Hauptverhandlung gegen Humanistische Jugend - Bericht vom 1. Prozesstag

Emailadresse: 
SPAMSCHUTZsoli-kampagne@riseup.netBITTEENTFERNEN
Regionen: 
Titelbild der Menschenrechtszeitung - Hauptbeleg für angebliche "Auslandsagenten"-Tätigkeit

Am vergangenen Dienstag, 8. Juli 2014, fand der 1. Prozesstag der öffentlichen Hauptverhandlung gegen die russische Menschenrechtsorganisation "Humanistische Jugendbewegung" (GDM) in Murmansk statt. Wie viele anderen NGOs sollen die kritischen Aktivist*innen, die den Behörden u.a. durch ihre Arbeit im regionalen Gefängnis-Kontrollkomitee unbequem sind, mittels der "Foreign Agent"-Gesetzgebung mundtot gemacht werden. Als "Foreign Agent" können eingetragene Nichtregierungsorganisationen verfolgt werden, die beispielsweise Spenden oder Fördermittel von außerhalb Russlands erhalten und deren Aktivitäten vom Staat als "politisch" bewertet werden. Ein 2. Verhandlungstag gegen GDM fand am Freitag  statt.

Ergebnisse des ersten Verhandlungstages

Kurz gesagt: Es sieht so aus, als würde die Richterin krampfhaft nach etwas suchen, um die Organisation als "Foreign Agent" einstufen zu können. Der vorsichtige Optimismus, der nach der schriftlichen Einlassung des Justizministeriums gegen die Vorwürfe aufgekommen war, ist zunächst wieder gedämpft. Zwar bestätigte Richterin Zemtsova die Einschätzung des Ministeriums, dass das Gutachten der Anklage, auf dem die Vorwürfe basieren, zweifelhaft sei. Es musste auch festgestellt werden, dass die Staatsanwaltschaft weder in der Lage ist die Gutachterin wie vom Gericht am 16. Juni angeordnet als Zeugin zur Verhandlung vorzuladen, noch selbst in irgendeiner Weise inhaltlich Stellung zu nehmen und sich immer nur darauf berief selbst nicht kompetent zu sein. So erwarteten die Angeklagten auch, als eine Verhandlungspause verkündet wurde, damit das Gericht sich beraten könnte, dass es nun zu einer Entscheidung kommen würde - und hofften sicherlich auf einen möglichen Freispruch.

Doch es kam anders. Wie auch schon bei anderen Gelegenheiten auffällig geworden, waren auch hier wieder Richterin und Staatsanwältin gemeinsam gegangen und zusammen wieder erschienen. Schon vor der Verhandlung war die Staatsanwältin im Zimmer der Richterin gewesen, in der Pause wiederholte sich das. Offenbar war die "Beratung des Gerichts" in Wirklichkeit eine Abstimmung der Prozessstrategie mit der Anklageseite - aber das ist nur eine Vermutung. Jedenfalls teilte die Richterin nach Fortsetzung der Verhandlung mit, das Gericht habe beschlossen ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen - eine "psychologisch-linguistische" Analyse. Was das soll, ist unklar - es gibt bereits das Gutachten der Anklage und ein Gegengutachten der Verteidigung. Alles Expertisen zu den strittigen Auszügen aus der "Jugend für Menschenrechte Zeitung" der Humanistischen Jugendbewegung. Warum nicht zur Abwechslung mal die Autor*innen befragt werden, sondern wieder fragwürdige "Expert*innen" aus der Ferne eine Analyse machen sollen, wurde nicht erläutert. Die Verteidigung wies denn auch auf die Widersprüche hin, kritisierte das Zustandekommen des ersten Gutachtens und erklärte, dass sie Probleme haben würden die Kosten für all diese Gutachten zu tragen, sollten sie verurteilt werden.

Schließlich wurde die Verhandlung vertagt. Ein zweiter Prozesstag der Hauptverhandlung solle am Freitag stattfinden, um die Fragestellungen des neuen Gutachtens und mögliche Auftragnehmer*innen zu besprechen.

Im Bild: Staatsanwältin Violeta Panowa am Pult der Anklage. Bei diesem Raum handelt es sich tatsächlich um einen Gerichtssaal. Die Metallbänke, die sich im Hintergrund abzeichnen, sind nicht etwa die Wartebänke im Flur, sondern die Plätze für Angeklagte, Verteidigung und Öffentlichkeit.

Die Verhandlung im Detail

Um 15.30 Uhr Moskauer Zeit begann am Dienstag, den 8. Juli 2014 die öffentliche Hauptverhandlung in dem "Zivilverfahren" (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Rechtsbegriff) gegen die Humanistische Jugendbewegung am Murmansker Amtsgericht. Angestrengt wurde die Klage von der Staatsanwaltschaft des Bezirkes Pervomaysky, die fordert GDM gerichtlich als "Foreign Agent" einzustufen und anzuordnen, dass die Organisation sich als solcher registrieren müsse. Das Verfahren zog sich am ersten Prozesstag über drei Stunden hin - obwohl die geladenen Zeug*innen nicht da waren und keine neuen Positionen verhandelt wurden.

Nach der förmlichen Eröffnung der Hauptverhandlung wurden die - bereits am 16. Juni vor Gericht besprochenen - Positionen von Anklage und Verteidigung abgegeben und diskutiert. Obwohl die Staatsanwaltschaft vor drei Wochen noch angekündigt hatte, angesichts der Stellungnahme des Justizministeriums ihre Positionen überdenken zu wollen, gab es da keine Veränderungen. Die Humanistische Jugendbewegung sei ein Ausländischer Agent - schon allein dass sie eine Zeitung herausgebe, zeige, dass sie die Meinung von irgendwem beeinflussen wolle, damit sei sie "politisch aktiv" und müsse sich als "Foreign Agent" registrieren. Ein Gegengutachten zur Expertise der Staatsanwaltschaft war am 16. Juni bereits eingereicht worden, wurde heute aber nicht debattiert.

Die Zeug*innen, von denen die Staatsanwaltschaft im Vorfeld sprach - insbesondere eine nicht genannte Person, die sich beim FSB beschwert und durch die Menschenrechtszeitung belästigt gefühlt haben soll, und deretwegen der Geheimdienst offiziell handelnd wurde - wurde allesamt nicht in das Verfahren eingeführt. Ob es die überhaupt gibt bzw. wie es zu den Vorwürfen kam, lässt sich somit nicht nachvollziehen. In den bei Gericht eingereichten Unterlagen der Anklage ist von diesen Zeug*innen jedenfalls keine Rede mehr, daher konnten sie auch nicht geladen werden.

Gutachterin Philologie-Doktorin Larissa Gorban erschien ebenfalls nicht, obwohl Richterin Zemtsova die Staatsanwaltschaft im Vortermin aufgefordert hatte diese zu laden. Die Anklageseite hatte damals schon durchblicken lassen, dass sie Probleme habe, weil sie nicht wisse wo sich ihre Expertin aufhalte - wolle es aber versuchen. Am 8. Juli erklärte die Staatsanwaltschaft ihre Gutachter*in sei nicht vorladbar, weil sie Murmansk fluchtartig verlassen habe. Auch die Polizei könne ihren Aufenthalt nicht ermitteln. Angeblich sei sie verschwunden, nachdem sie auf "vKontakte" (russische Facebook-Variante) für ihre Menschenrechtsarbeit als Angriff auf die Russische Föderation interpretierende Schrift angegriffen worden sei. Ein Verfahrensbeteiligter besuchte daraufhin besagte Internetseite und bestätigte, dass es dort Anfeindungen und aggressive Kommentare gab, wie so oft in diesem Forum, aber nichts was eine regelrechte "Flucht" erklären würde.

Die Richterin bestätigte die Kritik an dem Gutachten und bezeichnete es als "fragwürdig". Zuvor hatte bereits das in Sachen "Foreign Agents" zuständige Justizministerium schriftlich mitgeteilt, dass es Zweifel an der Expertise habe.

Auf die Thesen ihres Hauptbeweismittels - die linguistische Expertise - angesprochen, druckste Staatsanwältin Violeta Panowa nur herum und war nicht bereit sich irgendwie festzulegen. Verteidiger Alexander Peredruk kommentierte seine Befragung der Vertreterin der Anklage, sie sei nicht in der Lage gewesen auch nur irgendeine Frage wirklich zu beantworten, verstehe nicht wozu GDM eine Zeitung veröffentliche, könne kein konkretes Interesse der Russischen Föderation an der Klage benennen und nicht erklären welche Bedrohung eigentlich bestünde. Die Staatsanwältin zog sich immer wieder darauf zurück selbst keine Expertin zu sein und die Materie nicht zu verstehen. Dazu habe sie extra die Wissenschaftlerin beauftragt, deren Schlussfolgerungen sie einfach glaube. - Nur kann diese im Prozess nicht befragt werden.

Nach einer Verhandlungsunterbrechung, "damit das Gericht sich beraten" könne, kam die überraschende Mitteilung: Es soll weitere Gutachten geben. Dazu soll eine "psychologisch-linguistische" Expertise beauftragt werden. Eigentlich hätten die Stellungnahme der zuständigen Behörde (Justizministerium) und die lächerlich erscheinende "Beweisführung" im linguistischen Gutachten ausreichen müssen, um die Anklage zurück zu weisen. Allerdings wäre das einmalig in der Anwendung des "Foreign Agent"-Gesetzes. Vielleicht wird deshalb mit aller Macht versucht etwas zu konstruieren, was als Grundlage für eine Verurteilung herhalten kann.

Das Gutachten soll vermutlich die Motivation und Intention der Autor*innen der fraglichen Artikel in der "Jugend für Menschenrechte Zeitung" analysieren. Warum diese nicht einfach direkt gefragt werden und stattdessen "Expert*innen" sich in Spekulationen, die in die eine oder andere Richtung gehen können, auslassen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Außer, wenn es genau darum gehen soll - eine Beweisführung zu skizzieren, deren Ergebnis schon bei Auftragsvergabe feststeht.

Bis zur Erstellung des Gutachtens wird vermutlich etwa ein Monat vergehen, es kann also Mitte August mit der Fortsetzung des Prozesses gerechnet werden. Das hat den Vorteil, dass die Humanistische Jugendbewegung noch eine ihrer Veranstaltungen - das Vostok Forum - durchführen kann. Nach einer Verurteilung als "Foreign Agent" müsste sich die Organisation wahrscheinlich auflösen, wäre aber auf jeden Fall nicht mehr wie bisher in der Lage Konferenzen oder Festivals zu veranstalten. Doch die Verschnaufpause bedeutet auch fortgesetzten permanenten Stress und Ungewissheit für die Betroffenen. Planungen weiterer Aktivitäten sind dadurch auf Eis gelegt, denn es ist unklar, wie es weiter gehen soll.

Eine mögliche positive Interpretation der erneuten Vertagung und Beauftragung eines neuen Gutachtens ist aber, dass Richterin Zemtsova derzeit und bei aktueller Aktenlage nicht wagt sofort eine Verurteilung auszusprechen. Es könnte sich auch um eine Absicherung für einen noch immer möglichen Freispruch handeln. Doch das alles sind Spekulationen und wären Abweichungen von der regelmäßigen Verurteilung in "Foreign Agent"-Verfahren gegen Nichtregierungsorganisationen.

Um 18.30 Uhr vertagte Richterin Zemtsova die Verhandlung auf den 11. Juli 2014 um 15 Uhr. Es gibt einen kurzen Videobeitrag eines russischen TV-Senders vom ersten Prozesstag in russischer Sprache.

Ergebnisse des zweiten Prozesstages

Der Bericht vom zweiten Prozesstag, der bereits am Freitag, den 11. Juli stattfand, ist kurz. Die Verteidigung reichte ihre Vorschläge zum neuen Gutachten ein - Fragestellungen und mögliche Expert*innen. Zu einer Diskussion kam es nicht - das Gericht will am kommenden Montag, den 14. Juli mitteilen, wie es sich entschieden hat.

Chronologie des Prozesses

Im April war die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Pervomaysky von der lokalen Abteilung des russischen Inlandgeheimdienstes FSB und vom Murmansker Zentrum gegen Extremismus - einer weiteren politischen Verfolgungsbehörde in Russland - aufgefordert worden ein Verfahren gegen die Humanistische Jugendbewegung als "Foreign Agent" einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft hatte sich der Sichtweise angeschlossen und lud die Vorsitzende der Organisation am 21. April vor. Sie sollte noch einmal erklären was eigentlich die Ziele der Humanistischen Jugendbewegung seien, was bereits ausführlich in den Unterlagen, die einen Monat zuvor vom Justizministerium geprüft wurden, erläutert worden war. Nur gefielen den Repressionsbehörden die Schlussfolgerung des Murmansker Büros des Ministeriums nicht. Im Zuge der Vernehmung wurde auch die Beteiligung des Geheimdienstes eröffnet und deutlich gemacht, dass die NGO sich im Fokus der Verfolgungsbehörden befinde, einschließlich möglicher weiterer, nur angedeuteter, über eine Anklage als "Foreign Agent" hinaus gehender, Verfahren.

Drei Tage später, am 24. April 2014, reichte die Staatsanwaltschaft den Fall beim Murmansker Amtsgericht ein. GDM sei ein Ausländischer Agent und müsse sich als solcher registrieren. Ein linguistisches Gutachten von Artikeln aus der von der Menschenrechtsorganisation herausgegebenen Zeitung "Jugend für Menschenrechte" wurde in Auftrag gegeben. Sollte diese "Zivilklage", zu der das russische Gesetz die Staatsanwaltschaft in Fällen "der Verteidigung von Rechten, Freiheiten und legitimen Interessen der Bürger, der allgemeinen Öffentlichkeit oder von Interessen der Russischen Föderation, ihren Subjekten und Körperschaften" ermächtigt, erfolgreich sein und mit einer Verurteilung enden, müsste sich die Humanistische Jugendbewegung innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskräftigkeit als "Foreign Agent" registrieren. Sollte sie das unterlassen, können Geldstrafen bis zu 10.000 EUR gegen die Organisation sowie bis zu 6.000 EUR gegen ihre Repräsentant*innen verhängt werden.

Im Mai erlangten die Aktivist*innen der Humanistischen Jugendbewegung Kenntnis von dem Gerichtsverfahren, das gegen sie eingereicht worden war, und dass der Prozess am 16. Juni stattfinden würde.

Eine erste Gerichtssitzung fand bereits am besagten 16. Juni statt - und wurde unerwartet nichtöffentlich abgehalten und als "vorbereitender Verhandlungstermin" tituliert. Überraschend war dort auch die Parteinahme des russischen Justizministeriums, das wohl zum ersten Mal in der Geschichte der "Foreign Agent"-Prozesse vor Gericht gegen die Einstufung einer NGO als Auslandsagenten Position bezog. Zur Begründung war auf die eigenen Prüfungen im März 2014 verwiesen worden, die festgestellt hatten, dass die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien. Das Justizministerium ist die für das "Foreign Agent"-Register zuständige Behörde.

Im Vorfeld des ersten öffentlichen Prozesstages am 8. Juli gab es eine Vielzahl von Solidaritätsbekundungen: Das Jugendumweltnetzwerk Niedersachsen JANUN, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und die Rote Hilfe veröffentlichten Soli-Pressemitteilungen. Eine solche gab es auch vom Nuclear Heritage Network, die in dreizehn Sprachen an internationale Medien verschickt wurde. Außerdem wurde der Soli-Aufruf gegen die Verfolgung von NGOs als "Foreign Agents" in Russland mit mehr als 60 Unterstützer*innen aus der BRD und weiteren internationalen NGOs veröffentlicht - mittlerweile haben 86 Organisationen den Aufruf unterschrieben. Der erste Prozesstag fand am 8. Juli, der zweite am 11. Juli statt. Am kommenden Montag, den 14. Juli wird mit einer Zwischenentscheidung des Gerichts über ein weiteres "psychologisch-linguistisches Gutachten" gerechnet, das voraussichtlich Mitte August Gegenstand des Prozesses wird.

Der abgebildete Scan ist ein Auszug aus dem "linguistischen Expertengutachten", das die Philologie-Doktorin Larissa Gorban im Auftrag des Murmansker "Zentrum gegen Extremismus" angefertigt hatte. Darin findet sich die zitierte Argumentation GDM rufe zur gewaltsamen Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung auf und sei eine Gefahr für die Integrität der Russischen Föderation:

Die Texte und illustrierenden Materialien in der "Jugend für Menschenrechte Zeitung" bergen spezielle sprachliche Mittel der visuellen Beeinflussung ... "sprechende" Satzzeichen - die Ausrufezeichen im Slogan "Freiheit!!!". Die in den Texten und Überschriften der "Jugend für Menschenrechte Zeitung" verborgenen Aufrufe zur gewaltsamen Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung und Verletzung der Integrität der Russischen Föderation bestehen in den wiederholten Forderungen nach "Freiheit" sowie Forderungen nach "Rechten".

Titelbild der Menschenrechtszeitung - Hauptbeleg für angebliche "Auslandsagenten"-Tätigkeit

Dies ist das Titelbild der GDM-Menschenrechtszeitung, das in der Expertise der Anklage als Beweis dafür herangezogen wird, dass zur "gewaltsamen Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen und die Integrität der Russischen Föderation geschädigt" werde. Bei dieser Grafik handelte es sich offenkundig um eine satirische Auseinandersetzung mit Menschenrechten.

Der Slogan im Vordergrund lautet "Freiheit!!!".

Die weiteren Banner im Bild besagen: "Jeder Roboter ist gleich", "Keine Erhöhung der Maschinenölpreise", "R2D2 + C-3PO = LIEBE. Für die Legalisierung interdroidischer Ehe", "Ich bin ein Roboter, keine Propaganda", "Roboter sind auch Menschen", "Cyborgs sind nicht schlechter als Androiden", "Stoppt Robophobia", "Holt Moonwalker zurück", "Künstliche Intelligenz - natürliche Rechte", "Qualität von Mikrochips garantieren"

Weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Soli-Kampagne informiert kontinuierlich auf ihrem Blog über das Verfahren und Soli-Aktivitäten. Als Gruppe könnt ihr den Aufruf zur Solidarität gegen die Verfolgung von NGOs als "Foreign Agents" in Russland unterzeichnen - sendet dazu eine E-Mail an "soli-kampagne [ätt] riseup.net". Außerdem könnt ihr die Informationen zu diesem Fall und zur Verfolgung russischer NGOs als "Foreign Agents" verbreiten. Ihr könnt euch dazu der Texte des Blogs bedienen, die Links zu Hintergrundinformationen nutzen und natürlich eigene Artikel verfassen. Teilt uns bitte Veröffentlichungen mit, um sie ins "Medienecho" auf dem Blog einzureihen. Zum nächsten Verhandlungstermin, der voraussichtlich Mitte August ansteht, könnten auch Soli-Aktionen - z.B. vor den russischen Konsulaten und an der Botschaft - eine gute Unterstützung sein. Wenn ihr uns  dazu mit uns abstimmen wollt, könnten wir einen gemeinsamen Aktionstag koordinieren und zusammen Pressearbeit machen.

Eine weitere Hilfe sind Spenden, die zur Finanzierung der Repressionskosten der betroffenen Gruppen verwendet werden:

Konto: Spenden & Aktionen
Verwendungszweck: „Soli Russland“
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5FXXX
Bank: Volksbank Mittelhessen

Bilder: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ergänzungen

Heute wurde der Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung im "Foreign Agent"-Verfahren gegen die Humanistische Jugendbewegung (GDM) mitgeteilt. Sie wird am 10. September 2014 am Amtsgericht in Murmansk stattfinden. Bis dahin soll ein neues "psychologisch-linguistisches Gutachten" von Texten aus der von GDM herausgegebenen "Jugend für Menschenrechte Zeitung" erstellt und ins Verfahren eingeführt werden. Das erste, vom "Zentrum gegen Extremismus" beauftragte Gutachten der Anklage war so offensichtlich tendenziös gewesen, dass Richterin Zemtsova eine Verurteilung damit wohl nicht begründen will und es selbst als zweifelhaft bezeichnete. Dass weder die ablehnende Stellungnahme des für das "Foreign Agent"-Register zuständigen Justizministeriums, noch das von der Verteidigung beauftragte wissenschaftliche Gegengutachten von ihr als Grundlage für einen Freispruch genutzt wurden, deutet ein weiteres Verfolgungsinteresse zumindest an.

Der 10. September ist nicht wie im vorigen Kommentar geschrieben der nächste Prozesstag, sondern zunächst nur der Zeitpunkt bis zu dem das Verfahren ausgesetzt ist. Ab 10. September ist dann mit der Fortsetzung der Hauptverhandlung zu rechnen, kann aber auch zu einem späteren Termin geschehen.