Pressefreiheit nach schwäbischer Art - Streit mit Landgericht Stuttgart
Aktuell wird vor dem Verwaltungsgericht um die Entscheidung der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart, jegliche Auskünfte über einen Strafprozess gegen einen Sicherungsverwahrten zu verweigern, gestritten.
Die Vorgeschichte
Anfang 2022 beurlaubte die JVA Freiburg, mit Zustimmung des Stuttgarter Justizministeriums, welches zur Zeit von einer CDU-Ministerin geführt wird, einen wegen pädokrimineller Taten inhaftierten Sicherungsverwahrten. Dieser wurde in eine betreute Einrichtung in der Nähe von Stuttgart beurlaubt. Nur drei Wochen später musste er in die JVA Freiburg, in den Hochsicherheitsbereich, zurück verlegt werden. Schnell kam das Gerücht auf, er sei straffällig geworden, was er vehement bestritt.
Die Berufungsverhandlung
Am 14.11.2022 kam es jedoch zu einer Berufungsverhandlung vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, zu der der Freiburger Sicherungsverwahrte im Wege eines Einzeltransports vorgeführt wurde. Am 15.11.2022 beantragte ich bei der Pressestelle des dortigen Landgerichts Auskunft.
Der Auskunftsantrag
Unter Hinweis darauf, dass ich zum einen über Strafvollzug bloggen würde und zum anderem bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de) Teil des Redaktionskollektivs sei, bat ich um Details zu Tatvorwurf und Urteil. Denn just als der Sicherungsverwahrte Anfang 2022 zurück in den Hochsicherheitsbereich verlegt wurde, mussten auch zwei weitere Insassen, die ihrerseits im „offenen Vollzug“ saßen, binnen kürzester Zeit wieder in den geschlossenen Bereich rückgeführt werden. Auch bei diesen handelte es sich um Sexualstraftäter, so dass ich für einen Bericht zu diesem Thema recherchierte.
Die Ablehnung durch die Pressestelle des LG Stuttgart
Mit erstem Schreiben vom 02.12.2022 verweigerte die Pressestelle jegliche Auskünfte, da der Fragesteller (also ich) ein Inhaftierter sei und man erteile (Mit-)Gefangenen keine Auskünfte. Als ich mich hierüber beschwerte und der Pressestelle eine pressefeindliche Haltung vorwarf, modifizierte mit Schreiben vom 03.02.2023 das Landgericht Stuttgart seine Haltung. Nunmehr wurde geltend gemacht, dass „erfahrungsgemäß Repressalien zwischen Gefangenen zu befürchten“ seien, würden Details bekannt.
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart
Nunmehr liegt der Fall beim Verwaltungsgericht, da ich dort Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die beiden Bescheide sowie für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Erteilung der begehrten Auskünfte beantragt habe.
Ausblick
Um die Pressefreiheit auch in Deutschland scheint es nicht zum besten bestellt (vgl. jüngst die Razzia bei Radio Dreyeckland). Dass eine Behörde Auskünfte zu einem öffentlichen Prozess verweigert, erscheint abwegig. In dem Prozesskostenhilfeantrag habe ich zudem die Frage aufgeworfen, ob bei der Ablehnung der Auskünfte nicht viel eher der Umstand eine Rolle spiele, dass Aufsichtsbehörde der Pressestelle schlussendlich eben jenes Justizministerium sei, welches zuvor den umfangreichen Vollzugserleichterungen des Sicherungsverwahrten zugestimmt habe. Dass also das Justizministerium womöglich kein hohes Interesse an (kritischer) Berichterstattung haben könnte.
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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