Somalierin kämpft vor Gericht um ihren Flüchtlingsstatus

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Regelmäßig verhandelt das Freiburger Verwaltungsgericht über Klagen von Geflüchteten gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So auch diese Woche. Eine Frau aus Somalia känpft um ihren Flüchtlingsstatus.

Für Radio Dreyeckland habe ich am 14. Januar 2025 einen solchen (öffentlichen) Prozess besucht. Das BAMF hatte Frau Wido, ihren Namen haben wir zu ihrem Schutz geändert, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verweigert. Hiergegen klagt die Somalierin nun vor Gericht.

Im Anschluss an den Prozessbericht beantwortee mir ihr Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch aus Annweiler, einige Fragen.

Das Verfahren zeigt exemplarisch auf, wie menschenfeindlich die Entscheidungspraxis des BAMF sich in der Praxis darstellt. Eine in Somalia gefolterte junge Frau, sexualisierter Gewalt ausgesetzt, zwangsverheiratet, nachdem die islamistische al-Shabaab Miliz ihren ersten Ehemann ermordet hatte. Zur Steinigung verurteilt, nachdem sie von einem anderen Mann ein Kind erwartete. All das genügt dem BAMF nur für ein Abschiebeverbot, aber weder für sobsidiären Schutz, noch für den Flüchtlingsstatus.

 

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