G7: Trotz aller Verbote: Lasst Euch nicht entmutigen!
Keine Zeit zum Trübsal blasen! Zwar sind große Teile des angemeldeten Sternmarsches nach Elmau am 7. Juni sowie das Camp noch nicht genehmigt. Aber es wird überwiegend prima Wetter geben (Ausnahme, das eine oder andere Gewitter). Lasst Euch nicht von der bürgerlichen Mediencampagnen verunsichern, dass angeblich keine Leute kommen. Tausende von Protestierenden sind aus ganz Europa sind auf dem Weg! D.h. runter vom Sofa und ab ins Auto, Fahrrad aufs Dach, Haare gekämmt und los!
Zur aktuellen Situation teilt das "Stop-G7-Elmau" mit:
Genehmigt sind vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LA GAP) derzeit:
- Der Fahrradkorso auf der B2 nach Klais (1. auf der Karte unten)
- zwei Demonstrationsrouten auf den Wanderwegen (2) und (3) bis zum "Sicherheitsbereich" um den Tagungsort
Geändert wurde:
- Den Autokorso, der vom Bahnhofsplatz Garmisch-Partenkirchen über Klais nach Mittenwald führen sollte. Angemeldet waren 25 Fahrzeuge, die die Demonstrationsteilnehmer*innen aus Garmisch auf der Bundesstraße 2 zu den Demoauftakt-Orten Klais und Mittenwald bringen sollten. Stattdessen soll der Autokorso laut Bescheid des LA GAP in Mittenwald beginnen und von dort nach Klais und wieder zurück fahren. Die Ablehnung der Fahrt auf der B2 wird damit begründet, dass die B2 als Protokollstrecke „ganztägig für Fahrten der Staats- und Regierungschefs und anderer Delegationsteilnehmer, sowie als Not- und Rettungsweg zum Klinikum Garmisch-Partenkirchen freigehalten“ werden müsse. Diese vom LA GAP verordnete – aber ursprünglich nicht vorgesehene Route – hat den Zweck, wesentliche Teile des Sternmarsches, nämlich die von Mittenwald und Klais ausgehenden Demonstrationen, zu verhindern, weil Demonstrationsteilnehmer*innen, die sich in Garmisch aufhalten dort nicht mehr hinkommen.
Verboten wurde:
- Die Demonstrationsroute vom Bahnhof Klais auf der Mautstraße nach Elmau. Statt einer Demonstration zum Tagungsort der G7 hat das LA GAP eine stationäre Kundgebung verordnet. „Großzügig genehmigt“ wurde eine Route bis auf Höhe des Anwesens Bahnhofstraße 18, eine Strecke von weniger als 40 Metern, die kürzeste Demonstrationsstrecke, die es wohl jemals gegeben hat und damit aussichtsreicher Kandidat für das nächste Guinness-Buch der Rekorde.
- und die Demonstrationsroute vom Bahnhof Mittenwald über die Ferchenseestraße nach Elmau. Die Demonstration soll stattdessen nur auf versteckten Waldwanderwegen durchgeführt werden. Selbst eine Demonstration in Zweierreihen, die die Anmelder angboten hatten, würde zu einer Blockade dieses Rettungsweges führen und „eine störungsfreie An- und Abfahrt der Einsatzkräfte verhindern“, schreibt das LA GAP. Wir weisen diese Unterstellung, Demonstrationsteilnehmer*innen würden Rettungskräfte behindern und Krankentransporte blockieren, aufs aller
schärfste zurück. Unsere Demonstrationen richten sich nicht gegen die Menschen im Werdenfelser Land und auch nicht gegen die anwesenden Gäste, sondern gegen die G7 und ihre zerstörerische Politik.
Das Bündnis STOP G7 ist gegen diese massive Einschränkung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerichtlich vorgegangen und hat gegen den Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen Klage erhoben.
Der für den Sternmarsch ausgedruckte Auflagenbescheid ist mit seinen 96 Seiten wohl aneinandergereiht länger als die tatsächliche Demoroute.
Das Demonstrationsrecht, schreibt das LA GAP, habe „ gegenüber den öffentlichen Interessen an der Durchführung der Veranstaltung und am Schutz von Leben und Gesundheit der Teilnehmer (der G7 und ihres Hofstaates) zurückzutreten“.
„Die störungsfreie Durchführung des G7-Gipfels und die deshalb erlassenen Betretungsverbote“ seien „Bestandteil unserer Rechtsordnung“, behauptet das LA GAP. Das Recht auf Versammlungsfreiheit jedoch gehört
zu den Grundrechten, die „in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden dürfen“
(GG, Art 19)
Die sog. „Betretungsverbote“ werden im Bescheid des LA GAP als „Beschränkung“ der angemeldeten Demonstrationen verkauft. Tatsächlich laufen diese Anordnungen auf Verbote und die Strangulierung des Demonstrationsrechts hinaus.
Begründet wird das mit der mehrmals auftauchenden Floskel, es sei zu erwarten, dass der G7 Gipfel „Ziel gewalttätiger Proteste“ sein werde.
Das nach Art.8 GG geschützte Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter von Demonstrationen, ihr Recht auf einen Beachtungserfolg und ihr Recht, ihre Anliegen möglichst unmittelbar an den Adressaten – in diesem Fall
an den Tagungsort der G7 – herantragen zu können, (BVerfG Entscheidung vom 06.06.2007, Az.:1BvR 1423/07, Rn. 23) dieses Recht lassen sich das Bündnis nicht nehmen. Sie werden es sich einklagen.
Zum Camp-Verbot
Es wird vom Bündnis das erste Ergebnis des Verwaltungsgerichtes am Montag erwartet. Der Aufbau der Unterbringungsstruktur für die Demonstrant*innen beginnt voraussichtlich am Dienstag.
Ergänzungen
Es darf auf der Wiese geschlafen werden, nur kein Zelt aufgebaut
Laut http://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirch...
"Das Areal rund um die 7000 Quadratmeter große Fläche, die rund 1000 Personen beherbergen sollte, ist von der Polizei weiträumig abgesperrt und leicht zu überwachen, da es nur einen Zufahrtsweg gibt. Das Campieren auf der Wiese, die ein Garmisch-Partenkirchner Gastwirt an die G7-Gipfel-Gegner verpachtet hatte, ist sogar erlaubt. „Mit Iso-Matte und Schlafsack geht das“, erklärte Peter Reichl, Kammerers Stellvertreter, während der täglichen Pressekonferenz. Der Aufbau von Zelten oder Ähnlichem werde allerdings nicht geduldet. Wer sich nicht daran halte, dem werde man die rechtliche Situation vor Augen führen, „dass er sich auf dünnem Eis bewegt“."
Das Camp ist jetzt erlaubt: Stand 2.6. 17:00h
Das Verwaltungsgericht hebt den Beschluss des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen auf. Das Camp ist jetzt erlaubt.