Faschisten Grenzen zeigen!
Faschisten Grenzen zeigen!
Am 5.6. 2015 war in den Räumlichkeiten des Kulturkollektivs Goetheschule in Lauscha offizieller Besuch angekündigt. Die Stadträte hatten sich angekündigt, das Projekt und das Gebäude zu besichtigen. Nur gibt es in dieser Stadt 2 gewählte Abgeordnete aus den rechten Spektrum – ehemals DVU, heute NPD.
Der Kulturverein hat vor etwas mehr als einem Jahr die leerstehende Schule von der Stadt gemietet. In dem altehrwürdigem Kulturdenkmal arbeiten seit dem bis zu 40 Künstler unter einem Dach neben und miteinander ganz im und sanieren und renovieren das Gebäude ehrenamtlich. Kunst braucht Raum und Wertschätzung, beides kann hier erfahren, erlebt und sichergestellt werden. Mittlerweile sind neben den Ateliers und Proberäumen ein multifunktionaler Raum für Musik, bildende Kunst, Fotografie und als Begegnungsstätte der Nutzer dieses Projektes entstanden. Auf diesem Weg hat es der Verein geschafft, dass in dem ländlichen Raum das kulturelle Angebot an die Bevölkerung qualitativ verbessert und breiter aufgestellt wurde. Das neue alte Bauhauskonzept bewährt sich nachhaltig.
Nahezu mit dem Einzug wurde an allen Eingangstüren verkündet, dass allen Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische, menschenverachtende oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind mit sofortiger Wirkung und zeitlich unbegrenzt Hausverbot erteilt wird.
Die beiden rechten Stadträte meinten Kraft Ihrer Funktion nun, dieses unterlaufen zu können. Nicht so mit dem Kulturkollektiv Goetheschule.. Schon im Eingangsbereich stellten sich den Beiden Mitglieder und Nutzer des Vereins in den Weg und setzten nach langer Diskussion das Zutrittsverbot durch. Der Vorstand erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Hier wurde klar gezeigt, dass diese Festlegung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist.
Beschämend ist, dass sich einige der anderen Stadträte von SPD, CDU, DieLinke/Freie Wähler mit den Faschisten solidarisierten und auf die Besichtigung des wirklich spannenden Projektes verzichteten. Es hätte Ihnen gut gestanden, klare Kante gegen Nazis zu zeigen und den Termin trotz des provozierten Eklats in aller Ruhe wahrzunehmen.
Faschisten ihre Grenzen zeigen – in Lauscha waren die genau an der Eingangstür der Goetheschule. „Das Kulturkollektiv Goetheschule e.V. steht für die Förderung von Kultur und Kunst sowie kulturelle und künstlerische Bildung. Das fordert Toleranz und steht im direkten Gegensatz zu Ausgrenzung, Rassismus, Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit.“ kommentierte ein Vereinsmitglied das Vorkommnis.
Am 5.6. 2015 war in den Räumlichkeiten des Kulturkollektivs Goetheschule in Lauscha offizieller Besuch angekündigt. Die Stadträte hatten sich angekündigt, das Projekt und das Gebäude zu besichtigen. Nur gibt es in dieser Stadt 2 gewählte Abgeordnete aus den rechten Spektrum – ehemals DVU, heute NPD.
Der Kulturverein hat vor etwas mehr als einem Jahr die leerstehende Schule von der Stadt gemietet. In dem altehrwürdigem Kulturdenkmal arbeiten seit dem bis zu 40 Künstler unter einem Dach neben und miteinander ganz im und sanieren und renovieren das Gebäude ehrenamtlich. Kunst braucht Raum und Wertschätzung, beides kann hier erfahren, erlebt und sichergestellt werden. Mittlerweile sind neben den Ateliers und Proberäumen ein multifunktionaler Raum für Musik, bildende Kunst, Fotografie und als Begegnungsstätte der Nutzer dieses Projektes entstanden. Auf diesem Weg hat es der Verein geschafft, dass in dem ländlichen Raum das kulturelle Angebot an die Bevölkerung qualitativ verbessert und breiter aufgestellt wurde. Das neue alte Bauhauskonzept bewährt sich nachhaltig.
Nahezu mit dem Einzug wurde an allen Eingangstüren verkündet, dass allen Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische, menschenverachtende oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind mit sofortiger Wirkung und zeitlich unbegrenzt Hausverbot erteilt wird.
Die beiden rechten Stadträte meinten Kraft Ihrer Funktion nun, dieses unterlaufen zu können. Nicht so mit dem Kulturkollektiv Goetheschule.. Schon im Eingangsbereich stellten sich den Beiden Mitglieder und Nutzer des Vereins in den Weg und setzten nach langer Diskussion das Zutrittsverbot durch. Der Vorstand erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Hier wurde klar gezeigt, dass diese Festlegung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist.
Beschämend ist, dass sich einige der anderen Stadträte von SPD, CDU, DieLinke/Freie Wähler mit den Faschisten solidarisierten und auf die Besichtigung des wirklich spannenden Projektes verzichteten. Es hätte Ihnen gut gestanden, klare Kante gegen Nazis zu zeigen und den Termin trotz des provozierten Eklats in aller Ruhe wahrzunehmen.
Faschisten ihre Grenzen zeigen – in Lauscha waren die genau an der Eingangstür der Goetheschule. „Das Kulturkollektiv Goetheschule e.V. steht für die Förderung von Kultur und Kunst sowie kulturelle und künstlerische Bildung. Das fordert Toleranz und steht im direkten Gegensatz zu Ausgrenzung, Rassismus, Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit.“ kommentierte ein Vereinsmitglied das Vorkommnis.
Ergänzungen
Fördermittel und Spenden
Projekte, die nicht ausschließlich in autonomen Szenen zu Hause sind, bewegen sich regelmäßig in einem Spannungsfeld staatlicher und kommunaler Regularien.
In wie weit dieser Umstand Einfluss auf die Außenwirkung des Vereins hat (und haben muss), ist vom konkreten Einzelfall abhängig.
Das heißt:
Sofern der Verein rein linksradikal agiert und nicht auf Fördermittel aus öffentlichen Haushalten angewiesen ist, kann er es sich problemlos leisten, den Stadtrat derartig vor den Kopf zu stoßen.
Sonst nicht.
Sofern das Projekt vom zuständigen Finanzamt als "gemeinnützig" anerkannt wurde, ist noch größere Vorsicht bei der Außenwirkung geboten.
Ein Entzug der Gemeinnützigkeit hätte zur Folge, dass Spenden an das Projekt deutlich erschwert würden, und ein rückwirkender Entzug hätte darüber hinaus nennenswerte finanzielle Belastungen zur Folge.
Auch hier gilt:
Sofern keine Gemeinnützigkeit vorliegt, hat man die Freiheit, Hinz und Kunz im Rahmen der geltenden Gesetze beliebig vor den Kopf zu stoßen.
Sonst nicht.