DNA- Abgabe Beschluss wegen Besetzung der B34

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Richterliche Anordnung zur DNA-Entnahme

Am 11.12.2020 rieselte bei den Beschuldigten Post von den Cops ein.
Sie werden abermals vorgeladen. Diesmal handelt es sich um eine Vorladung wegen einer ED-Behandlung (Fingerabdrücke, Lichtbilder), sowie einer Aufforderung ihre DNA auf Grundlage von §81a As. 1 bzw. §81e StPO abzugeben. Die richterliche Anordnung (nur!) für die DNA-Entnahme liegt seit 26.10.2020 vor.
Die Beschuldigten werden aufgefordert am 23.12.2020 auf der Dimitroff-Wache zu beiden Maßnahmen zu erscheinen. Weitere Infos folgen!
Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle! Gegen jede Repression!

 

 

 

 

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