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Genaueres zu den Themen:
- Das Hausprojekt Liebig34 in Berlin ist von der Räumung bedroht
Die Liebig34 ist ein anarcha-queerfeministisches Hausprojekt in Berlin-Friedrichshain und akut räumungsbedroht.
Bereits seit Ende 2018 ist der Pachtvertrag mit dem Vermieter Padovicz ausgelaufen
Der Prozesstermin ist am 3. Juni 2020.
"Wir rufen dazu auf, im Vorfeld des Prozesstermins aktiv zu werden, in Form einer gemeinschaftlichen Aktion am 2. Juni in Friedrichshain. Einen Monat nach dem 1. Mai wollen wir uns erneut die Straßen nehmen, um für den Erhalt der Liebig34 und aller anderen linken Projekte wie Potse, Meuterei, Syndikat und vielen anderen zu demonstrieren".
( Aus dem Aufruf "In Bewegung bleiben! Liebig34 verteidigen! Gegen die Stadt der Reichen!")
-Leipzig:Trotz erneute Aussageverweigerung keine Beugehaft
Wegen einer Spontandemonstration gegen den G7 Gipfel in Elmau in 2015 wird ein Genosse, der bereits im Strafverfahren verurteilt wurde, zweimal als Zeuge vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft wollte über diesen Weg weitere Teilnehmer*innen der Demonstration ermitteln.
"Unser Genosse hat in seiner finalen Anhörung erneut die Aussage verweigert....
Wir als Rote Hilfe Leipzig begrüßen die konsequente Aussageverweigerung des Genossen und freuen uns, ihn in Freiheit zu wissen. .....
Abschließend wollen wir hervorheben, dass wir mit der Kundgebung auf die richterliche Entscheidung Einfluss nehmen und so zur Freiheit unseres Genossen beitragen konnten."
- Zur Kriminalisierung von aramäischen Aktivist*innen in Deutschland
Immer wieder werden linke Gruppen und Parteien ins Visier genommen, insbesondere türkische und kurdische Organisationen. So zum Beispiel auch "Revolutionären Aramäer" (Süryani Devrimciler), die nach dem Protest gegen den Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland im September 2018 verfolgt werden.
Am 2. Oktober 2018 wurden acht Aktivisten kurzfristig verhaftet, die beschuldigt wurden, die u.a. während einer Demonstration am Maifeiertag 2018 die Zeichen illegaler Organisationen zu tragen. Drei Genoss*innen wurden bereits vom Landgericht Augsburg zur Zahlung von 13.000 EUR Bußgeldern verurteilt.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, das Banner der Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), eine linke marxistisch-leninistische Bewegung in der Türkei öffentlich gezeigt zu haben. Die Genoss*innen merken jedoch an, dass sie tatsächlich die Fahne der kommunistischen Aramäer von Mesopotamien trugen, mit Hammer, Sichel und einem Stern auf rotem Grund.
Gegen einen wird nach § 129b ermittelt - der berüchtigten Kategorie, mit der deutsche und internationale Linke, im Rahmen von "Terrororganisationen im Ausland" verfolgt und inhaftiert wurden.