Ahaus - Abschiebung verhindern - Tag X - gegen Repressionen der Ausländerbehörde und den Bullen

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Kirchenasyl in Ahaus schützt vor AbschiebungFlüchtling aus Nigeria bleibt vorerst im Kirchenasyl

Ahaus. Ein in Ahaus lebender Flüchtling aus Nigeria sollte am frühen Donnerstagmorgen nach Italien rücküberstellt werden. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde konnten die Maßnahme nicht vollziehen.

Als alle Anspannung abfällt, fließen bei Pfarrerin Marisol Ogando Tränen. Neben ihr steht der 19-jährige Nigerianer, den wir „Joseph“ nennen, weil sein richtiger Name nicht im Internet stehen soll. Es ist 2.40 Uhr in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Joseph sollte am frühen Donnerstagmorgen nach Italien abgeschoben werden. Davor hat ihn das Kirchenasyl in der Immanuel-Gemeinde der Evangelischen Freikirche an der Industriestraße geschützt. Die beiden Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Borken, die den Flüchtling mitnehmen sollten, sind ohne ihn weggefahren.

 

Beistand für die Pfarrerin

„Wir haben vor der Tür auf das Hausrecht der Kirchengemeinde und das Kirchenasyl hingewiesen. Das haben sie respektiert“, fasst Benedikt Kern das soeben Geschehene zusammen. Benedikt Kern ist Mitarbeiter des Instituts für Theologie und Politik (ITP) in Münster. Er berät im Auftrag des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW Gemeinden. Gemeinsam mit Dr. Julia Lis vom Netzwerk Kirchenasyl Münster steht er in dieser Nacht Pfarrerin Marisol Ogando bei.

 

Abschiebung angekündigt

Joseph hält sich seit August 2017 in Deutschland auf. Seit März wohnte er in der Flüchtlingsunterkunft der Stadt in der Fürstenkämpe. Seit dem 2. Mai steht ihm ein Zimmer in den Räumen der Kirchengemeinde für sein Kirchenasyl zur Verfügung. Die Kirchengemeinde hatte dies dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Kreis Borken direkt am 2. Mai gemeldet.

„Die Ausländerbehörde hat Joseph per Post und per Mail die Abschiebung nach Italien für den frühen Donnerstagmorgen angekündigt“, erläutert Benedikt Kern. Grund ist die Dublin-III-Verordnung. Sie regelt, dass der EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, den der Bewerber zuerst betreten hat. In diesem Fall Italien. „Joseph soll sich laut Ausländerbehörde um 2.30 Uhr vor der Tür der Kirchengemeinde einfinden“, sagt Benedikt Kern. Dann werde er wohl nach Düsseldorf gebracht und von dort mit weiteren Flüchtlingen von Düsseldorf nach Italien geflogen. Laut Benedikt Kern sprechen schwerwiegende Härtefallgründe gegen die Überstellung. Welche das sind, sagt er nicht.

Benedikt Kern, Julia Lis und Marisol Ogando wollen für ihren Schützling vor allem eines: Zeit gewinnen. Am Donnerstag, 24. Mai, läuft eine Sechs-Monats-Frist ab. Benedikt Kern: „Nach Ablauf dieser Frist würde das Asylverfahren in Deutschland beginnen.“ In Deutschland unterzutauchen, davon hätten alle drei Joseph abgeraten, sagt Benedikt Kern. „Das würde das Kirchenasyl in Legitimationsprobleme bringen. Außerdem würde sich die Frist von sechs auf 18 Monate verlängern.“

 

„Eine Provokation“

Dass Joseph tatsächlich aus dem Kirchenasyl geholt wird, davon geht Benedikt Kern um kurz vor halb drei in der Nacht nicht aus. „Ich glaube, dass es sich um nur um eine Provokation von Seiten der Behörden handelt.“ Das Kirchenasyl sei in Deutschland ein hohes Gut. Seit 2016 seien bundesweit nur zwei Mal Personen aus dem Kirchenasyl geholt werden. „Einmal in Münster, einmal in Ludwigshafen.“ Das passiert am Donnerstag in Ahaus nicht. Benedikt Kern ist trotzdem empört: „Wir haben den Mitarbeitern des Kreises Borken deutlich gemacht, dass eine solche Drohgebärde ein politischer Skandal mit größerem Ausmaß und ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die solidarische Gastfreundschaft von Kirchengemeinden ist.“ Pfarrerin Marisol Ogando sagt, dass sie die Logik der Behörden verstehe. „Aber hinter jeder Nummer steckt eine Geschichte und eine lebendige Person.“

 

Kreis Borken respektiert das Kirchenasyl

„Wir respektieren das Kirchenasyl“, nennt Karlheinz Gördes, Pressesprecher des Kreises Borken, am Donnerstag den Grund für die nicht erfolgte Rücküberstellung des Nigerianers nach Italien. Eine „Einschüchterung“ des Flüchtlings habe nicht stattgefunden. Zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde hätten sich vor dem Gebäude über die Unterbringungssituation des Flüchtlings im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Bild gemacht. Der Flüchtling sei im August 2017 nach Deutschland eingereist und habe im gleichen Monat einen Asylantrag gestellt, erläutert Karlheinz Gördes. „Dieser ist als unzulässig abgelehnt worden.“ Auch ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz sei abgelehnt worden. Der Mann sei vollziehbar ausreisepflichtig.

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiß Bescheid

Am 5. März 2018 sei der Nigerianer der Ausländerbehörde des Kreises und der Stadt Ahaus zugewiesen worden. Der Kreis habe am nächsten Tag die Zentralstelle für Flugabschiebungen in Bielefeld kontaktiert. Dort sei eine Flugbuchung für den 8. Mai beantragt worden. Dieser Flug wurde wegen eines Streiks in Italien storniert. Als neuer Termin sei der 17. Mai genannt worden. „Wir haben die erneute Rückführungsankündigung am 15. Mai übermittelt.“ Der Kreis habe dem BAMF am Donnerstag gemeldet, dass die Rückführung aufgrund des Kirchenasyls nicht vollzogen worden sei.

 

Abschiebung vorerst gestoppt: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/abschiebung-ahaus-gestop...

 

https://www.muensterlandzeitung.de/Staedte/Ahaus/Fluechtling-aus-Nigeria...

 

Wir werden wachsam bleiben und uns gegebenenfalls auf den Tag X vorbereiten und dem entschlossen entgegenwirken.

 

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