[NBG] - Revision im Jamnitzer Prozess abgelehnt – Freiheit für Jan!

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Im Berufungsverfahren des Jamnitzer Prozesses in Nürnberg wurde im Januar 2021 einer unserer Genossen zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe, der andere zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Revision gegen die Haftstrafe wurde nun abgelehnt, somit ist sie rechtskräftig. Das Urteil ist ein Skandal – Jan, der Angeklagte, der zur Haftstrafe verurteilt wurde, war an besagtem Abend am Jamnitzer Platz nicht mal vor Ort

Im Berufungsverfahren des Jamnitzer Prozesses in Nürnberg wurde im Januar 2021 einer unserer Genossen zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe, der andere zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Revision gegen die Haftstrafe wurde nun abgelehnt, somit ist sie rechtskräftig. Das Urteil ist ein Skandal – Jan, der Angeklagte, der zur Haftstrafe verurteilt wurde, war an besagtem Abend am Jamnitzer Platz nicht mal vor Ort.

Die Ablehnung der Revision im Jamnitzer Prozess durch das Oberlandesgericht München reiht sich ein in die von Verfolgungswillen geprägte Art der Prozessführung gegen Jan. Damit sind sämtliche rechtliche Mittel, gegen das Skandalurteil vorzugehen, ausgeschöpft. Die Haftstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten ist rechtskräftig und Jan muss für über ein Jahr in den Knast. Dafür, dass er angeblich Polizist*innen angeschrien haben soll. Doch mit dem, was an jenem Abend geschah, hatte er nichts zu tun – er war nicht vor Ort.

Dieses Urteil hat nicht nur für ihn drastische Folgen. Es eröffnet eine neue Dimension der willkürlichen Verfolgung und Kriminalisierung von allen, die der Polizei ein Dorn im Auge sind. Es kann die Grundlage für weitere Urteile dieser Art bilden.

Schon die Ermittlungen und die Prozessführung in erster Instanz haben gezeigt, dass der Justiz alles daran gelegen ist, Jan hinter Gittern zu sehen. Bei einem Freispruch wäre die Staatsanwaltschaft gezwungen, unschlüssige und widersprüchliche Aussagen der Polizeizeug*innen nachzuprüfen. Doch dies Geschah in der Berufung – die Instanz, in der die Beweislage nochmal kritisch geprüft werden soll – nicht. Alles, was eine einzelne Polizistin gegen Jan aussagte, wurde für wahr befunden, während entlastende Aussagen als Falschaussage bezeichnet wurden. In der Revision wollte das Oberlandesgericht daraufhin keine Verfahrensmängel mehr feststellen. Stattdessen lehnte es diese mit offensichtlichem Unwillen, das Urteil tatsächlich zu überprüfen, ab.

Der Prozess ist eine neue Eskalation der jahrelangen Konflikte rund um den Jamnitzer Platz. Die Auseinandersetzung ist Ausdruck der sich seit Jahren verschärfenden Prozesse von Gentrifizierung, Verdrängung und Vertreibung im Nürnberger Stadtteil Gostenhof. Hinter dem Konflickt um den Platz steht der Widerspruch zwischen den Interessen der hauptsächlich lohnabhängigen Mieter*innen, die den Platz nutzen, und den Interessen von Immobilieneigentümer*innen sowie der Stadt Nürnberg. Eigentümer*innen versuchen, den Platz zu befrieden, um das Viertel attraktiver für weitere Investitionen zu machen.

Nun wurde ein Exempel an zwei Personen statuiert, das abschrecken soll. Stadt und Polizei wollen mit aller Gewalt die Deutungshoheit über den Jamnitzer wiedererlangen.

Jans Haftantritt ist am 15. September.

Auch wenn die Ablehnung der Revision und die Aussicht auf über 1 Jahr Knast für nichts ziemlich düster sind, lassen wir uns von derartigen Urteilen nicht einschüchtern. Sie reihen sich ein in die bundesweite Kriminalisierung von und Repression gegen antifaschistische Strukturen.

Solidarität war, ist und bleibt unser stärkstes Mittel im Kampf gegen Verfolgung und Willkür.Zu Jans Haftantritt werden wir deshalb eine Kundgebung organisieren und ihn gemeinsam verabschieden. Checkt diesbezüglich also weiterhin alle Kanäle.

Außerdem wird es am 16. Oktober in Nürnberg eine bundesweite Großdemo gegen die Jamnitzer-Urteile und Repression geben. Bleibt auch hier auf dem Laufenden.

Auch nach diesem Urteil werden wir weiterhin solidarisch füreinander einstehen. Wir werden nicht aufhören, unserer Empörung und Wut über dieses Skandalurteil Ausdruck zu verleihen.

Niemand wird allein gelassen – Freiheit für Jan!

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