[LE] Hausdurchsuchungen im Kontext des Antifa Ost-Verfahrens in Leipzig-Connewitz
Wieder kam es in Connewitz zu einer groß angelegten Razzia, bei der über 100 Einsatzkräfte beteiligt waren. Morgens um sechs stürmten am 26.01.2022 verschiedene Polizei-Einheiten vier Objekte im Leipziger Süden. Zwei der Durchsuchungen wurden dabei von der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden geleitet und stehen offenbar im Kontext des Antifa Ost-Verfahrens, in welchem derzeit gegen vier Angeklagte vor dem OLG Dresden verhandelt wird. Die den Einsatz leitende Behörde war das LKA Sachsen.
Der Dursuchungbeschluss erging nach §§ 102, 105 Abs.1, 162 Abs.1 StPO und wurde gemäß § 33 Abs.4 StPO ohne vorherige Anhörung durchgeführt. Durchsucht werden durften demzufolge die Person selbst, die Wohnung mit Nebenräumen und Fahrzeuge des Beschuldigten. Zusätzlich durften nach § 110 Abs.3 StPO Speichermedien beschlagnahmt werden, die räumlich vom Durchsuchungsbefehl getrennt sind und auf die vom Beschuldigten zugegriffen werden kann. Vorwand ist dabei der Vorwurf der Strafvereitelung. Gesucht wurde nach Unterlagen und persönlichen Gegenständen eines angeblich Flüchtigen und u.a. nach § 129 Beschuldigten im Antifa Ost-Verfahren in physischer und elektronischer Form (Datenträger). Die Beschlagnahme und Durchsicht der Dokumente und Gegenstände sollen Aufschluss über den Aufenthalt des angeblich Flüchtigen, aber auch über das Verhältnis zwischen ihm und dem Beschuldigten geben. Für den Beschuldigten hatte das LKA außerdem einen DNA-Beschluss mitgebracht, welcher im Zuge der Durchsuchung vollstreckt wurde.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor, dass der Beschuldigte sowie eine weitere Person, gegen die es für diesen Tag ebenfalls einen Durchsuchungsbeschluss gab, von den Behörden als Mitglieder der konstruierten Vereinigung angesehen werden. Letzterer war im letzten Jahr bereits von zwei Hausdursuchungen unter fadenscheinigen Begründungen betroffen.
Erwähnenswert ist zudem, dass auch die Wohnräume sämtlicher Mitbewohner des Beschuldigten durchsucht, die diesen zugeordneten Speicher- und Kommunikationsmedien sowie weitere Gegenstände mitgenommen wurden. Dies geschah auf Basis eines Beschlusses nach § 103 StPO, welcher nach telefonischem Antrag vom Amtsgericht Pirna angeordnet und mündlich „übergeben“ wurde. Auch wurde offenbar im Zuge der Dursuchungen ein Spürhund auf der Straße eingesetzt.
Letztendlich wurden sämtliche sich in der Wohnung befindlichen Handys, Laptops, Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten mitgenommen. Hinzu kamen einige handschriftliche Dokumente und Zufallsfunde wie Pfefferlöscher, Handschuhe oder Sturmhauben. Von anderen Dokumenten, Fotos, Bargeld und Schlüsseln wurden Lichtbilder erstellt.
Bleibt wachsam, räumt eure Wohnungen auf und macht euch klar, dass auch wenn ihr nicht beschuldigt seid, euch eine Hausdurchsuchung treffen kann. Verhaltet euch solidarisch, vermeidet Spekulationen und wie immer gilt: Anna und Arthur halten’s Maul.