[FFM] Einstellung im ersten Strafprozess wegen dem 1. Mai 2013
Kurzbericht zur heutigen Verhandlung gegen Antifaschist*in
++Nach längerer Zeugenvernehmung Einstellung wegen Gringfügigkeit gegen geringe Auflagen++
Heute endete vor dem Frankfurter Amtsgericht der erste Strafprozess gegen eine*n antifaschistische*n Gleisblockierer*in vom 1. Mai 2013 mit einer Einstellung. Die Anklage lautete „versuchte Körperverletzung“, „Widerstand“ und „Beleidigung“. Vor den gut gefüllten Zuschauer*innenbänken wurde nach der Anklageverlesung ein erster Polizeizeuge vernommen, welcher sich in eklatante Widersprüche zur Anklage verstrickte. So stützte sich der Körperverletzungs-Vowurf im Wesentlichen auf dessen Aussage, vom Angeklagten getreten worden zu sein, der Polizeibeamte musste aber im Zeugenstand eingestehen, dass er nicht gesehen hatte, ob es sich wirklich um das Bein des Angeklagten gehandelt habe, das ihn am Schienbein getroffen habe.
Kurzbericht zur heutigen Verhandlung gegen Antifaschist*in
++Nach längerer Zeugenvernehmung Einstellung wegen Gringfügigkeit gegen geringe Auflagen++
Heute endete vor dem Frankfurter Amtsgericht der erste Strafprozess gegen eine*n antifaschistische*n Gleisblockierer*in vom 1. Mai 2013 mit einer Einstellung. Die Anklage lautete „versuchte Körperverletzung“, „Widerstand“ und „Beleidigung“. Vor den gut gefüllten Zuschauer*innenbänken wurde nach der Anklageverlesung ein erster Polizeizeuge vernommen, welcher sich in eklatante Widersprüche zur Anklage verstrickte. So stützte sich der Körperverletzungs-Vowurf im Wesentlichen auf dessen Aussage, vom Angeklagten getreten worden zu sein, der Polizeibeamte musste aber im Zeugenstand eingestehen, dass er nicht gesehen hatte, ob es sich wirklich um das Bein des Angeklagten gehandelt habe, das ihn am Schienbein getroffen habe. Im Endeffekt konnte der Zeuge nicht einmal erklären, wie die brutale Räumungssituation zu Stande gekommen war und welchen Einsatzbefehl er eigentlich gehabt habe. Im Gegenteil wurde deutlich, dass sein Bericht und die daraus folgende Anzeige gegen den_die Antifaschist*in vor allem auf Drängen seines Zugführers zustande kamen. Nach ausgiebiger Vernehmung durch Richter, Staatanwaltschaft und Verteidigung musste letztlich auch die Staatsanwaltschaft erklären, dass sich die Anklage nicht aufrecht erhalten ließ. Daraufhin wurde das Verfahren gemäß §153a StPO zunächst bis zur Zahlung einer Auflage „vorläufig“ eingestellt. Sobald die beschuldigte Person 100 € an die „Bildungsstätte Anne Frank“ überweist, ist das Verfahren beendet.
„Mittels der Blockaden am 1. Mai wurde nicht zugelassen, dass Nazis sich hier im öffentlichen Raum versammeln konnten, was immer eine Gefahr und Drohung darstellt, gerade für Menschen, welche nicht in das neonazistische Weltbild passen“, heißt es in der schriftlichen Prozesserklärung des angeklagten Antifaschisten, „ein derartiger Aufmarsch dient dabei auch als Inszenierung und wichtiger Attraktivitätsfaktor rechter Lebenswelt, den es derselben immer und immer wieder zu nehmen gilt. Am selben Tag waren tausende Polizist*innen mit Wasserwerfern und Räumpanzern in der Stadt um genau dieser Lebenswelt den Raum zu geben, also dafür zu sorgen, dass sich legitimer Widerstand nicht durchsetzt. […] Zum 1. Mai gehört damit auch die erneute Bestätigung der nicht erst nach dem Auffliegen des NSU entstandenen Erkenntnis, dass Antifaschismus nicht dem Staat überlassen werden kann.“
Der nächste Prozess gegen eine*n Aktivist*in im Zusammenhang mit dem 1. Mai ist für den 25.6. um 9:30 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt angesetzt. Nach der heutigen Erfahrung von viel Solidarität im Gerichtssaal rufen wir dazu auf, auch diese Kundgebung um 9:00 und den folgenden Prozess massenhaft zu besuchen und den Angeklagten zu unterstützen. Antifaschismus ist und bleibt legitim. Niemand bleibt alleine.
Soliplenum Betroffener 1 Mai & Rote Hilfe Frankfurt
*Anstehende Prozesse gegen Antifaschist*innen in Frankfurt am Main*
Am 1. Mai 2013 räumten Polizisten gewaltsam rund tausend Antifaschist*innen von den Gleisen am Ostbahnhof. Mit mehreren Blockaden war es zuvor gelungen, eine Nazi-Kundgebung zu verhindern. Ein massives Aufgebot der Polizei kesselte die Blockierer*innen auf den Schienen ein und räumte sie unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken. Alle Anwesenden wurden abgefilmt, die Personalien festgestellt und einige vorübergehend in Gewahrsam genommen. Viele Menschen wurden bei der Räumung verletzt, eine Person so schwer, dass sie mehrere Tage im Krankenhaus bleiben musste.
*Scheiß Bullen-Prozess am 25. Juni und 2. Juli*
Am 25. Juni und 2. Juli steht einer der Blockierer*innen in Frankfurt vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einen behelmten und mit Schutzschild bewaffneten Polizisten mit der Faust am Kopf verletzt und als “Scheiß Bullen” beleidigt zu haben. Nicht verhandelt wird die brutale Festnahme und Misshandlung des Angeklagten, der wie viele andere am 1. Mai von der Polizei verletzt wurde.
Wir solidarisieren uns mit den Angeklagten und fordern die Einstellung aller Verfahren gegen Antifaschist*innen! Antifaschismus bleibt legitim!
Kommt zu der Kundgebung vor dem Prozess:
*Mittwoch, den 25. Juni, 9.00 Uhr*, Konrad-Adenauer-Straße, Ecke Seilerstraße (Nähe Konstablerwache), Frankfurt.
Prozess um 9.30 Uhr in Saal II E.
Bitte achtet auf Änderungen und Aktualisierungen auf: