Prozessbericht: Zweites Verfahren wegen rechtem Pöbler beim Antifa Ost Prozess

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 Am 19. Dezember 2023 fand am Dresdener Amtsgericht eine Verhandlung gegen einen Genossen statt, demtätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Die fragliche Situation hatte an einem der Prozesstage des Antifa Ost Verfahrens auf dem Hammerweg in Dresden stattgefunden. In der Mittagspause kam es zu einer Auseinandersetzung https://ea-dresden.site36.net/prozessbericht-vom-4-mai-2023/ zwischen Antifaschist*innen und dem Neonazi Eberhard Schinck. Dieser war nach eigener Aussage vor Ort, um das Verfahren zu beobachten und pöbelte gegen andere Zuschauer*innen. Nach einer Auseinandersetzung gab er bei den Bullen an, getreten worden zu sein; eine Person wurde vor Ort von den Bullen festgenommen und ihr wurde  Körperverletzung vorgeworfen. Im weiteren Verlauf kam es dann auch zur Festnahme des nun Angeklagten. 

 

Only local images are allowed.  Schinck war in Begleitung einer zweiten Person auch zu dieser Verhandlung anwesend. Zu Beginn gab er sich nicht als möglicher Zeuge des zu verhandelnden Geschehens zu erkennen. Die Richterin verwies ihn jedoch nach Hinweis der Verteidigung des Saales. Zurück blieb sein Begleiter - augenscheinlich sein Sohn.  Als Zeugen geladen waren vier Polizisten, die die Maßnahme durchgeführt hatten. Zunächst sagte der Polizeimeister Justin Jäger, 27 Jahre alt, aus. Er sei am Tag eingesetzt gewesen, um die Verhandlung am Oberlandesgericht zu schützen. In der Mittagspause sei er auf ein Gerangel aufmerksam geworden. Eine Menschentraube habe sich plötzlich auf seine Kollegen zu bewegt. Gemeint ist die Festnahme von F., der von mehreren Beamt*innen über die Straße gezerrt wurde. PM Jäger und seine drei Kollegen hätten dann versucht, zwischen der Festnahmesituation und den Zuschauer*innen eine Kette zu ziehen. Dies sei notwendig gewesen, um den Straßenverkehr abzusichern und Ruhe in die Situation zu bekommen. Die Menschentraube habe sich aber nicht einfach so entfernt, weshalb die Polizisten sie weg geschoben hätten. Dabei sei ihm der Angeklagte besonders aufgefallen, weil er sich nicht wegbewegt hätte, sondern viel mehr immer wieder Anlauf genommen hätte, um an ihm vorbei zu kommen. Dann habe er wahrgenommen, wie der Angeklagte den Arm auf Brusthöhe gehoben und die Faust geballt hätte. Jäger schlussfolgerte, dass der Angeklagte vor hatte ihn zu schlagen. Kurzerhand sei er deswegen gegen den Angeklagten vorgegangen, habe ihn gegriffen und aus der Situation entfernt, um ihn festzunehmen. Sein Kollege Polizeimeister Dominik Zähringer habe ihm dabei geholfen. Man habe den Angeklagten über die Straße gezogen und dann dort "leicht" auf dem "mit Moos bedeckten, weichen Untergrund" zu Boden gebracht. An die etlichen Schürfwunden, die der am Boden Liegende davon trug, konnte er sich nicht mehr erinnern. Auch auf verschiedene Fragen der Verteidigung und des Angeklagten konnte Jäger aufgrund akuten Gedächtnisschwundes nicht antworten, zum Beispiel ob die Handfesseln arretiert wurden oder nicht und ob sich diese durch Bewegung fest zogen und Schmerzen verursachten. Jägers Kollege PM Dominik Zähringer, 27 Jahre alt, schilderte die Situation weitestgehend gleich, wich in manchen Detailfragen jedoch deutlich von der Darstellung seines Kollegen ab. In den jeweiligen Sachstandsberichten der beiden finden sich nahezu wortgleiche Passagen wieder. Beide Zeugen waren sich aber sicher, dass dies lediglich am häufigen Kontakt innerhalb der Truppe liege und es keine gemeinsame Absprachen gegeben hätte. Bei Häufigkeit und Umfang der gemeinsamen Nachbereitungen waren sich beide Beamte jedoch unsicher und verwiesen schlussendlich auf Gedächtnislücken. Der Gruppenführer torpediert die Anklage.  Als letzter Zeuge - der vierte entfiel wegen Krankheit - sagte dann der vorgesetzte Gruppenführer Polizeiobermeister Franz Püschel aus. Auch er schilderte den Hergang größtenteils gleich. Nur an einem Punkt gab es einen Unterschied. Sie hätten zu viert die Menschentraube mehrfach aufgefordert die Straße zu verlassen und angedroht unmittelbaren Zwang anzuwenden. Als der Aufforderung nicht Folge geleistet worden sei, hätte er sich nonverbal mit PM Jäger abgestimmt, denn "genug ist irgendwann auch mal genug". Daraufhin habe Jäger den besonders auffälligen Angeklagten aus der Menge gelöst und festgenommen. Von einem auch nur angedeuteten Faustschlag und einer spontanen Festnahme war in der Aussage des Gruppenführers nichts mehr zu hören.  Nach Entlassung des Zeugen schlug die Richterin vor, ein Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ihr abzuhalten. Im Ergebnis wurde nach einer 15-minütigen Pause verkündet, dass das Verfahren gegen den Angeklagten hinsichtlich des tätlichen Angriffs einzustellen sei. Übrig bliebe der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der ebenfalls eingestellt würde gegen die Auflage einer Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Die Kosten des Verfahrens - außer der Verteidigung - übernimmt die Staatskasse. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Auffassung.  Die causa Schinck.  Der Anfang nahm diese lästige Gerichtsveranstaltung mit dem Auftauchen von Eberhard Schinck im Antifa Ost Prozess. Bei der Verhandlung gegen F. offenbarte er ein weiteres Mal seine rechten Ansichten und Feindschaft gegen Antifaschist*innen. Wir wissen aus seinen Aussagen, dass er im Justizvollzugsdienst ehrenamtlich tätig ist. Möglicherweise gehört er ja zu der Clique von Schließer*innen, um den JVA-Beamten und AfDler Daniel Zabel. Er und weitere Schließer standen wegen rassistischer Angriffe auf Gefangene im letzten Jahr vor Gericht.  Sein Begleiter vor Gericht am 19. Dezember war sein Sohn Bruno Schinck.Auch er war an mehreren Verhandlungstagen im Antifa Ost Prozess zugegen und trug ein T-Shirt mit "Freie Kräfte"-Aufdruck. Während der Verhandlung am Amtsgericht griff er immer wieder zum Handy und schrieb offen einsehbar an eine Snapchatgruppe namens "Truppenchat". Als Hintergrund der Chatgruppe war das Bild eines Wehrmachtssoldaten festgelegt. Vermutlich handelt es sich dabei um einen Chat unter Bundeswehrsoldat*innen. Bruno Schinck absolviert seit Juli 2023 eine zweijährige Ausbildung beim 6. Gebirgsjägerbataillon 232 in Bischofswiesen. Seinen Schulabschluss machte er mit dem unverfänglichen Facharbeitsthema: "Die Umstellung der deutschen Industrie auf die reale Kriegswirtschaft, den totalen Krieg und die Folgen nach dem 08.05.1945 am Beispiel der Mühlenbau AG-Werke in Dresden Zschachwitz". In seinem Zimmer hat er ein Plakat der dresdener Neonazikameradschaft Werra Elbflorenz aufgehängt und fotografierte sich davor. 2021 nahm er am Neonaziaufmarsch zum 13. Februar in Dresden teil. Seit dem 1. Januar 2024 ist er Obergefreiter, ebenfalls bei den Gebirgsjägern. Bruno Schinck ist also ein weiterer Einzelfall eines Neonazis in Uniform der Bundeswehr.  Hoffentlich bleibt bei den beiden nun wenigstens hängen, dass es sich nicht lohnt für eine kleine Anzeige vor Gericht rumzustänkern. Am Ende landet das eigene Bild und das vom Neonazi-Sohn im Internet.

 

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