Haftstrafen ohne Bewährung weil: Polizei angeschrien
Wegen einer Auseinandersetzung zwischen Parknutzer_innen und Polizei auf dem Jamnitzer Platz in Nürnberg im Juni 2019 wurde diesen Herbst vor dem Amtsgericht Nürnberg verhandelt. Der Vorwurf: Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Prozess offenbarte einen politisch motivierten
unbedingten Verurteilungswillen, der auf Kosten der Wahrheitsfindung durchgesetzt wurde. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, der andere zu einem Jahr und 3 Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen einer Auseinandersetzung zwischen Parknutzer_innen und Polizei auf dem Jamnitzer Platz in Nürnberg im Juni 2019 wurde diesen Herbst vor dem Amtsgericht Nürnberg verhandelt. Der Vorwurf: Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Prozess offenbarte einen politisch motivierten
unbedingten Verurteilungswillen, der auf Kosten der Wahrheitsfindung durchgesetzt wurde. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, der andere zu einem Jahr und 3 Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, am 28.6.2019 am Jamnitzer Platz einer weiteren schikanösen Polizeikontrolle, gemeinsam mit vielen anderen Nutzer_innen des Platzes, ein frühzeitiges Ende beschert zuhaben – und das lediglich mit verbalen Unmutsbekundungen.
Polizeizeug_innen und Staatsanwalt waren sich einig, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt kam. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch in der Pressemitteilung der Polizei zu eben jenem Tag war lediglich von „lauter Ruhestörung“ die Rede. Nichtsdestotrotz wurde das Ereignis im Nachhinein von Polizei und Medien zu einem Versuch der Errichtung von „rechtsfreien Räumen“ stilisiert.
Im Prozess hat sich herausgestellt, dass dieses Konstrukt auch von Staatsanwaltschaft und Gericht übernommen wurde. Selbst der Staatsanwalt gab in seinem Plädoyer zu, dass es eher um die Verurteilung der Meinung der Angeklagten gehe, als Sachverhalte und Wahrheit aufzuklären. In seinen Augen sei es grundsätzlich nicht in Ordnung, sich der Polizei gegenüber ablehnend zu verhalten und dies laut zu äußern. Dies müsse mit der vollen Härte des Staates bestraft werden. Da waren Fragen der Sachaufklärung und der Wahrheitsfindung offensichtlich nicht mehr sehr wichtig.
Die Beweisaufnahme wies riesige Lücken auf, die Identifizierungsmethode war im besten Fall lückenhaft, insbesondere die dubios zusammengestellten Wahllichtbildvorlagen zeugten von dem Wunsch, den Verdacht manipulierend auf die Angeklagten zu lenken. Die Verteidigung beklagte, dass potentiell entlastende Zeug_innenaussagen in der Akte fehlen würden. Noch deutlicher: Ein entlastender Zeuge erklärte vor Gericht, dass einer der beiden Angeklagten an diesem Tag nicht einmal anwesend gewesen war. Diese Aussage wurde von Staatsanwaltschaft und Richter als weniger wert eingeschätzt, als die Aussage einer Polizeipraktikantin. Diese konnte sich recht detailliert an das Aussehen eines an dem Vorfall beteiligten erinnern. Obwohl diese Beschreibung eigentlich so gut wie überhaupt nicht mit dem Aussehen des Angeklagten übereinstimmt, wurde er dennoch verurteilt. Diese Zeugin war auch die einzige, die den schließlich zur höheren Strafe Verurteilten gesehen haben will. Bezüglich des anderen Angeklagten sagten die polizeilichen Zeug_innen – in teils identischen Formulierungen – übereinstimmend aus, er hätte gewusst, wie weit er gehen kann und er hätte die Beamt_innen lediglich angeschrien. Das Anschreien von Polizeibeamt_innen möchte das Amtsgericht Nürnberg aber mittlerweile mit Haftstrafen ohne Bewährung ahnden.
Der Prozess wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Staatsschutzpolizei äußerst politisch geführt. Dies machte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer selbst noch einmal deutlich.
Der Verfolgungs- und Verurteilungswille war enorm. Die Verurteilung der beiden Angeklagten und die Strafmaße stellen ein Skandalurteil jenseits von Gut und Böse dar. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Bei einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude begleiteten 30 Teilnehmer_Innen den Prozess solidarisch. Für den Abend wurde zu einer Spontandemo im Stadtteil Gostenhof aufgerufen.
Eine ausführliche Berichterstattung folgt.