Dritte Hausdurchsuchung rechtswidrig – Soko LinX auflösen!
Im Wurzen-Verfahren wurde die insgesamt dritte Hausdurchsuchung der Soko LinX für rechtswidrig erklärt. Mit Beschluss vom 24.04.2023 gab das Landgericht Leipzig einer Beschwerde der betroffenen Person Recht.
Am 12.01.2023 stürmten vermummte Cops eine Wohnung in Connewitz (Leipzig) mit der Begründung, dass sie die betroffene Person auf einem Blitzerfoto erkannt hätten. Eine der darauf abgebildeten Personen hätte augenscheinliche Übereinstimmungen mit einem offiziellen Lichtbild der betroffenen Person und weiteren Fotos, die auf einem konfiszierten Telefon gefunden wurden. Außerdem bestünden Kennverhältnisse zu weiteren Beschuldigten im Wurzen-Verfahren. Das genügte dem Amtsgericht Leipzig, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am 22.11.2022 einen Durchsuchungsbeschluss auszustellen.
Das Landgericht Leipzig erhob nun erhebliche Zweifel am Vorliegen eines Anfangsverdachts und bemängelte, dass keine Auseinandersetzung mit der Auffindewahrscheinlichkeit von Beweismitteln zu erkennen sei. Die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss könne nicht nachvollzogen werden, die Durchsuchung sei nicht verhältnismäßig gewesen.
Seit Beginn der Ermittlungen wurden bereits zwei Hausdurchsuchungen sowie zwei DNA-Entnahmen als rechtswidrig erklärt. Gegen einen der Beschuldigten musste das Verfahren sogar eingestellt werden. Mehr Informationen dazu finden sich hier.
Für Cops und Staatsanwaltschaft ergeben sich keine Konsequenzen. Im Gegenteil: Die Soko LinX hat, was sie will: Sie konnten morgens in die Wohnung der Betroffenen einbrechen, in ihrer Privatsphäre herumwühlen und alle technischen Geräte klauen. Was bleibt, ist eine häufig traumatisierende Erfahrung, finanzielle Belastung für Neuanschaffungen und – wie auch in diesem Fall – eine zerstörte Wohnungstüre.