Haftantritt eines Gefährten

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Am 15 Juli wird unser anarchistische Gefährte eine Haftstrafe antreten. Das Schweizer Bundesgericht hat Anfang des Jahres 2019 das Urteil des Appellationsgerichts in Basel von 18 Monate unbedingter Haft wegen „qualifizierter Sachbeschädigung“ und „Gewalt und Drohung gegen Beamte“ bestätigt. Die beiden Vorfälle ereigneten sich in den Jahren 2010 und 2013. \
Diejenigen, die gegen diese Welt der Mächtigen kämpfen, ihnen auf den Zehen rumtreten oder der Gesellschaft lästig sind, stehen immer unter der Bedrohung der staatlichen Einsperrung. Der Knast kann eine reale Konsequenz sein, wenn wir unsere anarchistische Ideen leben und verwirklichen wollen. Auch wenn wir diese Bedrohung in unserem Alltag unterschiedlich beissend verspüren und wir unterschiedlich damit umgehen, zeigt sie sich immer wieder in ihren verschiedenen Formen. \

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