Anquatschversuch vor dem Einkaufen

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Anquatschversuch vor dem Einkaufen In der letzten Woche kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Hamburger Verfassungsschutz. Die betroffene Person wurde mittags beim Anschließen des Fahrrads vor dem Einkaufen durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angesprochen. Dieser wies sich auf Nachfrage aus und überreichte später im Gespräch eine Visitenkarte. Er duzte die betroffene Person, sprach sie mit Spitznamen an und äußerte, dass sie wissen würden, was sie mache mit den Nazis und dies gefährlich sei. Bei Redebedarf könne sie sich bei ihnen melden. Auf Nachfrage, was sie denn wissen würden, kam lediglich die Antwort "alles". Nach seinen Äußerungen ging er weg ohne eine konkrete Reaktion abzuwarten. Das Auftreten des Vertreters war paternalistisch und vermeintlich besorgt, gleichzeitig schwang durch den diffusen Hinweis auf eine Gefährlichkeit ein Bedrohungsszenario mit. Laut Ausweis und Visitenkarte hieß der Mann Christoph Banndorf. Er war Mitte bis Ende 30, ca. 180 - 185, Linkshänder und weiß, aber eher gebräunt. Er hatte eine kräftige Statur, ein eher fleischiges, feistes Gesicht, eng zusammenstehende helle Augen und volle Lippen. Er trug eine schwarze Cap mit weißem Logo, eine dunkle Jacke, darunter ein dunkles T-Shirt sowie eine mittelblaue Levis und dunkle Adidas Sneaker.

In der letzten Woche kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Hamburger Verfassungsschutz.
Die betroffene Person wurde mittags beim Anschließen des Fahrrads vor dem Einkaufen durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angesprochen. Dieser wies sich auf Nachfrage aus und überreichte später im Gespräch eine Visitenkarte.
Er duzte die betroffene Person, sprach sie mit Spitznamen an und äußerte, dass sie wissen würden, was sie mache mit den Nazis und dies gefährlich sei. Bei Redebedarf könne sie sich bei ihnen melden. Auf Nachfrage, was sie denn wissen würden, kam lediglich die Antwort "alles". Nach seinen Äußerungen ging er weg ohne eine konkrete Reaktion abzuwarten.
Das Auftreten des Vertreters war paternalistisch und vermeintlich besorgt, gleichzeitig schwang durch den diffusen Hinweis auf eine Gefährlichkeit ein Bedrohungsszenario mit.
Laut Ausweis und Visitenkarte hieß der Mann Christoph Banndorf. Er war Mitte bis Ende 30, ca. 180 - 185, Linkshänder und weiß, aber eher gebräunt. Er hatte eine kräftige Statur, ein eher fleischiges, feistes Gesicht, eng zusammenstehende helle Augen und volle Lippen. Er trug eine schwarze Cap mit weißem Logo, eine dunkle Jacke, darunter ein dunkles T-Shirt sowie eine mittelblaue Levis und dunkle Adidas Sneaker.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

Hier noch ein paar allgemeine Hinweise:
Lass dich nicht verrückt machen – Anquatschversuche haben wenig mit dem eigenen Verhalten zu tun. Sie haben einfach bestimmte „Schablonen“, wen sie zu welchem Zweck anquatschen, in die du ihrer Ansicht nach rein passt. Im Prinzip kann es jede*n treffen. Spekulationen über die Hintergründe des Versuchs helfen den Repressionsbehörden.
Dennoch sollte dir bewusst sein, dass du vor und nach einem Anquatschversuch im Blick der Behörden stehst. In der Regel sind es Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes, die dich ansprechen. Sie haben sich über dich informiert, dich beobachtet und nutzen das gewonnene Wissen, insbesondere vermeintliche persönliche Schwachstellen/Schwierigkeiten, um psychischen Druck auszuüben, dir zu drohen oder dich einzuschüchtern.

Oft werden gerade junge Menschen angequatscht, in der Annahme, dass diese einfacher zu beeinflussen seien, gut vernetzte Personen oder welche, die nicht super sichtbar in Strukturen aktiv sind.
Wichtig ist zu wissen, dass keinerlei Mitwirkungspflicht besteht. Es muss nicht einmal eine wahrheitsgemäße Angabe darüber gemacht werden, ob mensch die Person ist, für die sie eine*n halten. Du musst nicht mit ihnen reden und sie haben keine rechtlichen Sanktionsmittel gegen dich in der Hand. Aus einer Ablehnung können also keine juristischen Nachteile entstehen, im Gegenteil, sie ist die einzig richtige Reaktion!
Eine zeitnahe Veröffentlichung des Anquatschversuchs verhindert, dass sich Anquatschversuche gegenüber derselben Person wiederholen und schützt vor anderen Nachteilen, wie der Umsetzung der Drohungen. Zudem kann eine Veröffentlichung andere sensibilisieren und ermutigen, eigene Erfahrungen ebenfalls öffentlich zu machen.
Die Zielsetzung solcher Versuche kann ganz unterschiedlich sein: tatsächlich Informant*innen anwerben, Einschüchterung oder auch einfach Unruhestiftung. Wie damit umzugehen ist, ist jedoch immer gleich: Ablehnen und nichts sagen! Je klarer und deutlicher geäußert wird, dass kein Interesse besteht, desto besser stehen die Chancen, nicht nochmal angesprochen zu werden. Außerdem ist es wichtig, dein Umfeld zu informieren und den Vorfall zeitnah im Anschluss zu veröffentlichen (dafür reicht eine grobe Beschreibung des zeitlichen und örtlichen Ablaufs und eine Personenbeschreibung).
Wenn ihr von einem Anquatschversuch betroffen seid, meldet euch bei uns, der Roten Hilfe und/oder Out of Action.

Euer EA

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https://eahh.noblogs.org/
EA Hamburg
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