Erster Prozess
Bericht und Einschätzung zum ersten Prozess im Zuge des revolutionären ersten Mai 2021 in Frankfurt. Die nächsten zwei Verfahren sind
06.12.21 9h Amtsgericht (nicht öffentlich) (KV, Widerstand, Pyro, Vermummung, Landfriedensbruch)
17.01.22 9h Amtsgericht (gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch)
Kundgebungen jeweils 8.15h, Amtsgericht Gebäude E
Am heutigen Donnerstag, den 25.11.2021, fand der erste Prozess zum diesjährigen revolutionären ersten Mai statt. Angeklagt war ein Genosse mit dem Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main.
Schon etwa eine Stunde vor dem Prozess sammelten sich rund 25 solidarische Unterstützer:innen zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude. Mit zwei kämpferischen Reden wurde auf die Geschehnisse des ersten Mai zurückgeblickt und die Bedeutung der laufenden Repression eingeordnet.
Der notorische Linke hassende Staatsanwalt Klein, der bereits bei vielen Verfahren mit vollkommener Sachunkenntnis sowie überzogenen Strafforderungen aufgefallen ist, lies auch diesmal alle Anwesenden spüren, wie sehr er seine eigene Agenda durchprügeln will. So forderte die Staatsanwaltschaft, um im ersten Prozess ein Exempel zu statuieren, 10 Monate Haft, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, die Anwältin unseres Genossen plädierte auf Freispruch.
Dem Genossen wurde vorgeworfen, mit einer Fahnenstange in Richtung einer Bullenkette geschlagen zu haben, während die Polizei grade knüppelnd durch die Menge an der Abschlusskundgebung marschierte.
Die Verteidigung beschrieb die Situation, so wie sie sich ereignet hatte. Die Bullen sind ohne jede Begründung in die Demonstration hineingerannt und prügelten mit Schlagstöcken auf uns ein. Dass dieses Handeln Panik auslöste, ist von jeder objektiven und unbeteiligten Position heraus klar nachzuempfinden und dass sich Menschen verteidigen, ist nur richtig und wichtig.
Immer wieder wird von Bullen, Zeugen und Staatsanwalt die Verwendung von Pyrotechnik erwähnt, die für einen massiven Gewaltexzess herhalten muss, welcher Knochenbrüche und weitere massive Verletzungen zur Folge hatte.
Schlussendlich wurde er zu 120 Tagessätze je 60 Euro verurteilt. Dass das Gericht nicht der Forderung der Staatsanwalt nachkam, lag dabei wohl auch an der Presseberichterstattung, bei der erfreulicherweise nicht nur aus der Polizeipresse abgeschrieben wurde, sondern sich auch kritisch mit dem Einsatz auseinandergesetzt wurde.
Es folgen einige weitere Verfahren zum ersten Mai in den nächsten Wochen, zeigt euch solidarisch und kommt zu den Kundgebungen! Spendet der Roten Hilfe! Informiert euch über die Verfahren und unterstützt Betroffene und Gefangene!
Wir danken allen Unterstützer:innen für den Support!