Wann werden Gefangene gegen Corona geimpft?

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Längere Zeit herrschte Unsicherheit darüber, wann Gefangene geimpft werden.

Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz legte das zuständige Ministerium nun offen, Inhaftierte seien erst in Gruppe 3 und dort an allerletzter Stelle zu finden.

Die Anfrage

 

Mit Schreiben vom 01.02.2021 beantragte ich nach dem IFG-Bund eine kostenlose Auskunft darüber, in welcher Prioritätengruppe inhaftierte Menschen zu finden seien.

 

Die Antwort vom 25.02.2021

 

Mit Schreiben vom 25. Februar antwortete mir das Bundesministerium für Gesundheit (AZ.: 53-01/007 538), dass Inhaftierte (nur) mit erhöhter Priorität zu impfen seien.

Sie würden § 4 Nr. 9 der Impfverordnung vom 08.02.2021 unterfallen, also zu den dort genannten "Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen" zählen.

 

Bewertung

 

Kurz gesagt, Inhaftierte sind in Gruppe 3 einsortiert, so sie nicht auf Grund von Vorerkrankungen oder Alter in die erste oder zweite Gruppe fallen.

Und dort sind sie dann, gemeinsam mit all den anderen, die unter "prekären" Bedingungen ihr Leben fristen, auf Wunsch zu impfen.

Es geht gar nicht darum, nun zu lamentieren, es versteht sich von selbst, dass Menschen, die schon sehr alt sind und damit im Infektionsfalle ein besonders hohes Sterberisiko tragen, als Erste geimpft werden.

Aber die besondere Situation in den Gefängnissen und anderen Gemeinschaftsunterkünften wie überhaupt von Menschen in "prekären Arbeits- und Lebensbedingungen" bedeutet in der Regel zwangsläufig ein überdurchschnittliches Erkrankungsrisiko.

Schon durch die Klassenlage determiniert.

 

Interessanterweise hat die JVA Freiburg, wie es in anderen Haftanstalten aussieht, kann ich nicht beurteilen, noch nicht begonnen mit den verpflichtend vorgesehenen Aufklärungen und Impfberatungen (§ 1 Abs. 1 der genannten Verordnung).

Wie dann rund 600 Menschen ausführlich aufgeklärt werden sollen, wenn in einigen Monaten die Impfung erfolgen soll, erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb nun der Landtag prüft, ob hier die Justizverwaltung dazu aufgefordert werden sollte, endlich tätig zu werden.

 

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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