[Nbg] Prozessüberblick zum bisherigen Stand des Verfahrens um einen Aktivisten des 31.Mai

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Am 04.04.2018 begann der nun 2. Prozess gegen einen Aktivisten der sich bei der versuchten Abschiebung eines Berufsschülers von der B11 am 31. Mai 2017 solidarisch verhielt und Opfer des Kriminalisierungsbemühungen seitens Polizei, Staatsanwaltschaft und des bayrischen Innenministeriums wurde. Es wird ihm vorgeworfen sein Fahrrad „mit Kraft“ geschoben zu haben und damit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriff und versuchte Gefangenenbefreiung begangen zu haben. Nachdem nun bereits mehrere Verhandlungstage vorüber gingen und weitere Verhandlungstage anberaumt wurden wollen wir, das Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen einen kurzen Überblick über den bisherigen Verfahrensstand geben:

Der erste Gerichtstermin wurde durch eine Solidaritätskundgebung an der mehr als 100 Menschen teilnahmen am Amtsgericht vor dem Prozessbeginn begleitet. Im Anschluss bildete sich eine lange Schlange vor dem Gerichtsgebäude, da die Justizbeamt*innen bei der von der vorsitzenden Richterin angeordneten verschärften Sicherheitskontrolle einen raschen Zugang zum Gerichtsaal durch ihre Lahmarschigkeit verschleppten. Der viel zu kleine Verhandlungsraum bot dann zudem bei weitem nicht ausreichend Platz für die vor Ort anwesende kritische Öffentlichkeit.

Wie in derartigen Prozessen üblich waren lediglich Polizei- und Staatschutzzeug*innen durch das Gericht geladen. Noch bevor diese vor Gericht aussagten, erfolgte eine eindrückliche Prozesserklärung des Angeklagten, in der vor allem auf die von imperialistischen Interessen und Kriege geprägte Geschichte, wie Gegenwart der afghanischen Bevölkerung eingegangen wurde und sich daraus die Notwendigkeit zu Widerstand gegen Abschiebungen ableiten ließ. Die Verteidigung stellte im Anschluss mehrere Beweisanträge. So wurde dem Gericht nahegelegt eine zu vermutende Grundgesetzwidrigkeit der §§113/114 StGB – Widerstand und tätlichen Angriff prüfen zu lassen. Des weiteren wurde dargelegt, dass der Polizeieinsatz weder in Bezug auf die Abschiebung noch auf den Angriff auf die Versammlung juristisch legal war. Die Verteidigung beantragte auch eine Vielzahl weiterer Zeug*innen zu hören. Die folgenden Aussagen der Polizist*innen widersprachen sich in vielen Punkten. Erwähnenswert war, dass es ihnen nicht möglich war auch nur einen „Geschädigten“ der vermeintlichen Tathandlung zu benennen. Es wurde auch deutlich warum die internen Ermittlungen gegen Beamt*innen wegen Körperverletzungen im Amt eingestellt wurden, denn Polizist*innen wurden auf solche Vorkommnisse schlicht durch niemanden befragt. Irritation entstand bei der Befragung des vermeintlich die Ermittlungen gegen Protestierende leitenden Staatschutzbeamten, dieser bestritt die Ermittlungen zu leiten konnte aber auch nicht sagen wer denn überhaupt leitende*r Ermittler*in sei. Ansonsten war er am Tag selbst gar nicht vor Ort. Der erste Verhandlungstag wurde an dieser Stelle unterbrochen und vorerst drei weitere Verhandlungstermine anberaumt.

Zu Beginn des zweiten Prozesstages machte zunächst der die Abschiebung durchführende Polizist seine Aussage. Auch er konnte keine verletzten Kolleg*innen benennen. Es wurde deutlich das dem von der Abschiebung Betroffene keinerlei Unterlagen zu dem „Verwaltungsakt“ im Vorfeld übergeben wurden, also er erst nach dessen Vollzug im Polizeigewahrsam schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Laut dem Zeugen handelte es sich bei der Abschiebeblockade um eine Versammlung, die nicht durch die Polizei aufgelöst wurde und daher eigentlich unter dem Schutz des Versammlungsrechts stand. Damit hätte eine Räumung der Sitzblockade vor dem Polizeiauto, so wie Geschehen, nicht ohne Ankündigung stattfinden dürfen. Der Zeuge schilderte das nach Räumungsbeginn die Leute abgelenkt waren und so der von der Abschiebung Betroffene in ein anderes Polizeiauto gezerrt werden konnte. Von der Verteidigung gefragt ob es sich dabei um ein gezieltes Ablenkungsmanöver handelte, erwiderte der Polizist sinngemäß, zu Einsatz taktischen Erwägungen mache er keine Aussage. Im Laufe der weiteren Befragung wurde festgestellt, dass der Angeklagte zwischen zwei Polizeiautos stand, zwischen denen ein „Korridor“ durch Gewalt „frei gemacht“ wurde und die Polizist*innen ihn dabei letztlich überrannten. Hierbei erlitt der Aktivist mehrere Verletzungen wie ein Attest und Videos belegen.

Die zweite Zeugin, eine Pfarrerin von der Berufsschule angrenzenden evangelischen Kirchengemeinde, erschien mit anwaltlichem Zeugenbeistand zu ihrer Aussage. Sie hatte dem Gericht ein von ihr gefilmtes Video des Geschehens zur Verfügung gestellt. Bei dessen Sichtung zeigte sich, dass ein Polizist mehrmals auf den Angeklagten einschlug. Eine Tathandlung seinerseits war nicht zu sehen. Weiter berichtete sie, war es bis zu dem Eintreffen eines Einsatzzuges aus Erlangen friedlich, erst als dieser die Versammlung attackierte sei die Situation eskaliert. Die Richterin erkundigt sich, warum die Zeugin mit Beistand erschienen sei, daraufhin erzählte die sichtlich verunsicherte Zeugin von einem Polizeiverhör durch das Landeskriminalamt bei dem sie sich wie eine Beschuldigte vorkam und ihr nahe gelegt wurde ihre öffentliche Darstellung des Polizeieinsatzes zu „überdenken“. Diese Zeugenvernehmung sei im Rahmen der internen Polizeiermittlung erfolgt, wobei sie zu Verhalten von Polizist*innen nicht befragt wurde. Stattdessen wurde ihr ein Bild der Sitzblockade mit den Worten vorgelegt: „Sie solle mal davon ausgehen, dass die hier alle Gewaltbereit wären“ und „Ob sich unter dieser Annahme ihre Sichtweise nicht ändern würde.“ Mit dieser Erfahrung erklärte sie ihren Entschluss einen Zeugenbeistand bei der Verhandlung hinzuzuziehen. Damit endete der Prozesstag.

Im Rahmen des Folgetermins wurden die beiden Kolleg*innen der Pfarrerin geladen, auch sie waren am 31. Mai vor Ort des Geschehens. Die Aussagen stützten im wesentlichen die Darstellung der Verteidigung und ihrer Kollegin. Der Dekan der Gemeinde sprach von einer „Pattsituation“ bei der die Polizei nur mit Gewalt ihr Einsatzziel hätte erreichen können und es dann auch so versuchte, woraufhin die Situation erst eskaliert sei. So wäre nach Eintreffen des Erlangener Einsatzzuges sofort Klar gewesen, dass es nun zur Eskalation käme. Wie auch der Dekan wurde die folgende Zeugin zu dem LKA verhör vernommen. Auf die Frage der Verteidigung, ob sie sich in dem fast dreistündigen Verhör manipulativ befragt gefühlte hätte, bejahte sie und schilderte den Eindruck gehabt zu haben es wäre mehr um ihre Gesinnung als um den Polizeieinsatz gegangen, vor allem weil auch sie nicht zum Agieren der Beamt*innen befragt wurde.

Der Prozesstermin vom 28.05. begann trotz der morgendlichen Uhrzeit unter umfangreicher kritischer Prozessöffentichkeit. Es wurde zum Termin lediglich ein Zeuge befragt. Der Mitarbeiter des bayrischen Flüchtlingsrats war am Tag selbst vor Ort und konnte sich daran erinnern, das trotz seiner langjährigen Erfahrung mit polizeilichem Umgang mit Protest, keinen derart harten von der Polizei eskalierten Einsatz erlebt hätte. Er schilderte wie auch die anderen Zeug*innen der vorigen Prozesse den Ausgangspunkt der Eskalation, durch das Eintreffen des Erlangener Einsatzzuges und dessen Angriff auf den Protest. Weiter berichtete er wie während der Räumung der Sitzblockade immer wieder laute Schmerzensschreie der Protestierenden wahrzunehmen gewesen seien. Die Vorsitzende Richterin erwiderte daraufhin das manche Kinder ja schon das schreien anfingen, wenn man sich vor sie stelle und „Du, Du, Du“ mache. Sie stellte weiter mit Eifer kritische Rückfragen an den Zeugen, wie sie es bisher bei keinem der Polizeizeugen tat. Einen Angriff auf Polizist*innen hatte der Zeuge zu keinem Zeitpunkt mitbekommen.

Beim Folgetermin zum 6.06. wurde der Zugführer der Erlangener Einheit gehört. Zuvor wurde durch die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt. Begründet wurde der Antrag im Kern mit der anzunehmenden fehlenden Rechtsgrundlage der Räumung und fehlender geschädigter der Tathandlung. Die vom neu eingesetzten Staatsanwalt, unter anderem mit der Begründung jedoch abgelehnt wurde, es sei nicht ausschlaggebend, dass sich nach Meinung der Verteidigung bisher noch keine geschädigte Person einer vermeintlichen Tathandlung ausfindig machen ließ. Bei diesem handelt es sich um den gegen die Protestierenden im Zusammenhang mit dem 31. Mai leitenden Gesamtermittler der Staatsanwaltschaft. Der Zugführer schilderte den Angriff auf die Sitzblockade ohne auf Details einzugehen und Rückfragen der Richterin ausgesetzt zu sein. Er wisse auch nicht ob es sich um eine Versammlung gehandelt hätte und eine Räumungsankündigung habe es nicht gegeben. Es sei ihm mehrmals aufgefallen, dass der Angeklagte in der nähe des Polizeieinsatzes stand, weiteres konnte er zu ihm nicht aussagen. Auf die Rückfrage der Verteidigung ob es nicht sein könne, dass der Polizeinsatz dort begann wo der Angeklagte stand und er einfach überrannt worden sei, erwiderte er lapidar „ja, oder eben so“. Im Verlauf seiner Darstellung war auffallend, dass er von den Protestierenden wiederholt von „den Gegnern“ sprach. Auf eine kritische Rückfrage der Verteidigung an den Beamten kommentierte die Richterin diese mit den Worten „die Hoffnung stirbt wohl zuletzt“.

Es folgen weitere zwei Prozesstage die wir weiter mit Solidaritätskundgebungen, Pressearbeit und kritischer Prozessöffentlichkeit begleiten werden. Der nächste Prozesstag findet am 20.06. um

11 Uhr am Amtsgericht Nürnberg im Sitzungsaal 28 statt.

Bleibt auf dem laufenden unter: www.redside.tk

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