Momentan wichtige Fragen zu Schmerzensgeld wegen Einkesselung im Wendland
von: Brigitte Fuhrmann mit WiderSetzen-Rundbrief August 2018 am: 12.08.2018 - 10:44
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Liebe Leute,
ich mache mal einen Versuch ohne anwaltlichen Hintergrund ein paar momentan wichtige Fragen zu beantworten oder einiges zu erklären.
Etliche haben ein Schreiben von der Polizei bekommen, in dem einerseits darauf hingewiesen wird, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, bis der Vorgang abgeschlossen ist. Damit bleibt ihr also im Rennen. Die Verjährung wird verschoben. Das zweite Schriftstück ist die Aufforderung einen Kesselbeweis zu liefern.
Die Polizei muss ja nun für beide Jahre zahlen. Dass sie nun versucht, die Kosten zu drücken ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Unser Ansatz war ja unter anderem genau das, Kosten in die Höhe treiben um sie mit diesem Kram zu beschäftigen und ihnen zu zeigen, dass man mit vielen einiges erreichen kann. Und vor allem natürlich, ein Urteil zu erstreiten, dass rechtskräftig ist!
Sie versucht die Kosten zu senken, indem sie alle Menschen, die 2010/11 in der Gesa waren anschreibt und sie auffordert nachzuweisen, dass sie wirklich im Kessel waren. Nun ist das insofern schon interessant, als sie konkret Leute anschreibt und damit schon klarstellt, dass die schon einen Antrag auf Schmerzensgeld gestellt haben oder Anspruch darauf haben. Aber gut, die Polizei will jetzt wissen, von wann bis wann ihr drin wart.
Ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut und gefunden, dass ich 2010 als eine der ersten gegen 1.30 Uhr in den Kessel gebracht wurden. Ich war bis zur Auflösung (wie auch anders!) drin und die war gegen 9.00 Uhr vormittags. Das bedeutet knapp acht Stunden.
Und ich weiß, dass gaaaaaanz viele ganz zu Anfang in den Kessel gebracht wurden. Es scheint so zu sein, dass das Schmerzensgeld entsprechend der Zeit im Kessel berechnet wird!
In 2010 wurden, soviel ich weiß, nur Stichlisten der Leute gemacht, es wurden keine Namen aufgeschrieben. 2011 haben sich einige registrieren lassen bzw. ihren Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung gestellt. Damit waren sie im Verfahren und ihr Name dokumentiert.
2011 begann die Räumung gegen 2.30 Uhr und der Kessel wurde gegen 15.30 Uhr geöffnet.
Die Polizei schreibt, dass ihr selbst einen Bericht schreiben könnt oder aber Fotos (!) oder aber Zeugenaussagen beibringen könnt. Niemand war allein im Kessel, ihr hattet Bezugsgruppen, deren Mitglieder bezeugen können, dass ihr dort wart.
Das Schriftstück kann ganz einfach gehalten sein.
Das schickt ihr zurück an die Polizeidirektion.
Alle, die von Johanna Siemssen vertreten werden, scheinen keine Briefe bekommen zu haben. Sie werden auch weiter von ihr betreut und es wird eine Auszahlung des Schmerzensgeldes geben.
Die Sache wird uns aber noch weiter beschäftigen, weil z.B. die Anwälte nicht bezahlt werden sollen und anderes. Sie versuchen jetzt alles, um sich raus zu ziehen.
Und falls es jetzt doch irgendwann zur Auszahlung eines Schmerzensgeldes kommt, kann der eine oder andere sicher ein paar Euro an Organisationen oder Vereinigungen oder ähnliches spenden.
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Wichtig sind auch Gruppen, die sich um die Klagen rund um G20 befassen oder andere.
Ich hoffe, das reicht erst mal für eine Reaktion eurerseits an die Polizeidirektion.
Schöne Grüße aus dem Wendland von Birgit
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Brigitte Fuhrmann mit WiderSetzen-Rundbrief August 2018
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