Darmstädterei Wäscherei Fasan: Ein Fall für den behördlichen Arbeitsschutz - GALIDA schaltet staatliche Aufsicht wegen Arbeitsbedingungen ein

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Eine grundlegende Überprüfung der arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen in der Darmstädter Wäscherei Fasan ist nach Ansicht der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) dringend geboten.

Wie bereits am 10.08.2014 mitgeteilt, musste ein GALIDA-Mitstreiter durch eine vom Jobcenter Darmstadt veranlasste sog. Begleitete Bewerbung (Zwangsvorstellung im Betrieb unter Androhung von 40% Kürzung des ALG II) insgesamt drei Tage kostenfrei und außerhalb einer Jobcenter-Maßnahme in diesem Darmstädter Wäscherei-Betrieb mitarbeiten. Nach Willen der Betreiber sollte er noch weitere drei Tage kostenfrei arbeiten. Dort wurde ihm offenbar, welche Bedingungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und weiterer Schutzvorschriften für Arbeitnehmer vorherrschen.

-       Die im Betrieb eingehende Wäsche wird in Rollcontainern angeliefert, die zwischen 70 und 100 kg wiegen. Alle Container müssen gewogen werden. Da die Bodenplatten vor der Waage eingebrochen sind, können die Rollcontainer dort nicht mehr hin gerollt werden. Daher müssen sie mit enormem Kraftaufwand hin- und wieder herunter gezerrt werden. Eine für den Rücken extrem belastende Angelegenheit. Der Defekt an den Bodenplatten besteht schon seit langer Zeit. Die Besitzer kümmert dieser Defekt nicht.

 

-       Der Betrieb verfügt zwar über den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialraum für die MitarbeiterInnen, dieser darf aber nach den Willen der Chefs nicht benutzt werden. Es gibt keine reguläre, ungestörte Mittagspause. Die Besitzer verlangen einen permanenten Weiterbetrieb der Wäscherei, so dass die Pausen ständig unterbrochen werden müssen, um Waschmaschinen neu zu be- und entladen etc.

 

-       Das Dach der Produktionshalle ist marode und an vielen Stellen undicht. Es regnet herein, auch auf die Beschäftigten.

 

-       Der Betrieb stellt seinen MitarbeiterInnen keine Sicherheitsschuhe, obwohl mit sehr schweren Containern hantiert wird:

Ein Beispiel: Die Wäscherei Fasan beliefert das Hotel Atlanta in der Kasino-/Ecke Frankfurter Strasse in Darmstadt. Dort wir die Wäsche im Keller gelagert und kann nur über eine sehr steile Rampe abgeholt und gebracht werden. Bereits diese Rampe stellt eine enorme Gefährdung dar. Durch das Fehlen von Sicherheitsschuhen wird dies noch gefährlicher, da Mitarbeiter oft in Turnschuhen etc. die enormen Lasten nach oben schieben müssen.

-       Die Arbeitszeiten im Betrieb werden nach dem Willen der Besitzer von der anfallenden Arbeit her bestimmt. Der Arbeitsbeginn ist um 07:00 Uhr, das Arbeitsende jeden Tag völlig offen. Oft wird über 10 Stunden pro Tag gearbeitet. Nach Angaben einer Mitarbeiterin finden sich diese Überstunden oft nicht auf der Lohnabrechung wieder. Wenn dies stimmen sollte, ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

 

Mittlerweile hat sich aufgrund der Berichterstattung im Internet ein weiterer ehemaliger Beschäftigter an die GALIDA gewandt. Er beklagt u.a. die aus seiner Sicht nicht korrekten Lohnabrechnungen. Der im Wäschereiwesen seit geraumer Zeit geltende gesetzliche branchenspezifische Mindestlohn würde somit umgangen.

Nach den vorliegenden Schilderungen ist die GALIDA der Ansicht, dass dieser Betrieb dringendst behördlicherseits im Hinblick auf offensichtliche Verstöße gegen gesetzliche Schutzvorschriften überprüft werden muss. Daher hat die GALIDA das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Zolls sowie die Prüfbehörden der Sozialversicherungskassen in separaten Anschreiben über die vorliegenden Erkenntnisse informiert und um Überprüfung gebeten.

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