Vorsitzender der JA Niedersachsen Lars Steinke verliert Wohnung
Der Landesvorsitzende der Jungen Alternativen (JA) Lars Steinke aus Göttigen hat in der vergangenen Woche ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Göttingen verloren und muss nun seine Wohnung räumen. Vorausgegangen waren diverse antifaschistische Aktionen gegen Steinke.
In den vergangenen Monaten wurde der Göttinger Rechtsextreme Lars Steinke immer wieder Ziel von antifaschistischen Aktionen. Steinke ist Vorsitzender des Landesverbands Niedersachsen der Jungen Alternativen (JA), sowie des Bezirksverbandes Braunschweig. Ebenso war er im Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen aktiv und pflegt weiterhin aktiv Kontakte zu der Identitären Bewegung, wo er immer wieder bei Aktionen dieser gesichtet wird.
Nun verkündete das Amtsgericht Göttingen am 24. Oktober, dass der Angeklagte Lars Steinke, sowie sein Vater Hartmut Steinke, die Wohnung im Stargarder Weg 6 in Göttingen zu räumen und an die Klägerin zurückzugeben. Dies wird damit begründet, dass der Mieter, Hartmut Steinke, bei Vertragsabschluss zwar mitgeteilt hat, dass er die Wohnung dauerhaft seinem Sohn, Lars Steinke, überlassen wird, aber verheimlicht hat, wer sein Sohn ist und welche Risiken sich dafür für die Vermieterin ergeben.
So heißt es im Urteil "[...] den Beklagten war schon aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhand mit der/einer früheren Wohnung des Beklagten zu 2.) [Anmerkung: Lars Steinke] in Göttingen bekannt und bewusst, dass er - umgangssprachlich formuliert - als Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt" angesehen wird, die mitunter ihm persönlich gegenüber ausgeübt/verübt wird, aber auch an Dingen, die ihm zugeordnet werden, wie etwa sein Fahrzeug oder auch die Immobilie, wo er wohnt." Da Steinke bekannt war, dass er "jetzt, aber auch zukünftig als Zielscheibe für Angriffe und Straftaten aus dem Linken bzw. antifaschistischen Spektrum anzusehen ist", dies aber der Vermieterin nicht mitteilte, muss Steinke nun mit den Konsequentzen leben und muss die Wohnung räumen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ob Steinke in Berufung geht, ist unbekannt.
Quelle: Amtsgericht Göttingen