Repression aufgrund der Besetzung in der Breiten Straße – ein Update
Seit kurzem sind die Anklageschriften der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der letzten Hausbesetzung in der Breiten Straße in Hamburg raus. Das Konstrukt der Ermittlungsbehörden des gemeinschaftlich versuchten Totschlags bleibt bei drei Beschuldigten weiter bestehen. Durch dieses Konstrukt wurde die U-Haft gegen drei der Beschuldigten, die eindeutig politisch gewollt ist, juristisch gerechtfertigt. Der Vorwurf zeigt deutlich wie hoch dieses Verfahren nach wie vor gehängt wird und auch, dass für die Betroffenen Freiheitsstrafen auf dem Spiel stehen. Bei den anderen lauten die Anklagen auf gefährliche Körperverletzung. Mittlerweile ist klar, dass die Verfahren zusammengezogen und damit zusammen verhandelt werden. Die ersten Verhandlungstage sind für August diesen Jahres angesetzt. Die gesamte Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden macht deutlich, dass das Interesse der Anklage an diesem Prozess nicht nur juristisch, sondern vor allem auch politisch motiviert ist.
Wie seit einiger Zeit öffentlich bekannt ist sitzt im Zusammenhang mit der Besetzung in der Breiten Straße in Hamburg aktuell eine Person in U-Haft. Zwei andere Personen die in diesem Zusammenhang in U-Haft saßen sind nach wie vor draußen. Einer wurde nach der ersten Haftprüfung entlassen, der andere erst nach ca. 4 Monaten und einer weiteren Haftprüfung. Diese Entlassung war an Auflagen gekoppelt. Alle Beschuldigten haben Bescheide zur DNA-Abgabe erhalten und allen wurde trotz juristischen Widerspruchs mittlerweile DNA zwangsweise abgenommen.
Seit kurzem sind die Anklageschriften der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der letzten Hausbesetzung in der Breiten Straße in Hamburg raus. Das Konstrukt der Ermittlungsbehörden des gemeinschaftlich versuchten Totschlags bleibt bei drei Beschuldigten weiter bestehen. Durch dieses Konstrukt wurde die U-Haft gegen drei der Beschuldigten, die eindeutig politisch gewollt ist, juristisch gerechtfertigt. Der Vorwurf zeigt deutlich wie hoch dieses Verfahren nach wie vor gehängt wird und auch, dass für die Betroffenen Freiheitsstrafen auf dem Spiel stehen. Bei den anderen lauten die Anklagen auf gefährliche Körperverletzung. Mittlerweile ist klar, dass die Verfahren zusammengezogen und damit zusammen verhandelt werden. Die ersten Verhandlungstage sind für August diesen Jahres angesetzt. Die gesamte Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden macht deutlich, dass das Interesse der Anklage an diesem Prozess nicht nur juristisch, sondern vor allem auch politisch motiviert ist.
Wie seit einiger Zeit öffentlich bekannt ist sitzt im Zusammenhang mit der Besetzung in der Breiten Straße in Hamburg aktuell eine Person in U-Haft. Zwei andere Personen die in diesem Zusammenhang in U-Haft saßen sind nach wie vor draußen. Einer wurde nach der ersten Haftprüfung entlassen, der andere erst nach ca. 4 Monaten und einer weiteren Haftprüfung. Diese Entlassung war an Auflagen gekoppelt. Alle Beschuldigten haben Bescheide zur DNA-Abgabe erhalten und allen wurde trotz juristischen Widerspruchs mittlerweile DNA zwangsweise abgenommen.
DNA-Entnahme stellt immer einen massiven Angriff auf persönliche Selbstbestimmung und die krasse Beschneidung individueller Freiheiten dar. Seit 1997 ist in Deutschland DNA als Beweismittel im Strafprozess zulässig und darf seit 1998 in Datenbanken gespeichert werden. 2013 verfügte die entsprechende BKA-Datei bereits über mehr als eine Million Datensätze. Das bedeutet, dass nach einmaliger DNA-Abgabe diese gespeichert bleibt und darauf zukünftig immer wieder zurückgegriffen wird. Spätestens damit wird klar, dass es sich bei DNA-Entnahme und Speicherung um den Versuch massiver Einschüchterung und Kontrolle durch Repressionsorgane handelt, dem mensch sich nicht unwidersprochen beugen sollte. Juristischer Widerspruch gegen eine Anordnung zur DNA-Entnahme stellt dabei nur eine Möglichkeit dar sich der Kontrolle durch den Staat nicht passiv hinzugeben. Beispielsweise konnten fünf von sechs Beschuldigten in einem Verfahren im Zusammenhang mit dem antimilitaristischen Camp gegen das GÜZ 2012 erfolgreich der DNA-Entnahme entgehen, da die Abnahme rechtlich nicht durchgesetzt werden konnte. Die Kombination aus nicht Erscheinen zum angeordneten Termin und juristischem Widerspruch führte letztlich dazu, dass es der sechsten Person gelang sich monatelang zu widersetzen bis die Maßnahme gewaltsam durchgesetzt wurde. Am 14. April wird nun nach zwei Jahren der erste Prozess in diesem Verfahren beginnen (vgl. http://dnasammelwahn.noblogs.org/).
Auch wenn es nicht immer zum Erfolg führt, geht es darum es den Ermittlungsbehörden so schwer wie möglich zu machen und auch darum sich diesem Aspekt von Fremdbestimmung nicht einfach hinzugeben, sondern etwas entgegenzusetzen. Wie andere Formen politischer Repression zielt auch DNA-Entnahme auf Einschüchterung und Vereinzelung ab. Dem gilt es Solidarität entgegenzusetzen. Auch wenn es bisher nur einzelne sind, die DNA abgeben müssen betrifft es uns alle. Es geht nicht nur darum sich im konkreten Fall auseinanderzusetzen, sondern darum sich dem politischen Prinzip der Freiheitsbeschneidung zu widersetzen.
Im Zusammenhang mit der Besetzung in der Breiten Straße, bedeutet die Entnahme von DNA eine Ausweitung der laufenden Ermittlungen und zeigt deutlich wie groß das Interesse daran ist die Beschuldigten zu überführen.
Wir müssen davon ausgehen, dass die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Daher ist es nach wie vor wichtig aufmerksam und vorsichtig zu sein.
Lasst die Beschuldigten nicht alleine. Denn es gibt viele Gründe sich mit ihnen aber auch der Praxis von Hausbesetzungen und dem aktiven Widerstand gegen die Herrschafts-Verhältnisse und ihre Schützer_innen zu solidarisieren. Lassen wir nicht Polizei-Konstrukte und Repression unsere Solidarität bestimmen.
Solidarität und Widerstand gegen Staat und Repression!
weiteres auf: http://breitesoli.noblogs.org