Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!

Seid solidarisch mit den Geschädigten Menschen durch die Schweinepriester!

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An: Die deutsche Bischofkonferenz (DBK), ihren Vorsitzenden, Bischof Bätzing und die deutsche Ordensoberenkonferenz und ihren Vorsitzenden Br. Andreas Murk
Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!

Die Katholische Kirche hat sexuellen Missbrauch jahrzehntelang systematisch verheimlicht, die Täter geschützt, die Opfer ignoriert.

Nun beruft sie sich in Schmerzensgeldprozessen auf Verjährung, was sie zunächst anders versprach.

Richter* und Opferanwälte gehen von rechtsmissbräuchlichem Verhalten aus. Dies muss aber erst in höheren Instanzen geklärt werden. Bis dahin vergehen Jahre. So lange ist der Weg für erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld blockiert. Damit kalkuliert die Kirche und spielt auf Zeit. Und die Opfer werden immer älter.

Machen wir gesellschaftlichen Druck und helfen wir den Stimmen in der Kirche, die heute Verantwortung übernehmen wollen und für die Folgen der Verbrechen an Kindern und Jugendlichen endlich eine gute Lösung finden wollen.

Wir fordern die deutsche Bischofskonferenz und die deutschen Ordensoberen auf: Übernehmt Verantwortung für die Taten eurer Priester!

• Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen
• Setzt die 2019 von der interdisziplinären Arbeitsgruppe der DBK ausgehandelten Vorschläge zur Entschädigung um.
Warum ist das wichtig?
Die Kirche versagt im Krisenmanagement. Die Regierungen gehen nicht in den Konflikt. Gemeinsam machen wir den Weg frei für ausgleichende Gerechtigkeit und schaffen neue Perspektiven, nicht nur für die Betroffenen.
Genauer:
2010 haben sich unter anderem die Gründer von Eckiger Tisch e.V. mit als Erste getraut öffentlich über das zu sprechen, was ihnen von Priestern der katholischen Kirche angetan wurde. Tausende andere sind ihnen gefolgt und haben angefangen, sich die Traumata ihrer Kindheit zu vergegenwärtigen.
Die Katholische Kirche versucht seitdem, Schaden von ihrer Institution abzuhalten, indem sie möglichst hohe Kontrolle über den Prozess der Aufarbeitung ausübt. In bekannter Scheibchen-Manier wird nur preisgegeben, was nicht mehr zu halten ist.
Aufarbeitung, Entschädigung, Hilfe für und Mitsprache von Betroffenen können nur mit permanentem Druck von Seiten Betroffener und engagierter Zivilgesellschaft in Gang gehalten werden. Viele Opfer bezeichnen die Zeit seit 2010 als die zweite Traumatisierung. Die massive Leugnung und Blockadehaltung der Bistümer und Ordensgemeinschaften hat viele auf längst überwunden geglaubte Ohnmachtserfahrungen zurückgeworfen.
Die deutsche Parteienlandschaft traut sich nicht, sich mit den Kirchen anzulegen. Sie stützt ihr katastrophales Krisenmanagement und macht sich damit mitverantwortlich für das Taumeln dieser einst so angesehenen Institution, die jedes Jahr von mehreren Hunderttausend Mitgliedern verlassen wird.
In anderen Ländern hat der Staat der Kirche Auflagen für die Aufarbeitung erteilt, hat Wahrheitskommissionen eingesetzt, Verjährung ausgesetzt, Akten beschlagnahmt, Bischöfe verurteilt und gesetzliche Regelungen für Entschädigungen getroffen.
Studien zeigen, dass der Umgang der Kirchen mit dem sogenannten Missbrauchsskandal ein wichtiger Grund für den massenhaften Mitgliederschwund ist.
Im letzten Jahr kam die Kirche unter Druck, weil es aufsehenerregende Klagen auf Schmerzensgeld gegen sie gab, in denen Urteile von bis zu 300.000 Euro gefällt wurden. Dies verändert den Rahmen, an dem sich die von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte sogenannte "Unabhängige Kommission für Anerkennunsleistungen" orientiert.
Hunderte Betroffener machten sich Hoffnungen und bereiteten eigene Klagen vor. Nun hat die Kirche ihre Strategie im Umgang mit Klagen verändert und versucht, sie auf vier Ebenen anzugreifen:
1. Sie greift zur Einrede der Verjährung, argumentiert also aktiv, die Taten seien verjährt und deswegen würde sie den Opfern der Verbrechen ihrer Priester kein Schmerzensgeld schulden.
2. So wie der Staat für die Taten seiner Beamt*innen haftet wenn diese Taten einen dienstlichen Hintergrund hatten, so sollte die Kirche für ihre Priester Verantwortung übernehmen, argumentieren die Anwält*innen der Opfer: Priester konnten ihre Taten nur aufgrund ihres Amtes auf diese Weise ungehindert begehen. Die Reputation, die Stellung eines Priesters wurde, gerade in Westdeutschland in den 1960/70er Jahren in traditionellen Milieus nicht hinterfragt und für Kinder und Jugendliche gab es keine Chance, sich gegen die Taten der Priester zu wehren. Und sie wussten, dass ihre Institution sie schützen würde, notfalls versetzen. Was sie hunderte Male getan hat. 
Nun argumentiert die Kirche, die Priester hätten diese Taten in ihrer Freizeit begangen, sie hätten nichts mit ihrem Amt zu tun.
3. Wenn all dies nichts hilft, bestreiten die Anwält*innen der Bistümer den Zusammenhang zwischen Tat und Tatfolgen, also den oft massiven Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen. Dies zwingt Betroffene zu aufwendigen und häufig retraumatisierenden Begutachtungen.
4. Dieselbe Kirche, die bis heute ihre Geheimarchive nicht öffnet, die den Betroffenen schon in "Anerkennung des Leids"  Leistungen hat zukommen lassen, bestreitet heute vor Gericht die Taten mit angeblichem Nichtwissen und verlangt von den Betroffenen Beweise.

Eine ausführliche Dokumentation und Beratungsangebote für Betroffene unter www.eckiger-tisch.de

Quellen:
https://weltanschauungsrecht.de/meldung/einrede-verjaehrung-rechtsmissbr...
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/missbrauchsstudie-104.html
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2019/2...

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