Shoah Relativierung: Prozess gegen Querdenker Meinrad S. ein weiteres Mal vertagt
Am 16. Januar 2023 verurteilte das Amtsgericht Freiburg, den stadtbekannten Querdenker Meinrad S., wegen Volksverhetzung zu 1.800 € Geldstrafe. Zuletzt war Meinrad S. dieses Jahr zu den Freiburger Gemeinderatswahlen angetreten-wenn auch erfolglos.
In dem Strafverfahren war ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden, in drei Fällen die Coronamaßnahmen mit dem systematischen Völkermord während der NS-Zeit verglichen zu haben.
Die Vorwürfe
So nahm Meinrad S. am 13. März 2021 an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teil und trug dort ein LED-Leuchtschild vor sich her. Dort wurden Aussagen wie „Heil Impfung“, „Impfung macht frei“ und „Wollt ihr die TOTALE Sicherheit“ eingeblendet.
Am nahm 19.06.2021 Meinrad S. an einer Demonstration in der Freiburger Innenstadt teil. Das Thema der Demonstration lautete „Keine Corona-Impfung für unsere Kinder“. Er hielt während der Demonstration einen mehrere Meter langen Holzstiel mit einem angebrachten LED-Schild in die Höhe. Auf dem Schild war ein Torbogen zu erkennen, der dem bekannten Torbogen des Konzentrationslagers Auschwitz nachempfunden war. Unter diesem eingeblendeten Torbogen lief wiederholt der Schriftzug „Impfen macht frei“ durch.
Im Dezember 2021 veröffentlichte er eine Collage auf seinem Telegram-Kanal. Dort war neben dem Berliner Fernsehturm das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zu sehen, dazu der Text „Impfen = Freiheit“.
Meinrad S. legt Berufung ein
Gegen das Urteil, das auf 60 Tagessätze von jeweils 30 € lautete, ging Meinrad S. in Berufung. Die für den 08. April 2024 terminierte Verhandlung, wurde auf den 23. Dezember 2024 verlegt.
Nun teilte auf Anfrage von Radio Dreyeckland, der Pressesprecher des Landgerichts Freiburg, Richter Stark mit, aus -Zitat- „dienstlichen Gründen“, sei die Verhandlung auf den 29. September 2025 verlegt worden. Welche Gründe genau, das könne er nicht sagen, da ihm diese nicht bekannt seien.
Mögliche Folgen der Verfahrensverzögerung
Folge dieser erneuten Verfahrensverzögerung wird sein, dass selbst wenn Meinrad S. im September 2025 doch erneut verurteilt werden sollte, die überlange Verfahrensdauer möglicherweise durch eine Herabsetzung der tatsächlich zu zahlenden Strafe berücksichtigt wird.
Weshalb angesichts des sehr einfach gelagerten Sachverhalts, und eines voll geständigen Angeklagten, es dem Landgericht Freiburg seit Januar 2023 nicht möglich gewesen sein sollte, die Berufungsverhandlung durchzuführen, erschließt sich dem Beobachter nicht. Nun fast ein ganzes Jahr ins Land gehen zu lassen, bevor die Berufung endlich vielleicht doch verhandelt werden soll, ist gänzlich unverständlich. Zumal Meinrad S. offenbar zur Teilnahme auf seinem Telegram-Kanal an seiner Verhandlung auf eine Art und Weise aufgerufen haben soll, welche nun möglicherweise weitere strafrechtliche Schritte nach sich ziehen könnten, da sie erneut als Relativierung der Shoah gedeutet werden könnten.