Digitale Forensik als besorgniserregende Ausweitung des Repressionsapparats

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Die forensische Wissenschaft - insbesondere die digitale Forensik - erlebt in den letzten Jahren einen beispiellosen technologischen Wandel. Dabei hat die digitale Forensik hat in den letzten Jahren bei Ermittlungen zunehmend an Bedeutung gewonnen, da die Digitalisierung nahezu alle Lebensbereiche durchdrungen hat. Auch bei «klassischen Straftaten» wie Drogenhandel, Betrug oder organisierter Kriminalität hinterlassen Tatverdächtige digitale Spuren. Smartphones, Computer, Cloud-Dienste und soziale Netzwerke enthalten oft wertvolle Hinweise, die für die Ermittlungen genutzt werden können.

Digitale Forensik ermöglicht es, gelöschte oder verschlüsselte Daten wiederherzustellen, Kommunikationsverläufe zu rekonstruieren und Metadaten auszuwerten. Durch die Analyse von IP-Adressen, GPS-Daten und Logfiles lassen sich Tatverdächtige identifizieren und Bewegungsprofile erstellen. Inmitten dieser Entwicklung steht das Forensic Science Investigation Lab (FoSIL) an der Hochschule Mittweida in Sachsen und dessen prominenter Vertreter Prof. Dr. Dirk Labudde.

Das Forensic Science Investigation Lab an der Hochschule Mittweida wurde unter der Leitung von Dirk Labudde etabliert und positioniert sich als «innovatives Zentrum für forensische Forschung und Ausbildung». Das Labor verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der Bioinformatik, digitale Forensik und klassische kriminalistische Methoden verbindet. Besondere Bekanntheit erlangte das FoSIL durch seine Arbeit im Bereich der 3D-Rekonstruktion von Tatorten und der digitalen Analyse von Videomaterial zur Täteridentifizierung. Hier präsentieren Labudde und sein Team Forschungsansätze wie beispielsweise die «gezielte Zuordnung von Personen in Videoaufnahmen basierend auf 3D-Posebestimmung» - ein Konzept, das als «digitales Exoskelett» zur Personenidentifizierung verstanden werden kann. FoSIL arbeitet dabei unkritisch mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dirk labudde selbst legt viel Wert darauf, in der Öffentlichkeit für seine Arbeit wahrgenommen und anerkannt zu werden, gibt selbstdarstellerische Interviews in diversen Medien. Die individuelle Eindeutigkeit von Bewegungsmustern ist wissenschaftlich jedoch umstritten und die Fehleranfälligkeit solcher Systeme bei unvollständigen Datensätzen, wie sie in realen Überwachungsvideos häufig vorkommen, stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Während Labuddes Arbeit in Medienberichten oft als bahnbrechend dargestellt wird, fehlt es an unabhängigen empirischen Studien, die die praktische Wirksamkeit der entwickelten Methoden in realen Ermittlungsverfahren belegen.

Wenn Gerichte und Geschworene technologischen Beweismitteln einen höheren Stellenwert einräumen als menschlicher Expertise besteht die Gefahr von Fehlurteilen, insbesondere wenn die zugrundeliegenden Algorithmen und Datenmodelle nicht transparent und nachvollziehbar sind.Zudem werden sie an Punkten in Gerichtsprozessen hinzugezogen wenn andere, eindeutige Beweismittel fehlen, was Gerichte normalerweise daran hindern könnte, die angeklagte Person zu verurteilen.Anders als physische Beweise, die sichtbare Spuren hinterlassen, können digitale Dateien leicht verändert, gelöscht oder gefälscht werden, ohne dass dies sofort erkennbar ist. In einer Zeit vom Deepfakes und digitaler Manipulation müssen forensische Analyseverfahren gegen solche Manipulationen resistent sein. Diese Aspekte werden in der Methodenentwicklung am FoSIL kaum berücksichtigt.

Besonders im Bereich der Bewegungsanalyse zur Personenidentifizierung stellt sich die Frage nach der Einzigartigkeit und Stabilität individueller Bewegungsmuster. Ähnlich wie bei der Ganganalyse ist die wissenschaftliche Evidenz für die Individualität von Bewegungsmustern begrenzt und umstritten. Die fundamentale Annahme hinter der Identifizierung durch Bewegungsmuster ist, dass jeder Mensch einzigartige und stabile Bewegungsmuster aufweist. Diese Annahme steht auf wissenschaftlich wackeligem Boden. Eine Untersuchung der Universitätsklinik Heidelberg zur biometrischen Gangerkennung ergab, dass die Gangdynamik von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird, darunter Alter, Geschlecht, Körpergewicht, aber auch situative Faktoren wie Müdigkeit, Schuhwerk oder emotionaler Zustand. Diese Variabilität erschwert die eindeutige Identifizierung erheblich. Menschen ändern ihre Bewegungsgewohnheiten durch Verletzungen, Gewichtsveränderungen, Alterungsprozesse oder einfach durch bewusste Anpassungen.

Ein weiteres grundlegendes Problem ist die begrenzte Größe der Datenbanken für Training und Validierung. Während Gesichtserkennungsalgorithmen mit Millionen von Bildern trainiert werden, umfassen Datensätze für Ganganalyse typischerweise nur wenige hundert Individuen. Viele Algorithmen werden mit denselben Datensätzen entwickelt und getestet, was zu einer Überschätzung ihrer Leistungsfähigkeit in realen Szenarien führt. Unabhängige Validierungsstudien, die die Methoden unter realistischen Bedingungen testen, sind selten und zeigen oft deutlich schlechtere Ergebnisse als die ursprünglichen Publikationen. Wissenschaftliche Publikationen zur Ganganalyse berichten Fehlerraten zwischen 5% und 40%, abhängig von den Testbedingungen.

Überwachungskameras im öffentlichen Raum werden typischerweise zu Sicherheitszwecken oder für die Verkehrsüberwachung installiert, nicht jedoch zur biometrischen Identifizierung von Personen. Anders als in kontrollierten Laborumgebungen, in denen Bewegungsanalysen entwickelt und getestet werden, unterliegen öffentliche Kamerasysteme erheblichen Qualitätsbeschränkungen.

Das Missbrauchspotenzial der Technologie für politische Verfolgung, soziale Kontrolle oder kommerzielle Auswertung ist groß. Die Bewegungsanalyse könnte - in einem ausgereiften Zustand - zur Identifizierung von Demonstrant*innen, zur Überwachung oder auch zur Erstellung kommerzieller Verhaltensprofile eingesetzt werden. Die Grenzen zwischen Strafverfolgung und Überwachung sind fließend und ohnehin schwer zu kontrollieren. In Kombination mit Gesichtserkennung, Handyortung und anderen Methoden entsteht ein dichtes Überwachungsnetz, das die Anonymität im öffentlichen Raum grundlegend gefährdet.

Durch ihre unkritische Zusammenarbeit mit polizeilichen Ermittlungsbehören und dem Versuch, das Modell des «digitalen Exoskeletts» auf Biegen und Brechen in Gerichtsprozessen in Deutschland als valides Instrument zu etablieren tragen das FoSIL der Hochschule Mittweida und insbesondere Dirk Labudde maßgeblich zu einer Verschärfung der möglichen Strafverfolgung vor deutschen Gerichten bei.

Entgegen der Annahme, dass mehr Beweismittel automatisch zu mehr Gerechtigkeit führen muss hier beachtet werden, dass dies vor allem zu einer weiteren Schwächung der Position der Angeklagten beitragen kann. Staatsanwaltschaften wird ermöglicht, dort, wo normalerweise keine Beweise mehr vorhanden sind weitere, wissenschaftlich nicht fundierte Beweise anzubringen und ihren unbedingten Verfolgungswillen durchzudrücken. Angeklagte werden durch das Anwenden körperlichen Zwangs dazu gezwungen, bei derartigen Analysemethoden (Beispiel digitales Exoskelett: Ausziehen bis auf Unterwäsche, Anlegen von Elektroden und komplette Vermessung des Körpers) zu kooperieren und damit auf einer wackligen Grundlage massiv weiter in ihren Grundrechten verletzt.

Das Argument ist hier nicht, größere Datenbanken zum Training solcher Modelle anzulegen oder die Qualität der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu verbessern. Mehr Überwachung schafft nicht mehr Sicherheit. Vielmehr kann hier beobachtet werden dass eine weitere Einschränkung von Grundrechten erfolgt. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und sollte nicht ohne weiteres hingenommen werden.

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