Prozessbericht 09.04.2022 #FreeBenni

Emailadresse: 
SPAMSCHUTZfree_benni@riseup.net BITTEENTFERNEN
Themen: 
Regionen: 

In der ersten Instanz wurde Benni aufgrund eines Verstoßes gegen § 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummung) in Zusammenhang einer Demo gegen Repression in Connewitz schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 20€  verurteilt. Hiergegen ging die Verteidigung in Berufung.

 

Kommt solidarisch am Donnerstag den 25.04 13 Uhr zur Fortsetzung der Gerichtsverhandlung am Landgericht Leipzig.

 

Prozessbericht 09.04.2022 Landgericht Verstoß gegen § 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummung)

 

Der Berufungsprozess wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegen den Angeklagten Benni findet wegen einer Raumänderung aufgrund der hohen Besucher:innenzahl im größten Saal des Landgerichts statt. In diesem ist Platz für über 100 Personen, von dem die Hälfte von solidarischen Leuten besetzt wird. Dem Augenschein nach ist ansonsten nur ein Journalist (dem Aufkleber auf seinem Laptop nach von der BILD-Zeitung) und für kurze Zeit ein Fotojournalist anwesend.

Als Benni von zwei Justizbeamten in Handschellen reingeführt wird, stehen die Zuschauenden auf, applaudieren und skandieren "Free Benni!". Mit fünf Minuten Verspätung kommt der Richter mit zwei Schöffen in den Saal, nur drei Leute stehen auf.

In fast jeder Pause wird Benni wieder in Handschellen abgeführt und bei jedem folgendem Hereinkommen gibt es stehenden Applaus.

Zu Beginn stellte Benni selbst einen Antrag auf zusätzlichen Rechtsbeistand durch eine namentlich genannte und anwesende Person, die sein besonderes Vertrauen genießt. Die Staatsanwältin hat zwar keine rechtlichen Einwände, vermutet aber in dem Antrag eine Verzögerungstaktik und schlägt vor, dass sich die Person als emotionalen Beistand ja in die erste Reihe setzen könne. Der Richter entscheidet nach einer fast halbstündigen Pause über den Antrag und lehnt diesen zunächst ab. Der Verteidiger erklärte daraufhin, dass dieser nicht den Prozess verzögern werde, da keine Akteneinsicht beantragt und eine sachliche Verteidigung geführt werden solle. Der Richter ließ nun den zusätzlichen Rechtsbeistand zu, nachdem er sich von diesem zusichern ließ, dass er keine langen politischen Beiträge abgeben, den Prozess nicht verschleppen oder ins lächerliche ziehen werde. Es solle, so der Richter, nicht wie bei Barbara Salesch werden.

 

Daraufhin beginnt der Richter mit der Verlesung des Verfahrensstandes.

 

In der ersten Instanz wurde Benni aufgrund eines Verstoßes gegen § 28 Abs. 2 Nr. 2 sächsVersammlG (Vermummung) in Zusammenhang einer Demo gegen Repression in Connewitz schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 20€  verurteilt . Hiergegen ging die Verteidigung in Berufung.
Es folgt die Befragung zu den persönlichen Verhältnissen in der Benni unter anderem erklärt, dass er seit seiner Inhaftierung viel Unterstützung (u.a. in Form von Briefen) durch seine Familie und Freund:innen bekommt.
Die Beweisführung beginnt mit der Befragung des ersten Zeugen, dem Polizeibeamten Lemke, der an jenem Abend als ziviler Tatbeobachter (Tabo) im Einsatz war und Benni beobachtet und identifiziert haben will.
Zunächst regt Verteidiger Mucha an, den Zeugen bzgl. seine Aussageverweigerungsrechts gemäß §55 StPO zu belehren. Er befürchtet, der Zeuge könnte sich mit Aussagen - die er schon in der ersten Verhandlung getätigt hat - dass er selbst vermummt gewesen sei - selbst belasten. Ein gelungener Seitenhieb auf die nicht ganz rechtstaats-konforme Rolle von Tabos.

Lemke erschien wie gewohnt in kompletter Maskerade mit Perücke, angeklebtem Bart, Fake-Brille usw.
In der Zeugenbefragung durch den Richter erzählt Lemke, wie er den Angeklagten während der Demo am 04.02.2022 beobachtet hätte. Er sei in zivil, szenetypisch gekleidet zusammen mit seinem Kollegen Bachmann in der Demo, die am Herderpark los ging, dabei gewesen. Es habe viele vermummte Menschen gegeben und es sei Pyrotechnik gezündet worden. Ihm sei dann der Angeklagt durch das zünden von Pyrotechnik aufgefallen und da er weiße oder helle Handschuhe getragen habe. Er habe ihn daraufhin die restliche Zeit pausenlos im Auge behalten. Der Angeklagte  sei mit einer Sturmhaube vermummt gewesen und hätte einen Böller in Richtung der Cops geworfen. Er hätte den Angeklagten, den er an seinen hellen Handschuhe, einem weißen Schlüsselband und einem Rucksack unter der Jacke wieder erkennen konnte, und zwei weitere Personen bis nach dem Ende der Demo beobachtet. Der Angeklagt habe sich dann im Herderpark umgezogen, seine Vermummung abgelegt, sich ein Kappi und eine weiße FFP2-Maske aufgesetzt und sei zum Späti gegangen. Im Park habe Lemke sich auf 2m Entfernung genähert und sein Gesicht gut sehen können.

Seine Beobachtung, während der Demo, hätte etwa eine Stunde gedauert. Tatsächlich sind zwischen Start der Demo und der polizeilichen Maßnahme nur 36 Minuten vergangen.
Er hätte seine Kollegen informiert und den Angeklagten beschrieben, so dass diese ihn kurze Zeit später einer ID-Feststellung und Durchsuchung unterziehen konnten.

Dann folgte die Befragung durch die Verteidigung, die aber zuerst vom Angeklagten Benni, selbst durchgeführt wurde.
Lemke sei kurz vor dem Loslaufen der Demo dazugestoßen, er sei szenetypisch gekleidet gewesen und wisse nicht mehr ob er auch vermummt gewesen sei. Auf die Fragen wie viele weitere Zivilbeamte sich in der Demo befanden und wo sich diese aufgehalten haben dürfe er nicht antworten. Plötzlich duzte Lemke den Angeklagten beim Beantworten einer Frage, woraufhin Verteidiger Mucha ihn unterbrach und darauf hinwies seinen Mandanten nicht duzen zu dürfen und dies zu unterlassen. Als Lemke den Angeklagten kurz darauf wieder duzte, unterbrach ihn Mucha erneut und beantragte zu Protokoll nehmen zu lassen, dass der Zeuge seinen Mandant wiederholt geduzt hat und er dies unterlassen solle da es respektlos ist. Lemke versuchte sich daraufhin zu rechtfertigen und behauptete, es passiere ihm aus Versehen, weil er sich mit dem Angeklagten auf Augenhöhe fühle...

In der weiteren Befragung durch den Angeklagten wurde nach Anlass und Entscheidungen der zivilen Tatbeobachtung gefragt. Lemke antwortete, er wurde dort eingesetzt, da es zu einer Versammlung kam. Er dürfe in eine Demo eindringen dürfe, sobald strafrechtlich relevante Taten begangen werden. Dies habe vorgelegen, da sich Teilnehmende der Demonstration vermummt haben. Wen er dann genauer beobachte und verfolge läge 'in erster Instanz' bei ihm. Er würde sich nicht selbst an Straftaten oder einer Stimmung die solche begünstige beteiligen. Die Frage, ob er manchmal Sorge hätte eine Person fälschlicherweise zu identifizieren, wurde von der Staatsanwältin beanstandet, vom Richter aber zugelassen. Lemke antwortet, sehr von sich selbst überzeugt, wenn er die Tatverdächtige Person nicht sicher identifizieren könnte, würde es nicht zu einem Zugriff kommen.
Darauf übernahm Verteidiger Mucha die Befragung.  Er fragte, ob denn schon Verfahren eingestellt wurden oder es Freisprüche gegeben habe. Hier musste Lemke einräumen, es seien sicherlich auch schon Tatverdächtige freigesprochen worden, die er einem Zugriff zugeführt habe. Auf die Frage, wie genau das Melden eines Tatverdächtigen bei den Polizeikollegen ablaufe, dürfe er nicht antworten. Nach der Demo hätte sich eine unbestimmte Anzahl von Menschen (in seinem Sachstandbericht schrieb er 30 - 40 Personen) im Park aufgehalten die mehr oder weniger dunkel gekleidet gewesen seien. Er wisse nicht mehr, ob er die weißen Handschuhe des Tatverdächtigen später, nach dem Umziehen, nochmal an ihm gesehen hätte.

Er wisse außerdem nicht, ob und wie viele weitere Tatbeobachter:innen das Tatgeschehen beobachtet hätten, ob der Einsatz später ausgewertet wurde und wer bei einer solchen Auswertung dabei gewesen sein kann. Auf Nachfrage bestätigte er, dass es mehrere Tatbeobachter:innen in der Nähe gab. Er sagte, es könnte mehrere Tatbeobachter:innen geben, die den gleichen Sachverhalt beobachtet haben könnten. Der:Die Tabo, welche:r am meisten zur Sache sagen könne, erstellt den Sachstandbericht.
Er dürfe keine Namen von anderen zivilen Tatbeobachter:innen angeben, wisse diese aber auch nicht. In den Einsatzunterlagen des Einsatzleiters seien die Tabos vermerkt. Er schließt nicht aus, das ein Tabo auch mehrere Tatverdächtige beobachten könnte. Er erinnere sich, dass der Tatverdächtige, wie in seinem Sachstandbericht angegeben, eine grüne Hose getragen hätte, die er auch später nicht gewechselt hätte.

Die Anzahl der Demoteilnehmenden von 450 schätze er als realistisch ein. Die meisten Menschen seien dunkel gekleidet gewesen. Er erinnere sich nicht mehr ob es bei der Demo auch Transpis gab. In der Befragung durch die Staatsanwältin hielt sie dem Zeugen viele Passagen seines Sachstandberichts vor, die dieser bestätigte. Es wurden Personenbeschreibungen der beobachteten Personen bestätigt. Lemke beschrieb nochmals wie der Tatverdächtige nach dem Umziehen ausgesehen haben soll und wo die Festnahme stattfand.

Nach der Entlassung des Zeugen stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag sich auf ergänzende Verlesung des Sachstandberichts des Zeugen Lemke. Begründet wird dies durch die Bezugnahme auf § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO, dann § 253 Abs. 2 StPO und schließlich § 250 StPO.

Danach wurde sich ein Foto des Angeklagten, nach dessen in Gewahrsamsnahme, angeschaut. Verteidiger Mucha weist daraufhin, dass der Angeklagte auf dem Foto kein weißes Schlüsselband und keine weißen Handschuhe bei sich führt und eine schwarze Hose (keine grüne) trägt, was den Aussagen Lemkes widerspricht.

---

Der nächste Zeuge ist der BFE-Polizist Wagner, der die Festnahme des Angeklagten durchgeführt hatte.
Er versuchte mehrmals vergeblich das Demomotto auszusprechen, scheiterte jedoch bezeichnenderweise an dem Wort ´Solidarität´. Den Befehl über den Zugriff des Angeklagten erhielt er mit seinem Trupp über Funk vom Führungsstab. Wie genau die Weitergabe der Information vom Tabo bis zu ihm stattfand, wisse er nicht mehr.

Die Beschreibung, "männlich, groß, schlank, schwarz bekleidet" traf auf zwei Personen der Gruppe zu. Die dritte Person konnte zurück zur Kundgebung laufen und Bescheid geben. Daraufhin wurden die zwei Personen ´angesprochen´, durchsucht und die Personalien aufgenommen. Bei der Durchsuchung wurde eine Sturmhaube in der Hosentasche des Angeklagten gefunden. Der zu der Zeit im Raum stehende Vorwurf der Körperverletzung konnte allerdings nicht bestätigt werden. Nach einer kurzen Befragung wurde der Zeuge entlassen. Auch hier beantragte die Staatsanwaltschaft die Verlesung des Sachstandberichtes.

 Es folgte die Zeugenbefragung des Polizisten Steve Bachmann, der bei der Demo ebenfalls als ziviler Tatbeobachter im Einsatz war. Auch dieser erschien mit Perücke, Brille und angeklebtem Bart. Bachmann beschrieb seine Beobachtungen des Tatverdächtigen ziemlich genauso wie Lemke. Er sei mit seinem Kollegen Lemke immer nah beieinander gewesen, diese konnten sich auch unterhalten. Er habe den Tatverdächtigen kurzzeitig aus den Augen verloren, als dieser sich im Park umgezogen habe. In der Zeit haben Lemke diesen aber weiter beobachtet.

In der Befragung durch Verteidiger Mucha antwortet Bachmann, er wisse nicht mehr genau wann er zur Demo dazu kam und er wolle nicht beantworten ob er selbst auch vermummt war. Sein Abstand zum Tatverdächtigen habe immer "ein bis zwei Autolängen" betragen. Es seien, aufgrund der Dynamik der Demo, mal ein bis drei Personen zwischen Ihnen und dem Tatverdächtigen gewesen. Auf Nachfrage stellte sich heraus, er habe die Beobachtung kurz unterbrochen, um dem Führungsstab die Information zum Tatverdächtigen durch zugeben. Der Führungsstab habe diese dann dem Führungsstab der Bereitschaftspolizei weitergegeben und diese den festnehmenden Beamten. Die Meldung habe er gemacht als die Demo sich aufgelöst hat. Hierfür hat sich vom geschehen entfernt.
Um zu überprüfen, ob es sich bei einer der festgenommenen Personen um den Tatverdächtigen handelt, seien er und Lemke an der Festnahmesituation vorbeigelaufen.
Nachdem auch dieser Zeuge unvereidigt entlassen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft erneut einen Antrag auf die ergänzende Verlesung des Sachstandberichtes. Diesem folgt das Gericht und der Richter verliest diese.

Aus dem vom festnehmenden Beamten Wagner ergibt sich, dass dieser zuerst von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen ist und dementsprechend belehrt habe. Erst später nach dem Auffinden der Sturmhaube folgte die Belehrung wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz aufgrund von Vermummung.
Der Bericht des Tatbeobachter Lemke begann mit dem Satz: "Ich war in ziviler Kleidung eingesetzt und somit nicht als Polizeibeamter erkennbar." Unter anderen wurde der allseits bekannte ´polizeifeindliche´ Spruch "acab - wir vergessen nie" auf der Demo gerufen.
Aus dem Bericht des Tatbeobachter Bachmann geht, neben einer anscheinend hohen Affinität zu Böllern, hervor, dass dieser auch die Beschreibung des Tatverdächtigen nach dessen Umziehen dem Führungsstab gemeldet hat.

Während der folgenden Pause verweigern die Justizbeamten einer zuschauenden Person die Wasserflasche des Angeklagten aufzufüllen. Als der Richter zurückkommt erlaubt er dies, jedoch nimmt ein Justizbeamter der solidarischen Besucher:in die Flasche aus der Hand und stapft finsteren Blickes aus dem Saal um sie aufzufüllen.

Als Fortsetzungstermin wird der 25.04.um 13Uhr festgelegt. Die Verteidigung beantragt die Inaugenscheinnahme von Bildern und Videomaterial. Die Täterbeschreibung treffe auf einige Leute zu und ist nicht individualisierend. Die Staatsanwältin hält dies für irrelevant, habe doch Herr Lemke den Tatverdächtigen immer im Blick gehabt. Den Richter interessiert es jedoch, ob noch mehr Leute weiße Handschuhe trugen und er kündigt für den Fortsetzungstermin Beamer, Bildmaterial und einen großen Sitzungssaal.

 Für den Fall, dass das Gericht zu der Annahme kommt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen in der Versammlung nicht(!) um den Beschuldigten im Strafverfahren handelt beantragt die Verteidigung die Ladung eines Zeugens aus der Versammlungsbehörde und die Sichtung eines Videos. Dies um zu beweisen, dass die Versammlung nie im Herderpark war. Somit eine Vermummung bzw. das Mitführen von hierzu geeigneten Gegenständen im Herderpark nicht strafbar sei. Eine Vermummung ist nur rechtswidrig, wenn sie auf einer Versammlung oder auf dem Weg zu einer Versammlung erfolgt. Jedoch nicht außerhalb einer solchen bzw. auf dem Weg weg von einer.
Die Staatsanwaltschaft hält den Antrag für unbegründet, da die Tatverdächtige Person schon auf der Demo vermummt gewesen sei und dabei beobachtet wurde.

 

Ohne hierauf einzugehen vertagt der Richter die Hauptverhandlung auf den 25.04. 13Uhr.

Benni wird unter stehendem Applaus und der Parole "Freiheit für alle Gefangen!" verabschiedet.

 

Kommt solidarisch am Donnerstag den 25.04 13Uhr zur Fortsetzung der Gerichtsverhandlung am Landgericht Leipzig.

 

 

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen