Weg mit den Zeug*innenvorladungen beim BKA und bei der Staatsanwaltschaft Verden

Event Datum: 
Freitag, Oktober 18, 2024 - 09:30
Stadt/Region: 
Kundgebung: 18. Oktober 2024 um 9:30 Uhr; Polizeirevier Friesenstr. 16, Berlin-Kreuzberg In den letzten Jahren wurden immer mal wieder Menschen als Zeug*innen vorgeladen, sie sollten Aussagen machen zu den damals gesuchten drei mutmaßlichen Mitglieder Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst Volker Staub aus der RAF, die sich 1998 aufgelöst hatte. Im letzten Jahr wurden diese Vernehmungen vor allem von der Staatsanwaltschaft Verden forciert. Nach der Verhaftung von Daniela Ende Februar war dann erst mal „Ruhe“, ehe sie jetzt wieder aufgenommen wurden. In diesem Kontext stehen auch die zwei Hausdurchsuchungen in Hamburg in den letzten Wochen.

Nachdem Ariane von der Gruppe „Solidarität mit Daniela“ die erste Kundgebung vor dem Frauenknast in Vechta angemeldet hatte, setzte sofort eine Repression gegen sie ein. Sie wurde sofort vom Unternehmen Gesundheit Nord in Bremen von ihrer Arbeit (nach über 50 Jahren) als Krankenschwester suspendiert und wurde als freigestellte Betriebsrätin abgewählt. Es war nicht das erste Berufsverbot von Ariane. Schon 1978 bis 1979 durfte sie in öffentlichen Krankenhäusern nicht arbeiten, angeblich weil sie die Bewegung 2. Juni und die RAF unterstützt hatte.

Nach einer weiteren Kundgebung versuchte der  Einsatzleiter der Polizei  Ariane einzuschüchtern, indem er sagte, dass er sich dafür einsetzen wird, dass sie 1000 Euro Strafe zahlen müsste, weil Teilnehmer*innen angeblich gegen Auflagen verstoßen hatten.  

Dann Anfang September bekam sie eine Vorladung, angeordnet vom BGH. Kurze Zeit später wurde gegen Ariane ein Besuchsverbot ausgesprochen. Der BGH begründete das Verbot damit, dass sie angeblich dafür sorgen würde, dass Daniela ihre Flucht planen könnte.

Ariane hat die Vorladung am 18. Oktober – ausgerechnet in der Todesnacht in Stammheim! -  um 10 Uhr im Polizeirevier in der Friesenstraße 16 in Berlin-Kreuzberg durch das BKA. Ariane ist ja nicht die erste, die ein Besuchsverbot hat. Zwei ehemalige Gefangene aus der RAF dürfen ebenfalls Daniela nicht besuchen. Die Behörde versucht mit allen Mitteln, Daniela mit Besuchsverboten zu isolieren. Wir erinnern an die Einzelisolation, die 24 stündige Videoüberwachung in der Zelle, die Metallblende vor dem Zellenfenster, so dass kein Sonnenlicht in die Zelle kommen konnte und der Einzelhofgang von Daniela in den ersten 7 Wochen in der JVA Vechta, dies ist Folter. Und wie kann eine inhaltliche Diskussion entstehen, wenn ein Brief von mir zu ihr 8 Wochen braucht? 

Wir wollen jetzt die Zeug*innenvorladungen öffentlich machen. Kommt deshalb zur Kundgebung.

V.i.S.d.P.: Gruppe: Solidarität mit Daniela, solidarisch-mit-daniela@t-online.de

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