Antijüdische Attacken auf Restaurant
Nachdem die Süddeutsche Zeitung am 12. Juli 2012 prominent auf Seite 3 ausführlich über den Umzug des einzig koscheren Restaurants in Sachsen, das „Schalom“ (Chemnitz) berichtete, frug ich beim Petitionsausschusses des Landtages an, ob man sich nicht in der Lage sehe, den Betreiber vor rechtsextremistischen Angriffen zu schützen.
Vorgeschichte
Wie die Süddeutsche Zeitung informierte, leide der jüdische Betreiber seit Jahren unter antisemitischen Über- und Angriffen. Zerstochene Autoreifen, ein vor dem Restaurant deponierter Schweinekopf und vieles mehr. Als der Betreiber den Schweinekopf zur Anzeige brachte, habe die Polizei sich geweigert, einen Streifenwagen vorbei zu schicken, denn an jenem Morgen hätte es geschneit und in Folge des Schnees seien Verkehrsunfälle vorrangig zu bearbeiten. Als sich dann doch eine Streife vor Ort bequemt hatte, habe der Restaurantbetreiber mit einem Müllsack und seinem eigenen Fotoapparat aushelfen müssen. Bezeichnend sei dann auch, dass der Schweinekopf nicht zur Spurensicherung gelangte, sondern von der Polizei kurzerhand der städtischen Tierkörperverwertung zugeführt worden sei.
Letztlich habe der systematische Psychoterror, die antisemitischen Angriffe, dazu geführt, dass der Betreiber das Restaurant schloss, um es an anderer Stelle neu zu eröffnen.
Die Reaktion des Landtages
Rund zwei Jahre benötigte der Petitionsausschuss des Landtages, um in der 100. Sitzung des Plenums (http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/beschluesse.do/nd10195) zu beschließen, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne (Drucksache 5/14756, Petition 05/03098/8).
Der Landtag stellte am 9. Juli 2014 fest, alles habe hier seine rechte Ordnung gehabt. Zwar würden die Taten – Zitat - „den Schluss (zulassen), dass eine rechtsextremistische und/oder antisemitische Motivation anzunehmen“ sei, jedoch gebe es keinerlei Anlass, irgend etwas zu kritisieren oder Maßnahmen zu ergreifen. Zumal, und hier klingt man leicht beleidigt, darüber überhaupt mit dem Vorgang behelligt worden zu sein, liege doch alles mitunter schon Jahre zurück.
Die Berichterstattung der Süddeutschen würde fälschlicherweise den Eindruck erwecken, es handele sich um eine aktuelle Situationsbeschreibung.
Bewertung der Entscheidung
Offenbar ist man beim sächsischen Landtag blind und taub, denn in dem erwähnten Artikel wird ausführlich berichtet, dass nur wenige Tage vor Erscheinen, es (wieder) anonyme Anrufe gegeben habe: „Du Judensau, hau ab aus Chemnitz“.
Systematischer rechtsextremistischer und antisemitischer Psychoterror hat den Betreiber veranlasst, das Restaurant dort zu schließen und an anderer Stelle neu zu eröffnen.
Nicht ein Wort des Bedauerns findet sich in dem Beschluss des Landtages, kein Fingerzeig für Verständnis für die Lage des Restaurantbetreibers; man ist ausschließlich bemüht, die eigenen Polizeikräfte zu loben.
Eingedenk der Mordserie des NSU reiht sich diese Entscheidung des sächsischen Landtages ein, in die Verharmlosungsstrategie der etablierten Parteien.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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