[Os] Sicherheitsleck bei der Polizei Osnabrück
Folgendes wurde uns von besorgten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen herangetragen:
Am Dienstag, den 29.04.2014 gerieten vier junge Menschen in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Unbekannte hatten in der Nacht Wahlplakate rechter Parteien von Laternen entfernt. Im Rahmen der Kontrolle sind die vier Personen bezichtigt worden diese Tat begangen zu haben, woraufhin die Personalien aufgenommen wurden und die acht Beamt_innen mit dem Gedanken spielten, sie mit auf die Wache zu nehmen. Nach einigen beleidigenden Sprüchen seitens der Polizei, gestatteten die Beamt_innen ihnen schlussendlich doch die Weiterfahrt.
Zwei Tage nach diesem Vorfall wurde eine der betroffenen Personen ohne Ankündigung erkennungsdienstlich behandelt, ohne dass es hierfür ersichtliche Gründe gegeben hätte. Hierbei holten zwei Polizeibeamt_innen des Staatschutzes die Person am Morgen des 06.05.2014 direkt von Zuhause ab und ließen der Person somit kaum eine Möglichkeit des Widerspruchs.
Während wir bereits dieses Vorgehen beim Verdacht auf die Abnahme von Parteiplakaten als überzogen erachten, machten uns die weiteren Schilderungen der Betroffenen sprachlos.
So gab es beginnend mit dem 06.05.2014 mindestens zwei Drohanrufe bei den Betroffenen, bzw. bei den Eltern. Bei diesen Anrufen drohte eine unbekannte Person mit Konsequenzen, sollten weitere Wahlplakate verschwinden.
Nun konsultierten die Betroffenen den Anwalt Thilo Schäck, der wieder rum bei Herr Herkenhoff von der Staatsschutzabteilung der Polizeiinspektion Osnabrück anrief um diesem Vorfall auf den Grund zu gehen. Herr Herkenhoff bestätigte, dass die Daten lediglich über eine_n Polizeibeamt_in weitergegeben worden sein können, entschuldigte sich und schwärzte die Namen der Betroffenen in der Akte. Generell ist es leider möglich, dass jede_r Polizeibeamt_in aus Niedersachen auf die Akten in Niedersachen zugreifen kann und so war die Schwärzung der Namen das Mindeste, was zum Schutz der Betroffenen unternommen werden musste. Da die Verfahren wegen des Verdachts des Entfernen von Plakaten mittlerweile fallen gelassen wurden, vertrauten sich die Betroffenen uns an. Wir können ihr Entsetzen und ihre Verunsicherung nur zu gut nachvollziehen.
Das eine politische Partei zum Mittel von Drohanrufen gegen vermeintliche politische Gegner_innen greift, ist schon erschreckend genug. Die Gewissheit aber, dass dieses nur durch die Weitergabe von Daten durch Polizeibeamt_innen möglich war, ist ein Skandal!
Das als Konsequenz die Namen in der Akte geschwärzt wurden, kann nicht ausreichen, denn die Daten sind bereits in die falschen Hände geraten. Auch lässt sich die Vermutung, dass dies nicht der einzige Fall von unberechtigter Datenweitergabe war, nicht entkräften.
Es muss sichergestellt werden, dass bei der Polizei kein unberechtigter Zugriff auf die Daten möglich ist! Es muss des
Weiteren sichergestellt werden, dass die verantwortliche Person bei der Polizei Osnabrück nicht mehr mit personenbezogenen Daten zu tun hat!
Bei Fragen können sie sich gerne bei uns melden, die E-Mail-Adresse befindet sich auf unserem Blog (jako.blogsport.de),
oder an Rechtsanwalt Thilo Schäck (schaeck@anwaeltehaus.net, Tel.-Nr.: Tel.: +49 (0) 541 350 260).