Offener Brief: Aufforderung zur Entlassung des Sicherungsverwahrten Thomas Meyer-Falk

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Wir als Soli-Gruppe von Thomas Meyer-Falk, unser Freund und Genosse, fordern seine Freilassung nach zehn Jahren Sicherungsverwahrung.

Nach einer positiven Entscheidung des Landgerichts Freiburg stellt sich nun alleinig die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen eine Entlassung. Mit einem offenen Brief wenden wir uns an den zweiten Strafsenat des OLG Karlsruhes sowie die baden-württembergische Justizministerin Gentges, um Thomas baldmöglichst außerhalb des Knastes begrüßen zu können.

Folgend veröffentlichen wir den das Schreiben:

 


 

Ministerium der Justiz und für Migration BW
Z.H. Justizministerin Gentges
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

2. Strafsenat Oberlandesgericht Karlsruhe
Z.H. Vorsitzende Richterin Beese
Hoffstr. 10
76135 Karlsruhe

 Freiburg, den 26. Juli 2023

 

Betreff: Aufforderung zur Entlassung des Sicherungsverwahrten Thomas Meyer-Falk

 

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Gentges,
Sehr geehrte Frau Beese, sehr geehrtere Herren Richter Guthmann, Richter Werner und Richter Dr. Geiger,

 

lange genug hat Thomas Meyer-Falk hinter Gittern gesessen. Seit Oktober 1996 war er in Haft, seit Sommer 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Bei der diesjährigen Prüfung zur Entlassung hat das Landgericht Freiburg gleich zwei aufwendige psychologische Gutachten erstellen lassen und beide kamen zu dem Schluss, dass einer Entlassung keine Hindernisse im Weg stehen. Folglich hat auch das Landgericht Freiburg bei der mündlichen Anhörung am 05.07.2023 entschieden, die weitere Unterbringung in der SV für erledigt zu erklären. Der Zehn-Jahres-Stichtag für seine Entlassung wäre eigentlich der 07.07.2023 gewesen.

Doch obwohl sämtliche staatliche Akteur*innen seine Entlassung befürworten und die Frist der Entlassung nach erstmaliger Anordnung der Verwahrung bereits mehrere Wochen verstrichen ist, legt die Staatsanwaltschaft Heilbronn alles daran, die Entlassung zu verzögern oder gar zu verhindern. Die am 20.07 eingelegte Beschwerde seitens der Staatsanwaltschaft ist vollkommen haltlos und reine Schikane. Die Aktenlage ist eindeutig zugunsten der Entlassung und auch die SV-Leitung Freiburg befürwortet Thomas Meyer-Falk gehen zu lassen. Wir als Soli-Gruppe für Thomas Meyer-Falk fordern Sie dazu auf, die Beschwerde zu verwerfen bzw. zurückzuziehen.

Es drängt sich die Frage auf, wieso die Staatsanwaltschaft Heilbronn so verbohrt am Fall Thomas Meyer-Falk arbeitet und welche Perspektive sie damit anderen Sicherungsverwahrten bzw. Inhaftierten geben möchte. Sämtliche Expert*innen haben bezüglich Thomas Meyer-Falks Entwicklung eine ähnliche, positive Einschätzung und stellen ebenfalls positive Prognosen für die Zukunft aus. Darüber hinaus hat auch die SV-Leitung bezüglich seines Verhaltens in zehn Jahren SV keinerlei negative Einwände.

Wenn all diese Umstände die Staatsanwaltschaft Heilbronn nicht überzeugen können, stellt sich die Frage, welche Erwartungen sie an Sicherungsverwahrte hat und ob es überhaupt möglich ist, diesen gerecht zu werden. Zudem hat der Umgang mit dem vorliegenden Fall auch eine Signalwirkung an andere Inhaftierte, die hier leider zu sehen bekommen, dass sich die Mühen für eine positive Entwicklung nicht wirklich zu lohnen scheinen. 

Wir sind wütend und enttäuscht darüber, dass sich das Verfahren in die Länge zieht und immer noch keine greifbare Aussicht auf Entlassung besteht. Jeder Tag länger hinter den Gefängnismauern ist ein Tag zu viel. Bitte setzen Sie sich für die Entlassung unseres Freundes ein!

 

Mit freundlichen Grüßen

Soli-Gruppe für Thomas

 

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