[LE] Statement zur verbotenen Solidaritäts-Kundgebung

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Am 03.04.2020 fand nach fünf vorangegangenen Prozesstagen die Urteilsverkündung gegen die Betroffenen im „Hildegardstraßen Prozess“ statt. Im vergangenen Juli gab es dort eine brutale Dublin-Abschiebung. Solidarische Menschen versuchten damals die Polizei an ihrem Handeln zu hindern. Diese Polizei reagierte, indem sie dutzende Menschen teils schwer verletzte. Darüber hinaus wurden die beiden Betroffenen festgenommen. Diese mussten in den vergangenen Monaten ein nervenaufreibendes Verfahren über sich ergehen lassen. Beide befanden sich fast 3 bzw. über 7 Monate in Untersuchungshaft.

Als Solidaritätskomitee #le1007 haben wir die Betroffenen während dieser Zeit unterstützt und politische sowie finanzielle Unterstützung organisiert. Da der deutsche Strafapparat gegen jede Vernunft zum Schutz vor Corona weiter verhandelt, verurteilt und vollstreckt haben wir ebenfalls unsere Arbeit fortgesetzt. Wir lassen unsere Freund*innen auch in schwierigen Zeiten nicht alleine.

Zur Urteilsverkündung haben wir eine Kundgebung angemeldet. Wir wollten uns an dem Tag in der Hildegardstrasse versammeln. Ein politisches Ziel bei dieser Aktion war es zu verhindern, dass die beiden Angeklagten unbeachtet von der (linken) Öffentlichkeit zu harten Strafenverurteilt werden können. Entgegen der medialen Empörung über die „linken Krawalle“ im Zuge der versuchten Verhinderung der Abschiebung damals waren bei der Urteilsverkündung nämlich keine Pressevertreter*innen mehr anwesend. Wenig überraschend wurde diese Kundgebung verboten.

Gerne hätten wir gegen diese Untersagung geklagt. Uns unteressiert, wie die juristische Auseinandersetzung um demokratische Freiheiten in Zeiten von Ausgangssperre und Kontaktverboten verlaufen wäre. Wenige Tage vor der Kundgebung, am 1. April 2020 trat jedoch eine neue Rechtsverordnung zur Regelung der repressiven Maßnahmen in Bezug auf Corona in Kraft. Die bis dahin geltende Allgemeinverfügung hat darüber hinaus weiter Bestand. Gegen die neue Rechtsverordnung muss vor dem Oberlandesgericht geklagt werden, für unsere Kundgebung am 3. April gab es somit keine sinnvolle Möglichkeit mehr so kurzfristig gegen das Verbot vorzugehen. Zumal auch andere Gerichte (bspw. VG Dresden) andere Versammlungsverbote im Eilrechtsschutz schon bestätigt hatten.

Ein wie auch immer gestalteter Widerspruch und Widerstand ist gerade in den allermeisten Bereichen auf legalem Wege nicht mehr möglich. Wir müßen uns als Solidaritätskomitee fragen, wie wir zukünftig mit dieser Situation umgehen können. Eine Diskussion darüber muss aber auch in der gesamten Linken geführt werden. Angesichts einer sich immer autoritärer gebärdenden staatlichen Politik einerseits und einer weiter voranschreitenden Organisierung rechter Strukturen, scheint uns ein reines #stayHome keine geeignete Antwort zu sein.

Die geplante Kundgebung konnten wir nicht durchsetzen. Wie bereits bei den vorhergehenden Prozesstagen waren im Gericht aber trotzdem viele solidarischen Prozessbeobachter*innen anwesend. Eine Unterstützung der Betroffenenfür ihre Verurteilungen (schwere Landfriedensbruch ua. und Beleidigung) und den sozialen Folgen der Kriminalisierung (Verlust der Wohnung) findet natürlich weiterhin statt.

Detailierte Prozessberichte der einzelnen Verhandlungstage: https://le1007.home.blog/prozessbegleitung/

Die Pressemitteilung zur Urteilsverkündung: https://le1007.home.blog/2020/04/03/pressemitteilung-zur-urteilsverkundung/

Solidaritätskomitee#1007
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