Nummerische Kennzeichnung bei Thüringer Polizeibeamten

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Leak: Die Rechtsgundlage der Kennzeichnungspflicht für Thüringer Polizeibeamte.
Die interne Weisung als PDF-Download.

Am 29.04.2023 in Erfurt und am 01.05.2023 in Gera haben schon wieder Thüringer Polizeibeamte ihre nummerische Kennzeichnung (nK) abgenommen, um nicht im Nachhinein für ihre Taten ermittelt werden zu können.

Das Problem: Immer wenn man diese Cops darauf anspricht, wollen sie wieder von nix wissen. "Du kannst doch meine Dienstnummer haben", "ich heiße Schmidt und komme von der LPI Erfurt" oder "Woher willst du das denn wissen, bist du Anwalt?" sind da die üblichen Entgegnungen. Und sie wissen auch warum: Die Kennzeichnungspflicht wurde nicht in Gesetzestextform, sondern als interne Weisung des Innenministers erlassen. Und diese ist natürlich nicht öffentlich:

So regelt § 6 des Thüringer PolizeiAufgabenGesetz (ThPAG), "auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen, bei Dienstausübung in Zivilkleidung grundsätzlich unaufgefordert, hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt."

Und genau diese Dienstvorschrift vom 02.03.2017, in der aktuell gültigen Fassung (Stand 02.05.2023) und vom Innenminister selbst gezeichnet, veröffentlichen wir nun hier im als PDF.

Bitte klickt für den Download auf die grüne Schrift "nK-Pflicht 02.03.2017 aktualisierter Erlass.pdf" unten links unter diesem Textfeld hier.

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