Bayrische Justiz suspendiert Gefängnisbedienstete und stellt JVA-Leiterin vom Dienst frei
Im Zusammenhang mit den binnen weniger Tage als „Folterskandal von Augsburg“ bekannt gewordenen mutmaßlichen Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen hat sich der bayrische Justizminister Georg Eisenreich am 31.10.2024 vor der Presse geäußert.
Die Vorwürfe
Gegen die stellvertretende Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, sowie weitere Bedienstete wird u.a. wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Gefangene seien in Dunkelhaft gehalten worden, hätten in der Isolationszelle zu wenig zu Essen und Trinken bekommen, keine Matratze, seien splitternackt über Tage dort eingesperrt gewesen. Ein Ex-Gefangener berichtet von Schlägen und Tritten ins Gesicht, obwohl er gefesselt gewesen sei. Eine ehemalige Gefängnisärztin bestätigte schon in Teilen die Vorwürfe, sie selbst hatte diese schon vor längerer Zeit erhoben und nachdem keine Abhilfe erfolgte, die Arbeit in der Haftanstalt aufgegeben.
Diesen Maßnahmenkatalog verkündete der Staatsminister
Am 31.10.2024 hat nun Staatsminister Eisenreich zur Pressekonferenz geladen, um dort einen Maßnahmenkatalog zu verkünden. So sei „eine abteilungsübergreifende Task Force im Justizministerium eingesetzt (worden), die derzeit die interne Aufarbeitung im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbring(en)“ soll. Man habe „ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeleitet“.
Die beschuldigte stellvertretende Anstaltsleiterin wie auch weitere beschuldigte Bedienstete sei vom Dienst suspendiert, ihre Vorgesetzte, die Leiterin der Anstalt, zumindest vom Dienst freigestellt worden. Den Beschuldigten sei das Betreten der Anstalt untersagt worden.
Für die JVA Augsburg-Gablingen habe man zudem angeordnet, dass „bis auf weiteres jede Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig (ist). Den Berichten ist die Anordnung der Unterbringung und eine ärztliche Stellungnahme beizufügen.“
Der Staatsminister beabsichtigt eine „rückhaltlose Aufklärung“, die „Menschenwürde ist unantastbar“. Es dürfe „gewalttätige Übergriffe auf Gefangene und die rechtswidrige Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (…) in einem Rechtsstaat nicht geben“.
Reaktion der beschuldigten stellvertretenden Anstaltsleiterin
Die suspendierte stellvertretende Anstaltsleiterin keilt schon massiv zurück. So lässt sie sich von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vertreten, auf dessen Kanzleiseite mit hoher Kompetenz in Sachen Litigation-PR geworben wird: „proaktiver Zugang auf die Medien“ und Vermeidungsstrategien „negativer Presse“. Mit im Anwaltsteam der an der Passauer Universität lehrende Professor Dr. Holm Putzke, der als Hochschullehrer die Vertretung von Einzelpersonen und auch Unternehmen in Strafverfahren übernimmt. Unter „Litigation-PR“ dürfte wohl nun auch deren Schreiben an Ministerpräsident Söder fallen. Darin fordern sie Söder auf, dem Staatsministerium der Justiz „die Befugnis zu entziehen, sich weiterhin als Aufsichtsbehörde mit der Prüfung von Vorwürfen im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zu befassen“.
Ausblick
Eine vergleichbare mediale Aufmerksamkeit erfuhr 2014 der Hungertod von Rasmane Koala, der in der JVA Bruchsal verhungerte: er war dort von der Anstalt in strengster Einzelhaft gehalten worden, nachdem er zuvor in der JVA Offenburg einen Beamten geschlagen hatte. Unter den Augen der Anstaltsbediensteten magerte er völlig ab und eines morgens war er tot. Der Anstaltsleiter geriet in den Fokus, wurde vom Dienst freigestellt, die Anstaltsärztin der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Am Ende wurden alle Strafverfahren eingestellt.
Ob es im aktuellen Fall ähnlich laufen wird, ist noch offen.