Hungerstreik in Freiburgs Gefängnis

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Seit dem 30. Oktober 2014 befindet sich in der JVA Freiburg der Sicherungsverwahrte H. in einem unbefristeten Hungerstreik, bzw. Todesfasten.

 

Forderungen von Herrn H.

 

Der 51-jährige Untergebrachte protestiert nach eigenen Angaben gegen die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrungsanstalt.

 

So sei der Vollzugsalltag, entgegen den Vorgaben des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und auch des Bundesverfassungsgerichts, weder “freiheits- noch aussenorientiert.“ Dies fange schon bei der Kleingruppenisolation an; noch 2012 sei “fest versprochen“ worden, dass nach Installation eines Kameraüberwachungssystems die Anstalt nach innen geöffnet werde, man sich also auf den vier Stationen und dem Hof frei bewegen könne.

Nichts davon sei eingetroffen. So sei der Hof für nur ein paar Stunden am Tag (wochenends bspw. nur 3 Stunden 30 Min. zugänglich, ansonsten sei man gezwungen, sich auf der nur 15 Zellen umfassenden kleinen Station aufzuhalten, der man zugewiesen ist.

 

Ferner kritisiert H. die zahlreichen Streichungen bei “Ausführungen“ (bei einer Ausführung verlässt der Betroffene, von Beamten bewacht, für ein paar Stunden die Anstalt). Immer öfters würden seitens der JVA diese Lockerungen abgesagt, weil es, so die offizielle Darstellung, an Personal mangele.

 

Laut Gesetz sind mindestens 4 Ausführungen pro Jahr zu gewähren; teilweise reisten Freunde und Angehörige von weit her an, um mit dem jeweiligen Verwahrten und den Beamten die Stunden vor den Mauern zu genießen. Nur um dann einen Tag vorher, oder Stunden vor dem Treffen zu erfahren, die JVA habe - mal wieder - die Maßnahme gestrichen.

 

„ So zerstört man die wenigen Sozialkontakte“ , sagt H.

Niemand könne sich darauf verlassen, an einem eigentlich fest vereinbarten Tag die Ausführung tatsächlich gewährt zu bekommen.

 

Zornig macht H. auch der Umgang mit ihm und anderen Verwahrten; man werde wie ein Gegenstand behandelt. So wurden kürzlich zwei Verwahrte von der “Therapieverweigerer-Station“ (zu dieser Station vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) gegen deren Willen auf eine andere Station zwangsverlegt. Laut H. rechtfertigte Anstaltspsychologin W. dies sinngemäß in einer Stationsversammlung mit der lapidaren Bemerkung, manche Verwahrte müssten eben zu ihrem Glück gezwungen werden.

 

Besagte Psychologin sei es auch, die ihm vorwerfe, dass er es wage, gegen die Anstalt oder das Land vor Gericht zu klagen. So vertritt die Freiburger Rechtsanwältin Gröbmayr den Hungerstreikenden unter anderem in einer Zivilsache gegen das Land, weil das zuständige Gericht über die Notwendigkeit des Vollzugs der Sicherungsverwahrung viel zu langsam entschieden hatte. In einem weiteren Verfahren rügte sie, dass in der Freiburger Sicherungsverwahrung auf Grund Personalmangels unzumutbare Zustände herrschen würden.

 

Eine Therapiesitzung habe Frau Diplom-Psychologin W. schriftlich mit dem Hinweis abgesagt, sie habe keine Zeit für Herrn H., da sie schließlich wegen dieser Klage nun eine Stellungsnahme schreiben müsse.

 

Medizinische Situation von Herrn H.

 

Der 51-jährige Sicherungsverwahrte wiegt zur Zeit weniger als 60 kg, bei einer Körpergröße von 1,78 m. Am 31. Oktober wurde er dem Gefängnisarzt Dr. med T. vorgeführt, von welchem er sich „von oben herab“ behandelt fühlte. Dieser habe nur darauf verwiesen, dass für finanzielle Aufwendungen die in Folge des Hungerstreiks entstünden (z.B. Zwangsernähung), der Verwahrte herangezogen werde. Im übrigen sei ein Hungerstreik ein aussichtsloses Unterfangen, so Dr. T.

 

Seitens des psychologischen Dienstes u.a. von Frau Dr. S., sei ihm signalisiert worden, für (therapeutische) Gespräche stünde man jederzeit bereit. Aber er möchte das jetzt „durchziehen“ - bis zum Ende!

 

Bewertung

 

Erst im August 2014 verhungerte ein Gefangener in Baden-Württemberg (vgl. http://community.beck.de/gruppen/forum/neuigkeiten-ber-hungertod-eines-gefangenen) .

 

Die Kritik, die Herr H. am Freiburger Gefängnis äußert, wurde schon im vergangenen Jahr thematisiert (https://linksunten.indymedia.org/de/node/97554), wie auch ein Todesfall (http://de.indymedia.org/2014/01/351781.shtml). Allerdings gab es hierauf keinerlei Resonanz, geschweige denn Verbesserungen.

 

Hierher passt auch eine Beobachtung, die Herr H. gemacht haben will: Das uniformierte Personal ist nach den einschlägigen Vorschriften verpflichtet, den Hungerstreik zu dokumentieren. Hierzu muss der Stationsbeamte notieren, wann Herr H. Anstaltsessen angeboten und von diesem abgelehnt wurde. Nach seiner Beobachtung gebe es Beamte, die die Liste manipulierten, in dem sie es unterließen, die Verweigerung der Annahme des Essens zu notieren; wobei es jedoch andere Bedienstete gebe, die ihre Dienstpflicht ernst nehmen.

 

Ob diese Wahrnehmung zutrifft. kann nicht überprüft werden. Jedoch wurde im Zusammenhang mit oben erwähntem Todesfall im August 2014, als in der JVA Bruchsal ein Insasse verhungerte, vergleichbares berichtet und dürfte die These des „todesstrafähnlichen Verwahrvollzug“ (http://de.indymedia.org/2014/04/353944.shtml) eher stützen, als sie widerlegen.

 

Der durch den Hungerstreik manifest werdende Protest ist Ausdruck einer Selbstermächtigung; der eigene Körper wird zur Waffe in einer als hoffnungslos und aussichtslos empfundenen Gesamtsituation, wobei ein Großteil der hiesigen Sicherungsverwahrten dies ähnlich empfinden dürfte, wie Herr H.

 

Denn auch wenn die physischen Haftbedingungen heutzutage gerade zu komfortabel sind, im Vergleich zu 1933 (seinerzeit wurde die SV eingeführt (https://linksunten.indymedia.org/de/node/98982), so wirkt doch die unbefristete, potenziell lebenslange Internierung einzig auf Grund der Spekulation, man könnte vielleicht, eventuell, möglicherweise, irgendwann erneut eine Straftat begehen, seelisch zerstörerisch.

 

Thomas Meyer Falk, c/o JVA (SV-Abt), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

http://www.freedom-for-thomas.de

 

 

 

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