

Anhang (17 Seiten)

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