LG-Urteil: Polizeieinsätze dürfen gefilmt werden

Themen: 
Regionen: 

Weil eine Frau eine Polizeikontrolle filmte, wurde ihr Smartphone beschlagnahmt und ihr drohte eine Strafe. Das Landgericht (LG) Kassel sah das anders. Beschluss/ Urteilsbegründung im Anhang.

Wie das Landgericht Kassel in einem Beschluss entschied, muss die Kasseler Polizei ein beschlagnahmtes Smartphone zurückgeben. Außerdem beschloss das Gericht, dass es nicht strafbar war, einen Polizeieinsatz Ende Juli zu filmen. Konkret ging es um einen Vorfall am 20. Juli 2019. In Kassel demonstrierte die Neonazi-Partei „Die Rechte“, parallel lief eine Gegendemonstration. Vor dem Kasseler Bahnhof kontrollierte die Polizei Personen, die sie für potenzielle Störer hielt. Eine 35-jährige Politologin filmte dabei mit ihrem Smartphone eine Kontrolle, an der sie besonderes Interesse hatte. Denn kontrolliert wurde ihr Freund. Daraufhin beschlagnahmte die Polizei das Smartphone. Die Staatsanwaltschaft warf ihr eine Straftat vor. Sie habe mit der Tonspur des Smartphones die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt. Nach Paragraf 201 des Strafgesetzbuches drohe eine Gedstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eigentlich geht es der Polizei darum, dass sie bei Einsätzen nicht gefilmt werden will. Doch das „Recht am eigenen Bild“ ist nach dem Kunsturhebergesetz erst verletzt, wenn ein Film „verbreitet“ wird. Bei der „Vertraulichkeit des Wortes“ ist dagegen schon die unbefugte Aufnahme strafbar. Nils Spörkel, der Göttinger Anwalt der Politologin, hat nun beim Landgericht Kassel in zweiter Instanz erreicht, dass die Beschlagnahme des Smartphones aufgehoben wird. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Staaatsanwaltschaft kann also keine Rechtsmittel mehr einlegen. Der Frau droht nun wohl auch keine Strafverfolgung mehr. (Quelle: taz, Politik Deutschland, 02.10.19)

 

LG Kassel, Beschluss vom 23.09.2019 - 2 Qs 111/19

 

https://openjur.de/u/2180597.html

 

 

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen