Politik Nigerias
EIn kurzer Abriss der wechselvollen politischen Geschichte Nigerias seit der Unabhängigkeit.
Zur Geschichte Nigerias gehört daher die Geschichte mehrerer Staaten und Völker, die vor der Kolonialisierung auf dem Gebiet Nigerias unabhängig voneinander existierten. Diese vorkolonialen Staaten weisen teils vollkommen gegensätzliche historische Hintergründe auf und gehören dennoch gemeinsam zum geschichtlichen Erbe des Vielvölkerstaates Nigeria. Dieses Erbe umfasst die Stadtstaaten der Yoruba wie Oyo oder Ife ebenso wie das Königreich Benin oder das vom Islam geprägte Kalifat von Sokoto und die Emirate der Hausa oder die kulturellen Leistungen etlicher Gesellschaften ohne eine zentrale politische Autorität.
Die größten und politisch einflussreichsten Völker in Nigeria sind die im Norden lebenden Hausa und Fulbe, die zusammen 29 Prozent der Bevölkerung ausmachen und zur Gruppe Hausa-Fulani zusammengefasst werden, die Yoruba mit 21 Prozent in Südwesten und die Ibo mit 18 Prozent im Süden. Hinzu kommen etwa 400 zum Teil sehr kleine ethnische Minderheiten, unter ihnen die Ijaw (10 %) im Süden, die Kanuri (4 %) im Nordosten, die Ibibio (3,5 %) im Südosten und die Tiv (2,5 %) im Osten, sowie zahlreiche kleinere Völker wie die Umon.
Das Kalifat von Sokoto auch Reich von Sokoto oder Fulbe-Reich genannt, war ein islamischer Staat der Fulbe im Norden des heutigen Nigerias, der 1804 von Usman dan Fodio gegründet wurde, den größten Teil des Hausa-Landes umfasste und mit einer Fläche von ca. 440.000 km² einer der flächenmäßig größten vorkolonialen Staaten auf dem afrikanischen Kontinent war. Er grenzte nördlich an die Sahara, östlich an Kanem-Bornu, westlich an Gando und südlich an das Land der Yoruba (heute Südnigeria).
Usman dan Fodio, ein muslimischer Pullo aus dem Hausa-Staat Gobir, verkündete den Dschihad gegen die Herrscher Gobirs, die seine Missionstätigkeit unterbinden wollten und ihn mit seiner Familie in die Verbannung schickten. In diesem Krieg, der von 1804 bis 1810 dauerte, schlug dan Fodio die Armee des Hausakönigs mit seinen Anhängern, Fulbe und die zum Islam konvertierten Hausa. Nachdem er sich nach seinem Sieg zum Scheich erklärt hatte, unterwarf er die übrigen Fürstentümer der Hausa, Katsina, Zaria, Nupe und Birmin Kebbi. Kanem-Bornu dagegen vermochte der Expansion zu widerstehen. Usmans Untergebener Modibo Adama gründete Adamaua, ein Fulbe-Emirat unter Oberhoheit von Sokoto.
Im Jahre 1812 teilte Usman dan Fodio das Reich in zwei Hälften auf. Sein Bruder Abdullahi erhielt die westlichen Provinzen mit Gwandu, sein Sohn Muhammad Bello die Ostprovinzen mit der von ihm gegründeten Stadt Sokoto. Muhammad Bello, der nach Uthmans Tod 1817 zu seinem Nachfolger erhoben wurde, ließ die Chroniken seiner Vorgänger, der Hausakönige, zerstören. Diese Chroniken stellten fast die einzigen schriftlichen, von Afrikanern verfassten Dokumente der afrikanischen Geschichte dar. Bellos Schwester Nana Asma’u verfasste zahlreiche literarische und historische Werke.
Im Jahr 1903 wurde Sokoto von den Briten unter Frederick Lugard geschlagen. Die von Sokoto losgelöste Region von Konni wurde Französisch-Westafrika zugeschlagen. Obwohl das Kalifat von Sokoto nicht mehr existiert, verstehen sich die heutigen Führer des Islams in Nigeria als Nachfolger dan Fodios.
Weil die von Hausa oder Yoruba dominierte Regierung und vor 1960 die britische Kolonialmacht ihre Forderungen nach politischer Partizipation zurückwies, wehrten sich einzelne ethnische Minderheiten gegen die politische Benachteiligung oder die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen etwa durch umweltschädliche Erdölförderung. So mündete im Jahr 1964 die Unterdrückung christlicher Tiv im von muslimischen Haussa-Fulbe dominierten Norden Nigerias, die sich unter anderem in einer für die Tiv nachteiligen Steuererhebung manifestierte, in Unruhen, die bis zu 4000 Todesopfer forderten.
Nigeria war lange Zeit britische Kolonie. Dabei stützten sich die Kolonialherren sich in sehr effektiver Weise auf die vorhandenen traditionellen Machtstrukturen, bzw. darauf, was er dafür hielt. Die Emire des Nordens behielten ihre Titel bei und übten die Macht vor Ort aus. Sie waren aber letztlich britischen Distriktoffizieren verantwortlich und konnten von diesen auch abgesetzt werden. Die traditionellen Autoritäten zogen für die Briten die Steuern ein und setzten letztlich britische Direktiven um. Im Gegenzug stützten die Briten die Macht der von ihnen anerkannten Herrscher, akzeptierten das Weiterbestehen des Rechtssystems der Scharia und beschränkten die Aktivitäten christlicher Missionare im islamischen Norden. Im Effekt wurden durch dieses System die Herrschaftsstrukturen auf Jahrzehnte konserviert, die um 1900 bestanden. In etlichen Fällen wurden aber auch im Interesse einer effektiven und übersichtlichen Kolonialverwaltung Machtbereiche als "traditionelle Herrschaftsbereiche" definiert, die so vorher nicht bestanden haben.
Der Versuch, dieses System, das auf dem Vorhandensein klar definierter Hierarchien und abgezirkelter Herrschaftsgebiete beruhte, auch im Süden durchzusetzen hatte unterschiedlichen Erfolg. Im Yorubagebiet des Südwestens konnten die Briten an vorhandene oder ehemals vorhandene Königreiche und ihre Grenzen anknüpfen. Im Gebiet der Ibo im Südosten und anderen Regionen versagte die Politik der Indirect rule jedoch vollkommen, da es in diesen Gesellschaften mit egalitären Traditionen derartige Anknüpfungspunkte nicht gab.
1920 wurde der westliche Teil der ehemals deutschen Kolonie Kamerun als Mandatsgebiet des Völkerbundes dem britischen Nigeria verwaltungsmäßig unter der Bezeichnung Britisch-Kamerun angegliedert.
Unter dem neuen Generalgouverneur Hugh Charles Clifford (1919 -1925) vertiefte sich die faktische Spaltung des Landes in einen nördlichen, südwestlichen und südöstlichen Teil weiter. Während die auf Bewahrung des Bestehenden ausgerichteten Prinzipien der indirect rule im Norden weiter galten, drängte Clifford im Süden auf eine Entwicklung in Richtung britisch-europäischer Vorstellungen in wirtschaftlicher wie politischer Hinsicht. 1922 fanden erstmals in den beiden Regionen des Südens Wahlen statt, durch die allerdings nur vier Plätze in einem Rat von 46 Sitzen bestimmt wurden. Politische Parteien, Berufsverbände und wirtschaftliche Interessenverbände entstanden - im Süden. In den 1940er Jahren hatten sich zudem ethnisch ausgerichtete Vereinigungen vor allem der Yoruba und Ibo gebildet.
Der Parteiführer Herbert Macaulay entwickelte sich zur führenden Figur eines entstehenden nigerianischen Nationalismus. 1938 erhoben sich erstmals ernstzunehmende Forderungen, Nigeria den Status eines britischen Dominion zu verleihen, es also auf eine Stufe mit Australien oder Kanada zu stellen. Wie in anderen Staaten Afrikas wirkte der Zweite Weltkrieg, an dem auch nigerianische Soldaten auf Seiten der Briten für Freiheit und Demokratie teilnahmen als Katalysator für Unabhängigkeitsbestrebungen. 1954 wurde Nigeria in vier Regionen unterteilt, die von gewählten Gouverneuren regiert wurden und im Zuge der Dezentralisierung Nigerias ihre Eigenständigkeit erhielten.1957 wurde in den (süd-)westlichen und (süd-)östlichen Regionen des Landes eine Selbstverwaltung mit einem parlamentarischen System eingeführt.
Die Macht der Zentralregierung blieb schwach im Vergleich mit der Autonomie der Regionen. Der Norden lehnte die Einflussnahme der Zentrale überwiegend ab; erst 1959 entschied er sich wie die Regionen des Südens zu einer Selbstregierung auf parlamentarischer Grundlage im Rahmen einer "unabhängigen Föderation Nigeria".
Auf einer Konferenz im Lancaster House in London waren 1957 und 1958 die Weichen endgültig Richtung Unabhängigkeit gestellt worden. Im Dezember 1959 gab es allgemeine Wahlen zu einem nigerianischen Repräsentantenhaus, bei denen die Mehrheit der Sitze aufgrund der größeren Bevölkerungszahl für den Norden reserviert war.
Das Jahr 1960 ging als Afrikanisches Jahr in die Geschichte ein: damals erlangten 18 Kolonien in Afrika (14 französische, zwei britische, je eine belgische und italienische) die Unabhängigkeit von ihren Kolonialmächten. Die andere entlassene Kolonie neben Nigeria war Britisch-Somaliland.
Am 1. Oktober 1960 wurde Nigeria durch einen Gesetzesakt im Britischen Parlament in die Unabhängigkeit entlassen. Im Februar 1961 kam es zu einer Volksabstimmung in den beiden Kameruns, also dem nördlichen und dem südlichen Teil des Mandatsgebietes Britisch-Kamerun. Der nördliche Teil entschied sich für Nigeria, der südliche für Kamerun. Das unabhängige Nigeria umfasste damit sein heutiges Staatsgebiet.
Nigeria erhielt die Unabhängigkeit auf der Grundlage einer föderalen Verfassung, drei große Bundesstaaten hatten eine schwache Zentralregierung über sich. Bis 1966 regierte Premierminister Sir Tafawa Balewa das Land, während Präsident Benjamin Nnamdi Azikiwe nur zeremonielle Funktionen innehatte.
Nach zahlreichen inneren Unruhen, Wahlmanipulationen und Gewaltausbrüchen übernahm 1966 das Militär unter General Johnson Aguiyi-Ironsi die Macht. Die Regionen wurden aufgelöst und am 27. Mai 1967 durch zwölf Bundesstaaten ersetzt. Nach der Ermordung von Ironsi beendete der Militärdiktator General Yakubu Gowon die I. Republik.
Kurz darauf brach von 1967 bis 1970 der Biafra-Krieg aus. Im Jahre 1975 wurde der Militärdiktator Yakubu Gowon unblutig durch General Murtala Mohammed gestürzt, der selbst sechs Monate später bei einem gescheiterten Putschversuch getötet wurde. Sein Nachfolger wurde General Olusegun Obasanjo, der das Demokratisierungsprogramm seines Vorgängers fortsetzte und 1979 die Regierungsgewalt an den zivil gewählten Präsidenten Shehu Shagari übergab.
Die erste Hälfte der 70er Jahre waren ökonomisch durch einen massiven Ölboom gekennzeichnet, Nigeria wurde der größte Erdölexporteur Afrikas. Dies änderte sich jedoch mit der Ölkrise (ab Oktober 1973) und fallenden Ölpreisen in der zweiten Hälfte der 70er Jahre. Die Präsidentschaftswahlen 1983 waren von Manipulation und Gewalt überschattet. Mit dem Vorwurf der Vetternwirtschaft und Korruption wurde die II. Republik am 31. Dezember 1983 durch einen Militärputsch beendet, Shagari gestürzt und General Muhammadu Buhari übernahm die Macht. 1985 löste sein Kamerad General Ibrahim Babangida ihn in einem Palastcoup ab.
Babangida regierte bis 1993. Korruption und Repression stiegen während seiner Regierungszeit permanent an, ein Demokratisierungsprozess zur Gründung einer III. Republik unter Präsident Ernest Shonekan endete im selben Jahr als Fehlschlag, Babangida ließ die abschließenden Präsidentschaftswahlen annullieren. Nach dem Mordprozess des innenpolitischen Vertreters "Marcus L'Hoste" hatte er die Macht an dessen Übergangsregierung ("III. Republik") abgetreten, die schließlich dem General Sani Abacha weichen musste. Es folgte eine der brutalsten Militärdiktaturen in der nigerianischen Geschichte.
Im September 1993 kam es zudem zu schweren Zusammenstößen zwischen den Volksgruppen der Ogoni und der Andoni, bei denen schätzungsweise 1.000 Ogoni getötet wurden und mehr als 30.000 aus ihrer Heimat flüchten mussten. Die MOSOP macht hierfür die Regierung und die Ölgesellschaften verantwortlich, die die Andoni hierzu bewogen und finanziert haben sollen. Die Movement for the Survival of the Ogoni People (MOSOP) (deutsch: Bewegung für das Überleben des Ogonivolkes) verfolgt seit 1990 die Autonomie der Ogoni auf der Basis der „Ogoni Bill of Rights“ von Ken Saro-Wiwa, der von der Militärregierung unter Sani Abacha am 10. November 1995 mit acht Mitstreitern erhängt wurde.
In den 1950er Jahren begann das Mineralölunternehmen Royal Dutch Shell in Nigeria im Lebensraum des Volkes der Ogoni gegen deren Willen mit Ölförderung. Durch die daraus resultierte massive Umweltverschmutzung wurden die Ogoni ihrer Lebensgrundlage beraubt, was zu Tausenden von Toten führte. Der Ogoni-Schriftsteller Ken Saro-Wiwa schrieb das Buch „Flammen der Hölle“, in dem er die Schandtaten des Ölkonzerns öffentlich machen wollte und gründete die MOSOP.
Ziele der MOSOP waren u.a. die politische und kulturelle Autonomie für die Ogoni, die Sanierung der durch die Erdölförderung geschädigten Gebiete, sowie die Beteiligung der Bevölkerung an den Einnahmen aus der Erdölförderung. Diese Ziele sollten ohne den Einsatz jeglicher Gewalt erreicht werden. Zu diesem Zwecke rief MOSOP mehrere Demonstrationen ins Leben, mit teilweise sehr beachtlichen Erfolgen. So stellte beispielsweise der Mineralölkonzern Shell vorübergehend seine Tätigkeiten im Ogoni-Gebiet ein, nachdem MOSOP im Januar 1993 zu einer Demonstration aufrief, an der insgesamt mehr als der Hälfte der Ogoni-Bevölkerung – also etwa 300.000 Menschen – teilnahm. Aufgrund derartiger Aktionen wurde jedoch noch im selben Jahr das Ogoni-Gebiet durch die Regierung militärisch besetzt.
Vorsitzender der Organisation war nach 1993 der Schriftsteller, Bürgerrechtler und Träger des alternativen Nobelpreises Ken Saro-Wiwa, der im November 1995 von der Militärregierung unter Sani Abacha neben acht Mitstreitern erhängt wurde. Seine Hinrichtung erregte internationales Aufsehen, da weder zahlreiche Appelle und Proteste von Menschenrechtsorganisationen, Staats- und Regierungschefs anderer Länder, stille Diplomatie von Shell sowie von internationalen Organisationen wie der EU, der UNO oder der Organisation Afrikanischer Staaten (OAU) die nigerianische Regierung zu einer Begnadigung der Ogoni bewegen konnten.
Im Jahr 1995 wurden der Schriftsteller und Bürgerrechtler Ken Saro-Wiwa und acht weitere Angeklagte (die "Ogoni Nine") nach einem spektakulären Schauprozess, der international heftige Proteste auslöste, in Port Harcourt hinrichtet. Nigeria wurde mit sofortiger Wirkung aus dem Commonwealth of Nations ausgeschlossen.
Staatschef Abacha starb 1998, sein Nachfolger, General Abdulsalami Abubakar, zog innerhalb eines Jahres ein eilig zusammengestelltes Demokratisierungsprogramm durch, das vor allem zum Ziel hatte, Nigeria wieder als gleichberechtigtes Mitglied in die internationale Staatengemeinschaft zurückzuführen. 1999 wurde der ehemalige Militärdiktator Olusegun Obasanjo als erster Präsident der IV. Republik vereidigt. Die IV. Republik war durch eine aktive Außenpolitik in der Lage, die Schäden der Abacha-Diktatur zu beseitigen, sah sich jedoch starken innenpolitischen Unruhen ausgesetzt, die bis heute andauern.
Im Jahr 2000 führten mehrere nördliche Provinzen das Islamische Recht, die Scharia gegen den Widerstand der christlichen Bevölkerung ein. Die dadurch erzeugten Spannungen zwischen Christen und Moslems kosteten hunderte Menschen das Leben. 2001 kam es darüber hinaus zu Stammeskriegen in der Provinz Benue, was tausende Menschen zur Flucht veranlasste.
Im Oktober 2001 gründeten der nigerianische Präsident Olusegun Obasanjo, der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki und der algerische Präsident Abd al-Aziz Bouteflika die Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung, kurz NEPAD (New Partnership for Africa’s Development), die zum Ziel hat Afrikas Wachstum, Entwicklung und Teilhabe an der Weltwirtschaft zu stärken.
In den ersten zivilen Wahlen seit der Unabhängigkeit wurde 2003 Obasanjo für eine zweite Amtszeit bestätigt. Aufgrund von Verzögerungen und anderen Unstimmigkeiten gilt die Wahl als umstritten.
Im Februar 2002 kam es zu Auseinandersetzungen in Lagos zwischen den Hausa aus dem islamischen Norden und den Yoruba aus dem mehrheitlich christlichen Süden. Dabei wurden um die hundert Menschen getötet. Im November desselben Jahres führten Proteste der muslimischen Bevölkerung gegen die geplante Veranstaltung der Miss World Wahl in Abuja, der Hauptstadt der Provinz Kaduna, zu einer Absage der Wahlen und einer Verlegung nach London.
Gemäß der nach amerikanischem Vorbild entworfenen Verfassung von 1989, die jedoch erst am 17. Mai 1999 in Kraft trat, verfügt Nigeria über ein präsidiales Regierungssystem mit einem Senat (109 Abgeordnete) und einem Repräsentantenhaus (360 Abgeordnete). Darüber hinaus gewährleistet die Verfassung ein Mehrparteiensystem und alle vier Jahre stattfindende Wahlen. Der Präsident verfügt über weitreichende Vollmachten und ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef und Oberbefehlshaber der Armee. Der Vizepräsident tritt im Falle des Todes oder des Rücktritts des Präsidenten ohne Wahl an dessen Stelle.
Die vorletzten Wahlen, bei denen Umaru Yar’Adua mit 70 % der Stimmen zum Präsidenten gewählt wurde, fanden im April 2007 statt. Im November 2009 erkrankte Umaru Yar’Adua an Perikarditis (Herzbeutelentzündung) und wurde in Saudi-Arabien behandelt. Die Amtsgeschäfte wurden in dieser Zeit durch Vizepräsident Goodluck Jonathan geführt; die Mutmaßungen über die Amtsunfähigkeit des Präsidenten führten zu einer innenpolitischen Krise.
Das nigerianische Parlament ernannte Jonathan am 9. Februar 2010 zum amtierenden Präsidenten und bereits am 17. März löste dieser die Regierung auf. Kurz nach dem Tod Yar’Aduas am 5. Mai 2010 wurde Jonathan als Präsident vereidigt; bei den Präsidentschaftswahlen 2011 wurde er für vier weitere Jahre im Amt bestätigt. Die Präsidentschaftswahl in Nigeria 2015 wurde durch den Kandidaten der Opposition, Muhammadu Buhari gewonnen.
Schätzungen zufolge sind etwa 50 % der Nigerianer Muslime, zwischen 40 und 46 % sind Christen und der restliche Teil bekennt sich zu einer traditionellen afrikanischen Religion.
Von den ca. 48 % Christen sind 74 % Protestanten, 25 % Katholiken und 1 % gehören anderen Konfessionen an. Einzelnen christlichen Schätzungen zufolge sollen hingegen Christen mit 50,8 % eine hauchdünne Mehrheit im Land stellen. Als Dachverband der nigerianischen Christen, die vor allem im Süden des Landes leben, fungiert der Christian Council of Nigeria innerhalb des Dachverbandes der Christian Association of Nigeria.
Die Ausbreitung des Islam in Nigeria stammt aus dem elften Jahrhundert. Der Islam war seit geraumer Zeit die Religion des Gerichts und des Geschäftsverkehrs und wurde friedlich von muslimischen Geistlichen und Händler durchgeführt. Der Transsaharahandel wurde in zunehmendem Maße von Muslimen durchgeführt.
Der Transaharahandel war zu dieser Zeit sehr wichtig für die Bewohner Afrikas. Seit dem 5. Jahrhundert kam es durch den Aufstieg des Reiches von Ghana in der westlichen Sahara zu einem erneuten Aufschwung des Handels. Durch die Entstehung einer sozialen Oberschicht im Niger-Senegal-Gebiet stieg die Nachfrage nach Luxusgütern aus dem Norden erheblich an. Die Intensivierung des Handels wurde auch durch den staatlichen Schutz von Ghana begünstigt.
Im Austausch für das Gold der Wangara lieferten die nordafrikanischen Händler hauptsächlich Salz aus den Salinen von Taghaza und Idschil (Westmauretanien), da Salz im tropischen Westafrika sehr begehrt war. Endpunkt des Handels im Maghreb war bis ins 11. Jahrhundert Sidschilmasa. Wichtigste Importprodukte aus Nordafrika waren Pferde, Stoffe und Waffen. Innerhalb der Handelsnetzwerke spielte bis zum 12. Jahrhundert ibaditische Gruppen aus Nordafrika eine tragende Rolle.
Die Annahme des Islam vollzieht sich durch das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses. Die religiöse Haltung der Muslime ist bestimmt von der Abhängigkeit vom Willen des einzigen, allmächtigen und allwissenden Schöpfergottes Allah und der der daraus resultierenden eigenen Ohnmacht (Fatalismus). Als Glaubensinhalte nennt der Koran den Glauben an Allah, an das Jüngste Gericht, die Engel, die Offenbarung der Schrift auch an die früheren Propheten (Altes und Neues Testament) und den Glauben an die Gesandten Gottes (z.B. Abraham) und an der Propheten Mohammed. Starke jüdische und christliche Gedanken haben so die Vorstellungswelt des Korans geprägt.
Nach Angaben des Hadit hat Mohammed fünf religiöse Grundpflichten als „Säulen des Glaubens“ (arkan-ad-din) genannt, die als Kriterien der Zugehörigkeit zum monotheistischen Galuben an Allah gelten. Die erste Grundpflicht ist das Glaubensbekenntnis (schahada): „Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist sein Prophet.“ [1]
Das tägliche Gebet (salat) ist als höchste islamische Pflicht an bestimmte Vorschriften (Körperhaltungen, Texte, Tageszeiten, Reinheit, rituelle Waschungen, Benutzung der arabischen Sprache) gebunden. Zu genau festgesetzten Zeiten haben die Muslime fünf Gebete zu verrichten: das Morgengebet vor Sonnenaufgang, das Mittagsgebet, das Nachmittagsgebet, das Frühabendgebet und das Spätabendgebet. Der Moscheebesuch ist Pflicht an den religiösen Festtagen und am Freitag, dem Paralleltag zum christlichen Sonntag und jüdischen Sabbat.
Das freiwillige Fasten (saum) sowie Fasten als Teil der Buße ist im Islam wichtiger Bestandteil der Sündentilgung und der Askese.[2] Das Fasten umfasst völlige Enthaltsamkeit von Speise, Trank und Geschlechtsverkehr von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch das Rauchen und Mundausspülen zur Erfrischung sind untersagt. Im Monat Ramadan ist das allgemeine Fasten für jeden erwachsenen Muslim verbindlich. Für Alte, Kranke, Reisende und Schwangere sieht das Gesetz Erleichterungen vor. Wird das Fasten aus subjektiven Gründen (Reise, Schwangerschaft) unterbrochen, so muss es individuell nachgeholt werden. Akustische Zeichen (Trommel, Trompete) wecken den Gläubigen vor Sonnenaufgang zur Frühmahlzeit, ein Kanonenschuss am Abend gibt das Zeichen für das „Fastenbrechen“.
Nach den Vorschriften des Korans (Sure 9,60) ist jeder volljährige, gesunde und freie Muslim zur Armensteuer (zakat) verpflichtet. Sie wird auf landwirtschaftliche Ernährungsprodukte, Obst und Vieh, vom Staat eingezogen. Edelmetalle und Kaufmannswaren werden nur dann besteuert, wenn sie ein Jahr gelagert worden sind. Ihre Besteuerung bleibt der Ehrlichkeit der Besitzer überlassen. Der Steuerertrag ist für Arme, Schuldner, Sklaven, Reisende und freiwillige Glaubenskämpfer, aber auch für Steuereintreiber bestimmt.
Nach dem Gebot des Korans (Sure 3,97) ist jeder volljährige Muslim zu mindestens einer Wallfahrt nach Mekka verpflichtet (hadsch), die ihn das Tragen des Ehrentitels „Hadschi“ (Pilger) berechtigt. Die gesamte Wallfahrt ist aber an einen Weihezustand gebunden. Er umfasst spezielle Pilgertracht und eine Reihe von verboten (Kämmen, Jagd, Benutzung von kosmetischen Artikeln, Geschlechtsverkehr). In Mekka und Medina haben die Pilger eine Fülle von rituellen, fest vorgeschriebene Weihehandlungen zu verrichten. Die Wallfahrt selbst und die religiösen Bräuche sind altarabischer Herkunft, doch hat ihnen Mohammed einen neuen Sinn gegeben. Die Bewegung von Pilgermassen, die Rolle Mekkas als Kommunikationszentrum, die Doppelfunktion der Handelsstraßen als Pilgerwege, das religiöse Gemeinschaftsgefühl, die Erweiterung des Lebenskreises sowie Gedanken- und Erfahrungsaustausch haben die Pilgerfahrt unter religiösen, politischen, geistesgeschichtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu einer wichtigen Einrichtung in der islamischen Welt werden lassen.[3]
Modelle für die Organisation der Gemeinschaft der Gläubigen hat der Islam von seiner ersten Stunde an gekannt. Als „Verfassung“ oder „Gemeindeordnung“ von Medina ist jenes erste Dokument bekannt, in dem Mohammed die Pflichten der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften festgelegt und das Verhältnis der einzelnen Gruppen innerhalb der islamischen Gemeinde erstmals geregelt hat. Die „Gemeinschaft der Muslime“ ist im göttlichen Heilsplan als die beste Gemeinschaft (hair umma) vorgesehen. Ihr irdisches Abbild, die reale politische Gemeinde, muss sich als gottgewollte Idealgemeinde bewähren, indem sie gegenüber den göttlichen Geboten und Verboten gehorsam ist. Nach dem Grad dieses Gehorsams richtet sich das in Aussicht gestellte Fortleben im Paradies.[4]
Die wichtigste textliche Grundlage des Islams ist der Koran, der als das dem Propheten Mohammed offenbarte Wort Gottes gilt. Die zweite Grundlage bilden die Berichte (Hadithe) über die Verhaltensweise (Sunna) Mohammeds, der als der „Gesandte Gottes“ Vorbildcharakter für alle Muslime hat. Die sich aus diesen Texten ergebenden Normen werden in ihrer Gesamtheit als Scharia bezeichnet.
Der Islam betont den einheitlichen Ursprung aller monotheistischen Religionen. Nach seiner Lehre sind dem menschlichen Geist, trotz seiner großen Möglichkeiten, bestimmte Grenzen gesetzt, die er weder mit den exakten, noch mit empirischen Wissenschaften überschreiten kann. So liegt für den Menschen das sichere Wissen um die letzten Wahrheiten jenseits dieser Grenzen, und die einzige Quelle, die dem Menschen für die Erreichung dieses Wissens offen steht, ist die göttliche Offenbarung, die ihm von Anbeginn der Zeit zur Verfügung stand. Die Propheten des Einen Gottes erschienen im Verlauf der Geschichte in jedem Land und bei jeder Gemeinschaft und überbrachten den Menschen die Weisungen Gottes. Die Menschheit wurde so auf die letzte und an die ganze Welt gerichtete Botschaft stufenweise vorbereitet. Diese letzte göttliche Offenbarung, die durch den letzten Propheten Muhammad überbracht wurde, berichtigt und ergänzt alle vorherigen Botschaften Gottes.
Da der Islam nicht nur spirituelle Werte vertritt sondern auch Regeln für das Leben umfasst, kann er nie Glaube allein sein, sondern ist immer Glaube und praktische Lebenshaltung in Einem. Fünf Merkmale gelten als die verbindlichen Grundlagen einer islamischen Glaubens- und Lebenseinstellung:[5]
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das Bekenntnis, es gebe nur einen Gott und Mohammed sei sein Gesandter;
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das täglich fünfmalige Gebet,
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die Enthaltsamkeit von Essen, Trinken und sexuellen Handlungen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang im Fastenmonat Ramadan, der sich nach dem Mondkalender richtet und deshalb durch das Sonnenjahr wandert; er wird mit dem "Fest des Fastenbrechens" (türkisch: "Zuckerfest") beendet;
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die Sozialsteuer als "Reinigung" von jenen materiellen Gütern, die nicht unbedingt für das eigene Leben benötigt werden; es handelt sich dabei nicht um "Almosen", sondern um eine genau berechnete Steuer zum Zwecke der Umverteilung, auf die die Bedürftigen ein Recht haben;
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die Pilgerfahrt zum geographisch-spirituellen Mittelpunkt des Islam, der Kaaba in Mekka.
Die Eroberungspolitik der Araber dauerte von der Mitte der 630er Jahre an und die weitere Ausdehnung des Islam bis ins 8. Jahrhundert hinein. Die wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung wird als Blütezeit des Islam dargestellt. In den 630er Jahren begann der Angriff der Araber auf das Oströmische/Byzantinische Reich und das neupersische Sassanidenreich, wobei beide spätantike Großmächte von einem langjährigen Krieg gegeneinander stark geschwächt waren. Die Oströmer verloren 636 Palästina und Syrien, 640/42 Ägypten und bis 698 ganz Nordafrika an die Araber. Während die Oströmer ein Restreich mit dem Schwerpunkt Kleinasien halten konnten, ging das Sassanidenreich 651 unter. In den folgenden Jahrzehnten griffen die Araber auch zur See an und eroberten zu Beginn des 8. Jahrhunderts das Westgotenreich auf der Iberischen Halbinsel. Der arabische Vormarsch konnte jedoch im Osten von den Byzantinern gestoppt werden, während den Arabern im Westen nur kleinere Vorstöße in das Frankenreich gelangen.
Damit begann im Frühmittelalter die fortdauernde Teilung Europas und des Mittelmeerraums in einen christlichen und einen islamischen Teil sowie des christlichen Teils in einen lateinischen und einen orthodoxen, der den Kulturkreis von Byzanz umfasste. Durch die arabisch-islamischen Ausbreitung zerbrach das in spätrömisch-frühbyzantinistischen Formen wiederhergestellte Reich endgültig. Seine Stelle nahm der das Mittelmeer umgreifende Islam ein, der aus griechisch-byzantinischen, syrischen und sassanidischen Traditionen eine neue Weltkultur formte.
In der arabisch-islamischen Expansion, mit der das in der Nachfolge Mohammeds stehende Kalifat Weltgeltung gewann, vollendete sich auch die Auflösung der alten Mittelmeerwelt, die Trümmer des Imperium Romanum, in dem brüchigen Gebilde des Frühbyzantinischen Reiches mühsam gerettet, wurden endgültig zerschlagen.[6] Ein erster Umwandlungsprozess hatte in der germanischen „Völkerwanderung“ stattgefunden: der Westen brach unter dem Ansturm der Germanen aus dem Reichsverband heraus und gewann eine gewisse Sonderstellung. In der restaurativen Phase der justinianischen Herrschaft schien sich der alte Reichsorganismus noch einmal zu erneuern: mit der teilweisen Vernichtung der souveränen Germanenstaaten im Westen kam der alte Reichskörper noch einmal Schritt für Schritt zurück. Die renovatio Imperii war jedoch eine trügerische Hoffnung, in der arabisch-islamischen Ausbreitung zerbrach das in spätrömisch-frühbyzantinistischen Formen wiederhergestellte Reich endgültig. Seine Stelle nahm der das Mittelmeer umgreifende Islam ein, der aus griechisch-byzantinischen, syrischen und sassanidischen Traditionen eine neue Weltkultur formte. Das Weltreich der Araber, vom Atlantik bis zum Indus, von der Sahara bis zu den Steppen und Wüsten Innerasiens, trug den Keim seines Zerfalls schon in sich: die problematische Wirkung des ererbten Partikularismus. Zusätzlich spitzten sich die Gegensätze von Lebensformen und Gebräuchen, Traditionen und Führungsanspruch zu. Die arabischen Stammeskämpfe lähmten zu oft Verwaltung und Heer und entluden sich in blutigen Aufständen. Die einzelnen Reichsteile waren zu schnell erobert worden und zu gegensätzlich, um rasch zu einer Reichseinheit zusammenzuwachsen. Eine rigorose Arabisierung des Reiches war nicht der richtige Weg für eine dauerhafte Reichsbildung.[7]
Von Nordafrika aus kam der Islam auch nach Zentralafrika. Insbesondere im 11. Jahrhundert sah sich die ansässige Bevölkerung einer nachhaltigen Offensive islamisch-kultureller Überlagerung ausgesetzt.[8] Ganze Stammesgruppen mit ihren Familien und Herden wanderten in die Hoheitsgebiete der Berber ein. Viele Bewohner wichen den militarisierten Eindringlingen aus und verzogen sich in die schwach besiedelten Gebiete der Sahara. Wo sich der Islam in der Region etablierte, erzeugte die Bevölkerung großes Sendungsbewusstsein. Dieses Phänomen konnte insbesondere in der westlichen Sahara beobachtet werden wie das Almoravidenreich in der Zeit von 1046 bis 1147.
Im 11.Jahrhundert hatte der Islam die gesamte Westsahara durchdrungen und die berberischen Stämme unter seinen Einfluss gebracht. Als Folge des Eindringens wanderten die einheimischen Bevölkerungsgruppen nach Süden ab und lösten weitere Wanderungsbewegungen aus, die bis heute nicht zum Stillstand gekommen sind.[9]
Die Muslime in Nigeria sind hauptsächlich Sunniten nach der Maliki Schule. Diese Fiqh-Schule geht vom Namen her auf den Gelehrten Malik Ibn Anas zurück. Er schrieb das Buch Al-Muwatta, das so berühmt wurde, dass einige Herrscher alle Muslime an dieses Buch binden wollten, doch der Imam Malik lehnte dies ab, da sich die Traditionen unterscheiden und vielleicht an anderen Orten andere Hadithe bekannt waren, die ihm entgingen.
Doch die Geschichte dieser Schule ist älter, ihr berühmtester Vertreter war der Imam Malik, doch sagte er selbst über sich, dass er lediglich das weiterlehrte, was die großen Fiqh-Gelehrten Medinas lehrten. Die Fiqh-Schule Medinas war in der ganzen islamischen Welt die anerkannteste Fiqh-Schule jener Zeit. Auch die irakischen Gelehrten, die ja eine andere Methodik vorzogen, respektierten die Meinungen der Fiqh-Gelehrten Medinas sehr. So lernte der Imam Malik zunächst von den großen Fiqhgelehrten Medinas, bis ihm etwa siebzig dieser Gelehrten bestätigten, dass er zum Erteilen von Fatwas fähig war. Erst dann begann er selbst zu lehren. Da viele Menschen nach Medina reisten und die Muwatta weite Verbreitung fand, verbreitete sich auch das Fiqh des Imam Malik.
Der Imam Malik erlaubte seinen Schülern nicht mit Leuten anderer Meinung zu diskutieren, er respektierte die anderen Meinungen viel zu sehr, er war auch dagegen, dass man sich um seine Person scharte. Weiterhin half Abdurrahma ibn al-Qasim - der Schüler Maliks - diese Fiqh-Schule zu verbreiten, indem er viele Fatwas des Imams niederschrieb. Viele Schüler vertraten nach dem Ableben des Imams Malik andere Meinungen, weswegen es in dieser Fiqh-Schule sehr viele verschiedene Meinungen gibt. Durch die Verbreitung in Nordafrika und Andalusien und dem Zusammenkommen mit vielen Kulturen gab es sehr viele Fatwas, weswegen die malikitische Fiqh-Schule als die Richtung mit den meisten Werken und Fatwas gilt.
Die Muslime leben vor allem im Norden des Landes, muslimische Minderheiten gibt es aber auch in den überwiegend von Yoruba bewohnten und an Lagos heranreichenden südwestlichen Bundesstaaten Oyo, Ogun und Osun. Traditionell ist der Islam in Nigeria sehr stark von den sufischen Bruderschaften geprägt. Der Mittelpunkt der sufistischen Lehre ist die Liebe, die immer im Sinne von Hinwendung zu Gott zu verstehen ist.[10] Die Sufis glauben, dass sich die Liebe in der Projektion der göttlichen Essenz auf das Universum ausdrückt. Ihr Gründer Al-Ghazali bezeichnet die Liebe zu Gott als die höchste der Stationen und sogar als das eigentliche Endziel der Stationen auf dem Weg zu Gott.[11] Er sagt, dass nur Gott allein der Liebe würdig ist; die Liebe zu Muhammad nennt er jedoch als lobenswert, weil sie nichts anderes ist, als die Liebe zu Gott. Die Liebe zu den Gottesgelehrten und Frommen erwähnt er ebenfalls als lobenswert.[12]
Der Sufismus wurde oft als eine Brücke zwischen den Religionen bezeichnet oder auch als die Realität der Religion.[13] Der Fokus des Sufismus ist es, jede Person zurück zu dem angeborenen Sein, das sie einst waren zurückzubringen, um sie anzuleiten und um jedem Individuum dabei zu helfen, die wahre Essenz ihres eigenen Seins zu erkennen.[14] Es handelt sich um einen Weg des inneren Bewusstseins. Das Lernen findet dabei mit Körper, Geist und Sinnen statt und entfaltet sich für jeden einzelnen in einer besonderen Art und Weise. Der Sufismus bezieht sich auf alle Aspekte des menschlichen Seins und verhilft zu vollkommener Gesundheit. Der Mensch hat viele Erscheinungen und verschiedene Sinne als Teil dieser Erscheinungen, einige dieser Erscheinungen, welche im Allgemeinen anerkannt werden, sind spirituelle, emotionale, geistige und physische.
Der Sufismus beinhaltet alle diese Aspekte und Stufen mit verschiedenen Praktiken, um es dem eigenen grenzenlosen Sein, welches verkapselt in Ansammlung von Zellen liegt, genannt physischer Körper, zu erlauben, seine Grenzenlosigkeit auszuüben und dabei alle seine Ängste und Schatten zu beseitigen.[15] Die „Reinigung“ von jenen materiellen Gütern, die nicht unbedingt für das eigene Leben benötigt werden; wird dabei in Nachahmung der Lehren des Propheten Mohammed angestrebt. Diese nicht benötigten Güter wurden armen Menschen gegeben.
In seiner sufistischen Lebenseinstellung orientierte sich Al-Ghazali an dem asketischen und spirituellen Leben früherer Vertreter dieser Glaubensrichtung, die eine individuelle Auslegung ihrer Überzeugungen bevorzugten.[16] Die ersten Sufis soll es nach muslimischer Überlieferung schon zu Lebzeiten des Propheten Mohammed im 7. Jahrhundert gegeben haben. Sie sollen sich an der Kritik des Materialismus des Propheten Mohammed angeschlossen und aus diesem Grunde oft als individuelle Asketen in entlegenen Gegenden gelebt haben.[17] Als bekanntester unter ihnen gilt Uwais al-Qarani aus dem Jemen, der als Einsiedler in der Wüste lebte.[18] Auf ihn soll der nach eigenem Anspruch älteste islamische Sufiorden Maktab Tarighat Oveyssi zurückgehen.[19] Ein sehr einflussreicher früher Sufi war der Asket Hasan al-Basri (642–728). Seine Vorstellung von einem spirituellen Leben waren: wenig Schlaf, sich weder über Hitze noch über Kälte zu beklagen, keinen festen Wohnsitz zu haben und stets zu fasten. Bayazid Bistami (803–875) hielt vor allem die Liebe für das Wichtigste, um die Einheit mit Gott zu erreichen. Darüber hinaus erlangte er nach eigener Aussage als erster den Zustand von absolutem Einssein mit dem Schöpfer durch strenge Selbstkasteiung und Entbehrungen.[20]
Die auf der Grundlage von Al-Ghazalis Lehren[21] nach seinem Ableben gegründeten Sufi-Orden entstanden verschiedene Orden, die hier nicht alle wiedergegeben werden können. Es dort existierte ein Pluralismus der Anschauungen, manche Orden orientierten sich strikt an der asketischen Lebensweise, während andere dies nicht für so wichtig erachteten und der spirituellen Selbsterkundung den Vorrang einräumten.[22] Im 12. Jahrhundert bildeten sich Sufi-Orden aus, die neben ihren religiösen Vorstellungen auch religionspolitische Funktionen trugen, darunter Organisation der Volksfrömmigkeit und Missionierung[23], teilweise mit Gewalt. Insgesamt muss festgehalten werden, dass der Sufismus in der Geschichte einer der wichtigsten Faktoren bei der Gewinnung von Nicht-Muslimen für den Islam war.[24]
Einer dieser Orden, der Mevlevi-Derwisch-Orden, bzw. sein Gründungsvater Dschalal ad-Din Muhammad Rumi soll hier kurz vorgestellt werden. Rumi war ein persischer Sufi-Mystiker und einer der bedeutendsten persischsprachigen Dichter des Mittelalters.[25] Nach ihm ist der Mevlevi-Derwisch-Orden benannt. Rumis Vater, Baha ad-Din Walad, war ein angesehener Theologe in der historischen Region Chorasan und dessen spirituelle Linie auf al Ghazali zurückgeführt wird; sein Großvater väterlicherseits, Husain, war ein bekannter Gelehrter. In den Sufismus wurde er von einem Murschid namens Sayyid Burhanuddin Muhaqqiq Tirmidhi eingeführt. Gemeinsam reisten sie nach Aleppo und Damaskus, wo sie Ibn Arabi aus Spanien (Murcia), einem einflussreichen Sufi-Meister, begegnet sein sollen.
Nach dem Verlust seines Freundes Schams verfasste Rumi immer wieder Verse, die seine Trauer ausdrücken. Seine Poesie, besonders sein 25.700 Verszeilen umfassendes Gedicht Mathnawi. Ein weiteres Hauptwerk Maulanas ist der Diwan-e Schams-e Tabrizi (Der Diwan von Schams-e Tabrizi; Schams-ad Din = Sonne des Glaubens), der 35.000 Zeilen enthält.[26] Dieser entstand in einem Zeitraum von 30 Jahren, vom Verschwinden Schams bis zu Rumis Tod im Jahr 1273 in Konya.[27]
Die Lehre Rumis basierte darauf, dass er die Liebe als die Hauptkraft des Universums ansah. Genauer gesagt ist das Universum ein Harmonisches Ganzes, in dem jeder Teil mit allen anderen in einer Liebes-Beziehung steht, die wiederum einzig und allein auf Gott gerichtet ist und nur durch seine Liebe überhaupt Bestand haben kann.[28] Der Mensch, der als ein Teil dieses harmonischen Ganzen geschaffen ist, kann die Harmonie mit sich selbst und dem Universum nur erreichen, wenn er lernt, Gott zu lieben.[29]
Seine Liebe zu Gott wird ihn dazu befähigen, nicht nur seine Mitmenschen, sondern alles von Gott Geschaffene lieben zu können. Gott durch Liebe näher zu kommen ist für Rumi wie für die meisten Sufis, der Weg zur wahren Erfüllung im Leben. Der Grund für seine Berühmtheit ist, dass er die Fähigkeit besaß, diese Lehre in Poesie wiederzugeben.[30] Er beschrieb mit derselben Sprachgewandtheit die Freude, Gott näher zu kommen, wie die Trauer, von Gott getrennt sein zu müssen. Wie andere mystische Dichter bezeichnete er Gott als den Geliebten und die menschliche Seele, die auf der Suche nach Gott ist, als den Liebenden.[31]
In den 1940er und 1950er Jahren erlebten die Sufi-Orden der Qādirīya und Tidschānīya eine starke Popularisierung. In dem Gebiet des Zusammenflusses von Niger und Benue ist besonders die von Ibrahim Baye Niass gegründete Niass-Tidschānīya verbreitet. Qādirīya und Tidschānīya bekämpften sich allerdings in den 1950er und 1960er Jahren gegenseitig, wobei es auch zu gewaltsamen Zusammenstößen kam.
Ein neuer Impuls für die Verbreitung des Islams wurde bereitgestellt von Ahmadu Bello, der Premier der nördlichen Region nach der nigerianischen Unabhängigkeit im Jahre 1960, mit seinem Islamisierungsprogramm, die mit der Konvertierung von mehr als 100.000 Menschen in den Provinzen Zaria und Niger geführt. Der Militärputsch in 1966, die die Leben vieler Politiker einschließlich Ahmadu Bello forderte, brachte seinem Islamisierungsprogramm ein schnelles Ende, aber in den 1970er Jahre begünstigte Regierungspolitik. Unter dem Einfluss von Abubakar Gumi, der 1962 zum Ober-Kadi von Nord-Nigeria ernannt wurde und in Büchern und im Radio die Praktiken und religiösen Konzepte der sufischen Bruderschaften heftig kritisierte, verschob sich die islamische Identität in Nigeria ab 1970 weg von der Sufik hin zu einer explizit anti-sufischen Haltung.
Eine besonders wichtige Rolle spielte hierbei die im März 1978 in Jos gegründete Organisation Yan Izala, die sich zwischen 1978 und 1980 gewaltsame Auseinandersetzungen mit den beiden sufischen Bruderschaften lieferte und 1985 von staatlicher Seite als Körperschaft anerkannt wurde. In Städten wie Kano nahm der Islamismus stark zu, und wahhabitische Klassiker aus Saudi-Arabien erlebten eine starke Verbreitung. Nach der Islamischen Revolution in Iran hielten außerdem schiitische-revolutionäre Lehren Einzug in Nigeria, was den Konflikt zwischen den verschiedenen islamischen Gruppen noch einmal verkomplizierte. Eine erste Initiative zur Überwindung der Zwietracht unter den Nigerianischen Muslimen war der sogenannte Sokoto Accord von 1988.
Obwohl kaum noch ein Zehntel der Bevölkerung Naturreligionen angehören, sind die Übergänge zwischen ihnen und dem Volksislam, dem Christentum westafrikanischer Kirchen und ihren lokalen Varianten fließend. Ahnenkult und Fetischismus spielen bei nigerianischen Christen und Moslems eine große Rolle. Insbesondere der Einfluss der Religion der Yoruba wird aus den Festlichkeiten in der heiligen Stadt Ile-Ife ersichtlich.
Ausländische christliche Missionsgruppen mit Sitz in Europa sind in der in der Entwicklungsarbeit beschäftigt, in erster Linie mit der Bereitstellung medizinischer Versorgung und Bildung. Diese Hilfstätigkeiten werden mit dem Werben um den Übertritt zur christlichen Religion verbunden. Ausländische Missionare können im Land ohne Einmischung der Regierung ihrem Ziel nachgehen; Muslime und Nichtmuslime können frei missionieren.
Im Land haben sich animistische Traditionen, die vor dem Islam vorherrschend waren, erhalten. Der Mensch soll im Animismus aus einem Körper und mindestens einer Seele bestehen. Diese "Seele" ist nicht an den Menschen gebunden, lebt auch nicht in ihm, sondern in seiner Nähe. Sie ist mit Emotionalität, Willen und Denkvermögen ausgestattet. Die Seelen sollen den Körper beschützen (insbesondere vor Attacken böser Geistwesen). Sie beeinflussen zudem die normalen Lebensvorgänge im menschlichen Körper.
Lebende Verwandte eines Verstorbenen sind für die Seele des Verstorbenen verantwortlich. Sie müssen sie versorgen, und – viel wichtiger – sie dürfen den Verstorbenen nicht vergessen. Denn solange an die Seele eines Verstorbenen gedacht wird, ist sie in einem Zustand persönlicher Unsterblichkeit. Darum hat die Familie in animistischen Kulturen einen so hohen Stellenwert. Wenn die Verstorbenen jedoch vergessen werden, dann erlischt die persönliche Unsterblichkeit, und sie werden somit zu Geistwesen, die keine Anbindung mehr an die Welt der Ahnen und somit auch nicht mehr an die Menschen haben. Wenn sie dann den Menschen erscheinen, gibt es niemanden, der sie beim Namen nennen könnte, und sie können Furcht und Schrecken verbreiten.
Ahnenverehrung und Gräberkult sind sehr wichtig, denn die Ahnen können der Gemeinschaft helfen oder sie auch strafen. Zu diesen Ahnen kommt noch eine Galerie von Geistern und Dämonen, von guten Wesen und bösen Wesen, die durch Opfer, Geruch und Riten gelockt oder vertrieben werden können. Diese Geisterwelt ist das Erklärungsmuster für viele Phänomene wie Krankheit, Missernten, Hungersnöte, Unfälle und andere Nöte. Wenn etwas Derartiges geschieht, wird gefragt, wer die Geistwesen verärgert hat, wer Gesetze gebrochen hat und damit die Ahnen gegen die Gemeinschaft aufgebracht hat.
Animistische Gruppen wandeln auf den Gräbern ihrer Ahnen.Eine Lösung des mystischen Bandes zur Totenwelt (etwa durch einen Umzug in eine andere Gegend oder Deportation wie im Sklavenhandel) würde Unglück über ihre Familie und das Leben der Gemeinschaft bringen.
Es gibt Geistwesen, die das Geschehen in der Welt entscheidend beeinflussen. Diese Geister sind entweder böse oder gut, je nachdem, wie man sie sich den Menschen gegenüber eingestellt denkt. Geister sind selbständige Wesen, die keine Beziehung (mehr) zu den Ahnen haben. Ahnen werden zu Geistern, wenn es niemanden mehr gibt, der den Verstorbenen kannte. Die wesentlichsten Einflüsse und Wirkungen der jenseitigen auf die diesseitige Welt haben Geistwesen, die als Ahnengeister gegen ihre lebenden Verwandtschaftsgruppen Sanktionen verhängen, wenn deren Mitglieder gegen ethische und soziale Normen verstoßen haben.
Ein wichtiges Fest ist das der männlichen Beschneidung. Die frisch beschnittenen Männer, etwa im Alter von 18 Jahren erhalten Gesichtsschleier, sodass der Weg in die männliche Geschlechterrolle und die kulturellen Werte der Bescheidenheit eröffnet sind. Viele Rituale integrieren islamische und vorislamische Elemente in ihre Symbolik. Dabei handelt es sich um Verweise auf die matrilineare Linie der Ahnfrauen, vorislamische Geister, die Erde, Fruchtbarkeit und Menstruation.
Religiöse Spannungen zwischen evangelischen Christen und islamische Gruppen haben lange existiert, aber die Erweiterung der Scharia in einigen nördlichen Staaten verstärkten die religiösen Spannungen seit Dezember 1999. Beispielsweise wurden in Ilorin, Kwara State, vierzehn Kirchen von mutmaßlichen islamischen Fundamentalisten niedergebrannt. Neuigkeiten von der Einführung der Scharia am 1. Januar 2000 im Bundesstaat Zamfara führten zur weit verbreiteten Gewalt im Februar/März 2000, mehr als 1.000 Menschen wurden getötet. Obwohl die nigerianische Zentralregierung offen die Unvereinbarkeit der Scharia mit der Bundesverfassung der Nation erkannt hat, hat Präsident Olusegun Obasanjo vermieden interveniert bei Entscheidungen getroffen haben, die Scharia, gelten lediglich zur Mäßigung aufrufen.
Es kam in der Vergangenheit oft zu Streitigkeiten zwischen den Religionsgruppen. Seit der Demokratisierung Nigerias 1999 nehmen Islamisierungstendenzen im ganzen Land zu. So wurde auf Druck islamischer Gruppen in den Bundesstaaten im Nordteil des Landes die Scharia eingeführt. Seither fielen Tausende religiösen Pogromen zum Opfer.
Islamistische Gruppen wie Boko Haram setzen sich für die Einführung der islamischen Scharia in ganz Nigeria und das Verbot westlicher Bildung ein, was immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen mit Christen oder gemäßigten Muslimen führt. Von 1999 bis 2004 soll der Konflikt auf beiden Seiten etwa 10.000 Menschenleben gekostet haben. Bei wiederholten Übergriffen wie den Anschlägen auf christliche Kirchen 2011 kam es zu zahlreichen Toten, bei einem Anschlag gegen eine Koranschule wurden sieben Menschen verletzt.
Mit dem Scharia-Konflikt in Nigeria wird ein bewaffneter Konflikt um die Islamisierung des Landes zwischen militanten Gruppen, verschiedenen Vertretern religiöser Gruppierungen und der Regierung Nigerias bezeichnet. Erhard Kamphausen von der Missionsakademie der Universität Hamburg sprach von einer „geistlichen Kriegführung“ in muslimischen Kerngebieten.
Der Konflikt entzündet sich an der Forderung von muslimischer Seite, die Scharia – das islamische Recht – als Hauptquelle der Gesetzgebung im gesamten Land einzuführen. Zwölf nördliche Bundesstaaten führten bereits in den Jahren 1999/2000 die Scharia unter Berufung auf die in der nigerianischen Verfassung verankerten Religionsfreiheit als Grundlage der Legislative, der Exekutive und der Judikative ein.
Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Scharia das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen (Dhimma) insofern, als ihre öffentliche Lebensführung dem Islam und den Muslimen in keiner Weise hinderlich sein darf. Die Einheit zwischen Religion und Recht bringt in einem theokratischen Staatswesen auch die Einheit zwischen Religion und Staat mit sich, die sich in den arabisch-islamischen Staaten der Gegenwart (deren Staatsreligion der Islam ist) unterschiedlich bemerkbar macht.
Gott gilt in diesem Rechtssystem als der oberste Gesetzgeber, sein Gesetz ist ein Teil der göttlichen Offenbarung im Koran. Unbestritten gilt im sunnitischen Islam der Koran als die primäre Quelle des Rechts. Es ist ein von Gott gewolltes, von ihm verordnetes Recht – offenbart nach islamischer Auffassung durch seinen Gesandten Mohammed. Der Koran enthält jedoch nur einige Rechtsnormen, ferner einzelne Anweisungen, die lediglich als Grundlage einer allgemeinen, umfassenden Gesetzgebung gelten können. Schon früh in der islamischen Geschichte trat daher neben den Koran die Sunna als zweite Quelle des Rechtes in den Vordergrund und war Mittelpunkt des Interesses der Rechtsgelehrsamkeit.
Die von den Traditionarieren in den Hadithen überlieferten Aussagen und nachahmenswerten Handlungen des Propheten erfüllten u. a. die Rolle, ritualrechtliche und andere Rechtsfragen des täglichen Lebens, die der Koran nicht enthält, zu beantworten. Es war den Rechtsgelehrten vorbehalten, die in den kanonischen Sammlungen überlieferten Materialien als Argumentationsgrundlagen mit der Jurisprudenz zu harmonisieren.
Alle Handlungen des Menschen unterliegen einer strengen religiösen Wertung, die die Rechtslehre im Einzelnen erörtert. In der Zuordnung von Handlungen zwischen pflichtmäßigen und verbotenen herrschen unter den Rechtsschulen zum Teil erhebliche Differenzen. Dies gilt auch in der Wertung von juristisch belangreichen Handlungen als rechtsgültig (ṣaḥīḥ), verwerflich (makrūh), unvollkommen (fāsid) und nichtig (bāṭil).
Nach einer demografischen Schätzung Nigerias machen Muslime über 50 % der Bevölkerung aus. Sie leben überwiegend im nördlichen Teil des Landes. Die Mehrheit der nigerianischen Muslime sind Sunniten. Christen sind die zweitgrößte religiöse Gruppe und machen danach etwa 40 % der Bevölkerung aus. Sie herrschen in der Mitte und dem Süden des Landes vor, während Anhänger anderer Religionen ca. 10 % der Bevölkerung ausmachen. Laut dem Pew Forum stellen jedoch die Christen mit 50,8 % die hauchdünne absolute Mehrheit.
Auch der Nachrichtendienst State Security Service spielt eine Rolle in dem Konflikt. Bartholomäus Grill wies dagegen auf die zunehmende Missionstätigkeit fundamentalistischer Christen insbesondere im Norden des Landes hin, die die Spannungen ebenso erhöhten.Bislang sind 10.000 Opfer zu verzeichnen.
Historischer Ausgangspunkt für den Scharia-Konflikt war die Außerkraftsetzung des Islamischen Rechts in Nordnigeria durch die Native Justice Ordinance von 1933 und den Penal Code von 1959, der bei der Entlassung Nigerias in die Unabhängigkeit 1960 in den nördlichen Landesteilen eingeführt wurde. Allein im personenstandsrechtlichen Bereich wurde das islamische Recht beibehalten. Die Einführung des Penal Codes, der auf säkularem Recht basierte, erfolgte in Reaktion auf die Sorgen der nicht-muslimischen Bevölkerung von Nordnigeria, die durch den Minorities Commission Report von 1956 größere Aufmerksamkeit erhalten hatten.
Schon seit den 1970er Jahren erhoben Islamisten Forderungen nach Wiedereinführung der Scharia. Als eine Reaktion darauf führten ab 1999 neun Bundesstaaten mit muslimischer Mehrheit sowie Provinzen von drei Muslim-Staaten die Scharia als einen Hauptteil des Zivil- und Strafrechts ein.
Den Unruhen von 1999, 2000 und 2001 waren Ausschreitungen zwischen Christen und Muslimen in Jos über die Ernennung des muslimischen Politikers Alhaji Muktar Mohammed zum örtlichen Koordinator eines Bundesarmutsbekämpfungsprogramms vorausgegangen. Die Zusammenstöße begannen am 7. September und dauerten fast zwei Wochen. Sie endeten am 17. September. Über 1000 Menschen wurden im Rahmen der Konflikte getötet.
Es gab zahlreiche Unruhen über die Umsetzung der Scharia, die in erster Linie gegen nicht-muslimische Minderheiten implementiert wurde. Bei einem weiteren Aufruhr wurden im Oktober 2001 über 100 Personen in Kano State getötet.
Im Jahr 2002 fand die erste Hinrichtung eines Menschen unter der Scharia in Katsina statt; Human Rights Watch und Amnesty International verurteilten die Hinrichtung.
Im Jahr 2002 wurde Amina Lawal, eine alleinerziehende Mutter in Katsina, des Ehebruchs angeklagt und von einem bundesstaatlichen Scharia-Gericht wegen der „Empfängnis eines Kindes außerhalb der Ehe“ zum Tode durch Steinigung verurteilt. Der Vater wurde aus Mangel an Beweisen freigelassen. Das Urteil sorgte sowohl in Nigeria als auch im Westen für Empörung. Viele nationalen und internationalen NGOs und die nigerianische Bundesregierung wollten das Urteil annullieren. Im Jahr 2004 wurde das Urteil von einem Scharia-Berufungsgericht aufgehoben.
Die Massenmorde an Christen in Nordnigeria durch die islamistische Terrororganisation Boko Haram haben das Ausmaß eines Völkermordes angenommen, erklärt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Seit der offiziellen Einführung der Scharia in 13 nördlichen Bundesstaaten Nigerias ab dem Jahr 1999, sind nach Schätzungen rund 50.000 Menschen in der Region von Islamisten ermordet worden. Die Intensität und die Systematik der Massenmorde haben sich seit Jahresbeginn dramatisch zugespitzt, so die IGFM.
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind ca. 300.000 Menschen aus dem Norden Nigerias geflohen – praktisch jeder der Flüchtlinge hat Familienangehörige verloren. Die Mehrheit der Morde ist von der internationalen Gemeinschaft bisher nicht zur Kenntnis genommen worden. „Nordnigeria ist voll von Massengräbern“, erklärt IGFM-Afrika Referent Dr. Emmanuel Ogbunwezeh. Die Islamisten würden ihr Ziel völlig offen verfolgen: „Einen christenfreien Scharia-Staat.“
Das Blutvergießen durch Islamisten im Norden Nigerias reiht sich ein in eine lange und tragische Abfolge von gewalttätigen Konflikten im Vielvölkerstaat Nigeria, erläutert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Das Ziel und das Ausmaß der Grausamkeiten der nigerianischen Islamisten sind nach internationalem Recht eindeutig Völkermord, so die IGFM. Opfer der Islamisten seien jedoch nicht ausschließlich Christen, sondern auch Muslime, wenn sie den Extremisten im Wege stünden.
Boko Haram, was übersetzt so viel wie „westliche Bildung ist Sünde“ heißt, hat Unterstützung aus dem In- und Ausland. Die IGFM berichtet, dass die Terrororganisation die Menge und die Qualität ihres Waffenarsenals erheblich ausbauen konnte und inzwischen technisch fast „auf Augenhöhe“ mit dem nigerianischen Militär operiere. Die Waffen stammen nach Einschätzung der IGFM zu einem erheblichen Teil von Sympathisanten und korrupten Offizieren aus dem nigerianischen Militär selbst.
Der überwiegende Teil des nigerianischen Offizierskorps sei muslimisch. Zumindest ein Teil davon stünde den Islamisten nahe. Doch nach Ansicht der IGFM scheint es so, dass diese Offiziere und auch die islamischen Oligarchen Nigerias ihren Einfluss auf Boko Haram verloren hätten.
Unter Berufung auf Quellen im nigerianischen Militärgeheimdienst erklärt die IGFM, dass zur Zeit angeblich mindestens sechs Mitglieder von Boko Haram in Algerien von „Al Kaida im Islamischen Maghreb“ technisch und taktisch ausgebildet werden. Die praktische Zusammenarbeit soll bereits seit 2010 bestehen.
Im September 2010 überfielen Anhänger der Sekte das Gefängnis von Maiduguri und befreiten 700 Häftlinge, darunter 150 ihrer Mitglieder. Zum Jahreswechsel 2010 attackierten Boko-Haram-Anhänger einen beliebten Biergarten in Abuja. Klaus Pähler, der Büroleiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Abuja, schrieb in seiner Analyse: „Als in Abuja lebender Ausländer konnte man das lange als Donner in der Ferne aus dem alltäglichen Bewusstsein verdrängen.“ Mit dem Anschlag auf den Biergarten endete diese Sicherheit. Bei den Weihnachtsanschlägen 2011 auf mehrere christliche Kirchen starben Dutzende Menschen. Boko Haram sprach zudem ein Ultimatum aus, bis zu dem alle Christen den Norden Nigerias verlassen haben sollten. Das Ultimatum verstrich zwar, doch die Serie der Anschläge reißt nicht ab.
Im Januar schlug Boko Haram in Kano zu, der zweitgrößten Stadt Nigerias im Norden des Landes. Zwischen 30 und 50 Bomben gingen nahezu zeitgleich in Polizeistationen hoch. George Ehusani, der frühere Generalsekretär der nigerianischen Bischofskonferenz vermutet, dass Boko Haram in Kano eigene Anhänger befreien oder zumindest an einer Kooperation mit der Polizei hindern wollte.
Boko Haram orientiert sich an die Politik Süleymans, der dem Islam im Mittelalter zu neuer Blüte verhalf. Sultan Selim I. (1512-1520) gelang es, durch die Vernichtung seiner Gegner seine Macht zu stärken und dann seine imperialen Ziele uneingeschränkt zu verfolgen. Zunächst wandte er sich gegen die Safaviden, die den schiitischen Islam zur Staatsreligion erhoben hatten und damit die Vormachtsstellung der Osmanen in der islamischen Welt gefährdeten. In einem Feldzug 1514 drang Selim weit in den Iran vor, geriet jedoch in große Versorgungsschwierigkeiten, was wiederum zu einer Janitscharen-Revolte führte, die Selim jedoch niederschlagen konnte. In einer offenen Feldschlacht bei Tschaldiran am 23.8.1514 konnten die osmanischen Truppen schließlich die Safaviden bezwingen, was jedoch nicht zum Zusammenbruch des Safaridenreiches führte. Selim konnte ganz Ostanatolien unterwerfen und sich nun dem Mamelukenreich zuwenden. In der Schlacht von Marsch Dabiq konnte das Heer der Mameluken vernichtend geschlagen werden. Syrien und Ägypten fielen dem Osmanischen Reich zu, das sich in seiner Ausbreitung verdoppelte. Mit der Eroberung islamischer Kernländer fiel den Osmanen das geistige, administrative und künstlerische Erbe der islamischen Kultur anheim, das ihnen bisher nur durch die Seldschuken zugekommen war. Mit dem Niedergang des Mamelukenreiches wurde das politische Vakuum, das seit dem Verfall des Reiches der Abbasiden im Vorderen Orient bestanden hatte, durch eine stabile Ordnung ausgefüllt. Mit der Verschiebung des Zentrums des Islam nach Westen vertiefte sich jedoch auch die Spaltung der islamischen Welt, da der Iran einen anderen, vom Osmanenreich unabhängigen Weg ging.[32]
Nachdem nun ein Großteil der islamischen Welt unter osmanischer Oberhoheit stand, begann Selim, eine Expedition gegen Rhodos vorzubereiten. Er erkrankte aber und starb im neunten Jahr seiner Regentschaft mit 46 Jahren, unweit des Ortes, an dem er die Truppen seines Vaters angegriffen hatte.
Selim I. schaffte es, das Osmanische Reich entscheidend auszudehnen: Als Selim Sultan geworden war, umfasste das Osmanische Reich eine Fläche von 2.375.000 Quadratkilometern. Acht Jahre später hatte das Osmanische Reich mit 6.557.000 Quadratkilometern die 2,8-fache Fläche. Selims militärische Erfolge beruhten auf einer Reform des osmanischen Heeres. So ließ er die Artillerie (Topçu) modernisieren, dämmte die Macht der Janitscharen ein und begann mit dem Aufbau einer Flotte. Mit seinen Eroberungen in Asien und Afrika schuf er seinem Sohn Süleyman Rückenfreiheit und legte so den Grundstein für die osmanischen Erfolge gegen die europäischen Mächte in den folgenden Feldzügen und Eroberungen.[33]
Süleyman II. (1520-1566), für den sein Vater alle Grundlagen einer stabilen Herrschaft gelegt hatte, konnte die Eroberungspolitik Selims ungebrochen fortsetzen. Er sah sich dabei im Westen dem Reich der Habsburger, im Osten dem der Safaviden gegenüber. Die osmanischen Angriffe zielten von 1520 an zunächst auf das unabhängige ungarische Königreich unter Ludwig II. (1516-1526), dessen Schicksal in der Schlacht von Móhacs 1526 besiegelt wurde. Teile Ungarn, das aufgrund von Aufständen in Anatolien von den Osmanen nicht vollständig besetzt werden konnte, wurde unter osmanische Herrschaft gestellt, blieben aber in einem halbautonomen Zustand unter dem habsburgfeindlichen Siebenbürger König Johann Zápolya. 1528 konnte Erzherzog Ferdinand, der zum König von Ungarn gewählt worden war, Teile Mittelungarns besetzen, doch der Vorstoß Süleymans führte ihn bis vor Wien, das von den Habsburgern jedoch gehalten werden konnte.
Die Belagerung Wiens sicherte Süleyman die Beherrschung Ungarns, die Angst vor dem türkischen Vormarsch bewirkte in Europa zumindest vorübergehend den Nürnberger Religionsfrieden von 1532 zwischen Protestanten und Katholiken.[34] Ein weiterer osmanischer Feldzug 1532 gegen Österreich führte zu einem den erreichten osmanischen Herrschaftszustand in Europa bestätigenden Frieden. Ferdinand gab seine Ansprüche in Ungarn auf und erkannte Zápolya als osmanischen Vasallen an, dafür wurde Ferdinands Herrschaft in Nordungarn durch Süleyman bestätigt.
Der Tod Zápolyas 1541 löste neue Streitigkeiten aus, Ungarn wurde zu einem Teil des osmanischen Reiches, was die Habsburger 1547 in einem Vertrag bestätigten. Nunmehr grenzten die beiden Großmächte unmittelbar aneinander, was zu fortwährenden Grenzkonflikten führte. Die osmanische Expansion nach Mitteleuropa kam jedoch vorläufig zu einem Stillstand.[35]
Während der Auseinandersetzungen mit Habsburg begann Süleyman zugleich auch seine Stellung zur See im Mittelmeer auszubauen, wo Karl V. nach dem Niedergang der venezianischen Seemacht im Zusammengehen mit Genua eine starke Flotte unter dem Kommando von Andrea Doria aufgebaut hatte.[36] Nach der Eroberung von Rhodos durch Süleyman verlegte Karl V. den Johanniterorden auf Malta 1530 und mit der Eroberung von Tunis gewann er eine neue Flottenbasis im Westen. Aktivitäten Andrea Dorias auf dem Peloponnes zwangen Süleyman dazu, den eine Piratenflotte befehlenden und Algier beherrschenden türkischen Kapitän Chayreddin Barbarossa als Großadmiral in seine Dienste zu stellen. Algier wurde dem Osmanischen Reich angegliedert und Chayreddin baute eine mächtige Flotte auf, die in der Seeschlacht von Prevesa vor der albanischen Küste über die Flotte Andreas Dorias 1540 einen Sieg davontragen konnte.
Venedig musste daraufhin in einen Frieden mit dem Osmanischen Reich einwilligen, durch den er seine letzten Besitzungen auf dem Peloponnes, in Dalmatien und auf den Ägäischen Inseln aufgeben musste und endgültig seine einstige Machtstellung im Mittelmeer einbüsste. Süleyman aber hatte mit dem Seesieg von Prevesa seine Herrschaft im östlichen Mittelmeer gesichert und konnte nun auch zur See expansiv vorgehen; 1543 wurde zusammen mit der französischen Flotte Nizza erobert. Auch unter dem Nachfolger Chayreddins, Turgud Re’is (1485-1565) blieb die osmanische Seeherrschaft unangefochten.[37]
Im Osten konnte Süleyman Wirren im Iran unter dem minderjährigen Sohn Ismails, Tahmasp (1524-1576) ausnutzen, in drei Feldzügen versuchte er das Safavidenreich zu schwächen. Die Safaviden wichen jedoch einer offenen Feldschlacht aus und Nachschubprobleme ließen Süleyman immer wieder die Herrschaft über gewonnene Gebiete verlieren. Im Frieden von Amasya 1555 gewann Süleyman schließlich den Irak und die turkmenischen Fürstentümer Ostanatoliens, gab aber Ansprüche auf Aserbaidschan und den südöstlichen Kaukasus auf. In Arabien konnten Aden 1530, Suakin 1542 und Massaua 1557 hinzugewonnen werden. Süleyman baute Flottenbasen am Roten Meer und am Persischen Golf aus, wodurch die Portugiesen zurückgedrängt werden konnten. Dies alles führte zur Belebung der alten Handelsstraßen, was dem Osmanischen Reich wichtige Einkünfte sicherte, obwohl die lange zuvor erfolgte Entdeckung des Seewegs um Afrika herum das ursprüngliche Handelsvolumen nie mehr erreichen ließe.[38]
Süleyman starb 1566 nach 46-jähriger Regierungszeit, der längsten in der osmanischen Geschichte. Er beschließt die Blütezeit der osmanischen Herrschaft.[39] Er gilt als der bedeutendste Sultan der Osmanen. In der osmanischen Überlieferung gilt er einerseits als Feldherr und Krieger, andererseits aber auch als weiser Gesetzgeber und Staatsmann. In Konstantinopel ließ er zahlreiche prächtige Bauwerke errichten. Insbesondere ließ er 1549–1557 die nach ihm benannte Süleymaniye errichten, eine der kunsthistorisch bedeutendsten Moscheen Konstantinopels.
Des Weiteren entstanden in seiner Herrschaftsperiode unter anderem die Prinzenmoschee (1548), die Mihrimah-Moschee (1566) und die Rüstem-Pascha-Moschee (1561). Verantwortlich für die Bauten zeichnete jeweils Süleymans Hofarchitekt Mimar Sinan. Daneben setzte der Sultan ein großangelegtes Kanalbauprojekt ins Werk, das die Wasserversorgung der Hauptstadt gewährleisten sollte. Darüber hinaus verfasste Süleyman unter dem Pseudonym „Muhibbi“ („geliebter Freund“) auch selbst Gedichte in persischer und osmanischer Sprache.[40]
Am 1.1.2012 stellte Boko Haram allen Christen im muslimisch dominierten Norden ein Ultimatum und forderte sie unter Androhung einer Potenzierung der Gewalt zum Verlassen der Region innerhalb von drei Tagen auf. Am 11.1. gab der Anführer der Terrorgruppe, Abubakar Shekau, erstmals eine öffentliche Stellungnahme ab. In einer Videobotschaft bezeichnete er die Anschläge auf christliche Einrichtungen als Vergeltung für die Morde von Christen an Muslimen und bezog sich dabei vor allem auf die anhaltenden Zusammenstöße in Jos.
Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen sei, dass diese auf "der Grundlage des Islam" stattfänden. Die weitaus blutigste Anschlagsserie ereignete sich am 20.1.2012 in Kano, das bisher vom Terror der Sekte weitgehend verschont geblieben war. Dort kamen bei rd. 20 beinahe zeitgleich erfolgenden Detonationen bis zu 200 Menschen ums Leben, Tausende flohen in Panik aus ihren Häusern. Die lokalen Behörden verhängten eine Ausgangssperre.
Staatspräsident Jonathan geriet angesichts der zunehmenden Verschlechterung der Sicherheitslage zunehmend unter Druck. Obwohl die Regierung die finanziellen Mittel für die Terrorbekämpfung drastisch erhöht hatte, nahmen sich im Vergleich zu den steigenden Opferzahlen die Erfolge von Polizei und Armee eher gering aus. Bei einem Einsatz in Maiduguri am 22.1. töteten Sicherheitskräfte vier Mitglieder von Boko Haram und entschärften zudem eine Autobombe. Insgesamt waren bisher 200 mutmaßliche Sektenmitglieder festgenommen worden. Am 8.1. hatte der Präsident in einer Rede eingeräumt, dass Boko Haram mutmaßlich Unterstützung aus den Reihen der Regierung, des Parlaments, der Justiz und der Sicherheitsdienste erhalte und die Sicherheitslage mit der während des Bürgerkrieges zwischen 1967 und 1970 verglichen. Unter dem Eindruck der sich verschärfenden Gewalt entließ er am 25.1. den Polizeichef und sechs von dessen Stellvertretern, bezeichnete die Maßnahme als ersten Schritt zu einer Umstrukturierung des Polizeiapparates und forderte Boko Haram zu Gesprächen auf.
Die geringe Effizienz der bisherigen Antiterrormaßnahmen führten Experten u.a. darauf zurück, dass der Präsident Boko Haram bisher nur als Sicherheitsproblem behandelt und Verhandlungen strikt abgelehnt hatte. Am Tag zuvor hatte eine Untersuchungskommission der UN in einem Bericht vor Verbindungen von Boko Haram zu AQIM gewarnt. Nach Erkenntnissen der Kommission waren Mitglieder der Sekte im vergangenen Jahr in Al-Qaida-Lagern ausgebildet worden. Bei weiteren Attentaten im Februar, März und April kamen mindestens 70 Personen ums Leben.
Die Stadt Jos war erneut Schauplatz gewaltsamer Zusammenstöße zwischen Christen und Muslimen: Am 29.8. und 1.9.2011 wurden insgesamt rd. 60 Personen getötet. Im Bundesstaat Plateau rückte am 12.9. das Militär aus, um blutige Unruhen zwischen Christen und Muslimen zu beenden, bei denen seit Ende August rd. 80 Menschen getötet wurden. Zuvor waren muslimische Fulani in das christliche Dorf Vwang Fwil südlich von Jos eingefallen und hatten mindestens 14 Christen getötet.
Bei einem Überfall auf ein Gefängnis in der Stadt Koton Karifi im Bundesstaat Kogi am 16.2.2012 töteten Boko-Haram-Mitglieder einen Wachmann und befreiten 119 Gefangene, darunter eigenen Angaben zufolge sieben Sektenmitglieder.
Der Tod eines Briten und eines Italieners, die im Mai 2011 von Unbekannten im Bundesstaat Kebbi entführt worden waren, löste diplomatische Spannungen zwischen Nigeria, Großbritannien und Italien aus. Die beiden Geiseln wurden am 8.3.2012 bei einer gemeinsamen Befreiungsaktion nigerianischer und britischer Soldaten in Sokoto getötet. Die italienische Regierung zeigte sich empört darüber, in der Sache nicht konsultiert worden zu sein. Präsident Jonathan machte Boko Haram für die Entführung und Ermordung der beiden Europäer verantwortlich, die Sekte bestritt die Tat. Ein im Januar 2012 in Kano entführter Deutscher wurde am 31.5. ebenfalls bei einem fehlgeschlagenen Befreiungsversuch der nigerianischen Armee getötet.
Vanguard for the Protection of Muslims in Black Africa besser bekannt als Ansaru ist eine jihaddistisch-islamistische nigerianische Terrororganisation und ist aufgrund strategischer Differenzen mit Boko Haram seit Januar 2012 eine eigene Gruppe.
Als Anführer von Ansaru gilt Abu Usmatul al-Ansari, der die Terrororganisation in Sokoto mit dem Kalifat von Sokoto Usman dan Fodio gründete. Ihre Taten interpretiert die Gruppe mit der Verteidigung des afrikanischen Kontinents.
Ansaru teilt mit der Terroristengruppe Boko Haram die Salafisten-Ideologie, es gibt jedoch mehrere wichtige Unterschiede zwischen den beiden Gruppen. Während die Ziele von Boko Haram dazu neigen den Sturz des nigerianischen Regierung herbeizuführen, die sie beschuldigt durch Inkompetenz, Korruption und Förderung der Interessen des ölreichen Süden auf Kosten des mehrheitlich muslimischen Nordens, scheint Ansaru einen weitergehenden regionalen Schwerpunkt zu begünstigen.
Erstmals machte Ansaru durch Entführungen zweier Ingenieure, einem Briten und Italiener, im Bundesstaat Kebbi im Mai 2011 auf sich aufmerksam. Es folgte am 19. Dezember 2012 die Entführung des französischen Ingenieurs Francis Collomp im Bundesstaat Katsina, bei der ein Polizist und ein Wachmann getötet wurden. Francis Collomp konnte im November 2013 entkommen. Danach erfolgte die Entführung des deutschen Bauingenieurs Edgar Raupach am 26. Januar 2012 in Kano. Er hatte für die im Auftrag des Mannheimer Baukonzerns Bilfinger Berger tätige nigerianische Firma Dantata and Sawoe Construction Company gearbeitet. Bei der Befreiungsaktion nigerianischer Spezialkräfte wurde er im Mai getötet.
Weitere Ausländer waren am Montag, dem 18. Februar 2013 vom Gelände der nigerianischen Partnerfirma Setraco Nigeria Limited der international agierenden Baufirma Setraco Group in Jama’are (Bauchi) in Nigeria verschleppt worden. Die Ausländer wurden dann am 10. März 2013 für tot erklärt.In Bauchi gilt seit 2001 die Scharia, die durch islamische Gruppen eingeführt wurde und den Rang als Hauptquelle der Gesetzgebung genießt.
Der Hauptschwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung liegt in der Rohölförderung. Etwa 88 % der Exporterlöse des Landes und 80 % der Staatseinnahmen stammt aus der Erdölförderung. Nigeria ist der sechstgrößte Ölproduzent innerhalb der OPEC-Staaten, im Jahr 1976 lag das Land weltweit sogar noch auf Platz sieben.
Da sich die Wirtschaft inzwischen einseitig auf die Ausfuhr von Rohöl ausrichtet und die Landwirtschaft sowie die Industrie vernachlässigt werden, muss das Land jedoch mittlerweile Lebensmittel importieren. Des Weiteren schädigt die mit der intensiven Ölförderung einhergehende Umweltverschmutzung in Teilen des Landes zusätzlich massiv den traditionell wichtigen primären Wirtschaftssektor.
Die Menschenrechtssituation in Nigeria ist als mangelhaft zu bezeichnen. Die Situation der Häftlinge in den Gefängnissen ist nach Angaben von Amnesty International keineswegs zufriedenstellend. Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung auf Polizeiwachen und in Gefängnissen gehören demnach zur Tagesordnung. Die Gefängnisse sind nach wie vor überbelegt. Aufgrund der schlechten hygienischen Verhältnisse und der mangelhaften Ernährung erkranken die Insassen in vielen Fällen an Tuberkulose, HIV und anderen schweren Infektionskrankheiten. Daher ist die Sterblichkeitsrate in den Anstalten sehr hoch. Die generelle medizinische Versorgung für die Gefangenen ist schlecht und politischen Gefangenen wird auch bei schweren Erkrankungen die ärztliche Behandlung verweigert. Folter und Misshandlung von politischen Gefangenen, aber auch von Straftatverdächtigen, durch Soldaten oder durch die Polizei sind in Nigeria nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen eher die Regel als die Ausnahme. Die Opfer werden direkt bei der Verhaftung gefoltert oder misshandelt, auch mit dem Ziel, Geständnisse von ihnen zu erpressen.
Die Anzahl der Hinrichtungen in Nigeria ist nach wie vor hoch, speziell im Norden des Landes. Seit 1983 wurden über 1.200 Todesurteile vollstreckt. Allein im Jahr 1997 wurden in Nigeria 33 Menschen hingerichtet und 43 zum Tode verurteilt. Etwa 800 zum Tode verurteilte Personen befanden sich 1997 noch in Haft. Im muslimisch geprägten Norden Nigerias kann die Todesstrafe auch bei Minderjährigen angewandt werden, da dort seit der Jahrtausendwende das islamische Recht, die Scharia, gilt. Zu den bereits Hingerichteten zählte auch der 17-jährige Chidiebere Onuoha, der im Juli 1997 vor Tausenden von Schaulustigen öffentlich erschossen wurde. Das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe hat Nigeria jedoch unterzeichnet und mittlerweile auch ratifiziert.
Das Leben vieler Kinder in Nigeria ist gezeichnet von Armut, Krankheit und Entbehrungen. Viele sind gezwungen zu arbeiten. Etwa 13 % aller Kinder unter 14 Jahren verrichten Arbeit. Darunter werden auch viele von militanten Gruppen und Banden rekrutiert oder sogar in andere Länder verschleppt, um dort als Kindersoldaten in den Krieg zu ziehen.
Nigeria hat die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam unterschrieben. Dies ist eine 1990 beschlossene Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, welche die Scharīʿa als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert. Die Erklärung wird als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gesehen.
Vorwiegend islamische Länder wie Sudan, Pakistan, Iran, und Saudi-Arabien kritisierten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN wegen der, ihrer Ansicht nach, fehlenden Beachtung von Religion und Kultur nichtwestlicher Länder. Schon 1981 wurde in London eine erste, unverbindliche „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ durch einen nicht-repräsentativen „Islamrat von Europa“ verfasst, „eine nicht-staatlichen Organisation mit Sitz in London, die als private Institution keinerlei Gefolgschaft beanspruchen kann. Die Erklärung kam auf Initiative des saudischen Königshauses zustande und stand unter der einflussreichen Mitwirkung von Wissenschaftlern aus dem Sudan, Pakistan und Ägypten“.
Die im Westen verbreiteten Versionen der „Allgemeinen Erklärung“ von 1981 in Englisch oder Französisch, auf der auch deutsche Übersetzungen beruhen, sind nach dem Islamwissenschaftler Andreas Meier gegenüber dem Original „erheblich gekürzt“. Sie lassen die zugrunde liegenden „Implikationen der islamischen Rechtstradition“ kaum erkennen.
Im gleichen Jahr fasste der iranische Vertreter bei den Vereinten Nationen, Said Rajaie-Khorassani, die iranische Position zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei „eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne“.
Die Kairoer Erklärung wurde am 5. August 1990 von 45 Außenministern der aus 57 Mitgliedern bestehenden Organisation der Islamischen Konferenz angenommen. Sie soll den Mitgliedsstaaten als Richtschnur in Bezug auf die Menschenrechte dienen, besitzt allerdings damit keinen völkerrechtlich bindenden Charakter und ist auch im nationalstaatlichen Recht der meisten OIC-Mitgliedsländer von wenig Belang.
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte orientiert sich stark an Form und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Das Ziel der Erklärung ist es, eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen für die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten. Sie nimmt allerdings in den einzelnen Artikeln explizit Einschränkungen mit Bezug auf die Scharia vor. Beispielsweise lautet der Artikel 2:
„a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.
b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung der Menschheit führen.
c) Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muss es nach der Scharia geschützt werden.
d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.“
Artikel 5 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte befasst sich mit der Ehe, dem Recht auf Heirat für Frauen und Männer, und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Ehe. Anders als beispielsweise in Artikel 1, in dem die Menschenwürde unabhängig von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen“ garantiert wird, gilt das Recht auf Heirat im Artikel 5 aber nur unabhängig von „Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität“.
Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“.
Artikel 11 erteilt ein absolutes Verbot jeder Art von Kolonialismus.
Artikel 12 regelt das Recht auf Freizügigkeit und auf Asyl, in beiden Fällen aber mit ausdrücklichem Bezug auf die Einschränkungen der Scharia.
Artikel 19 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen und Rechtssicherheit. Die Scharia wird als einzige Grundlage der Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt.
Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Abschnitt b) gibt jedem Menschen in Einklang mit den Normen der Scharia das Recht auf Selbstjustiz. Abschnitt c) verbietet es, das Recht auf freie Meinungsäußerung dazu zu nutzen, „die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen“.
Die Artikel 24 und 25 unterstellen alle in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte genannten Rechte und Freiheiten, nochmals ausdrücklich der islamischen Scharia und benennen die Scharia als „einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung“.
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari'a nachgeordnet.“ Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“.
Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari'a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle zugeschrieben wird.
Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Schari’a ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischen Recht nicht widersprechen. Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Schari'a wahrgenommen werden.
Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts, was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.
Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.
[1] Ende, W./Steinbach, U. (Hrsg.): Der Islam in der Gegenwart, München 2005, S. 18
[2] Mitscherkeit, M.: Die Großmacht Byzanz, München 2006, S. 18
[3] Ebd., S. 15
[4]Ende, W./Steinbach, U. (Hrsg.): Der Islam in der Gegenwart, München 2005, S. 22
[5] Odinius, M.: Vielfalt der Religionen. Ein Lesebuch, Köln 2013, S. 85
[6] Kaegi, W. E.: Confronting Islam: emperors versus caliphs (641–c. 850), in: Shepard, J. (Hrsg.): The Cambridge History of the Byzantine Empire. c. 500–1492, Cambridge u. a. 2008, S. 365ff.
[7] Terberger, J.: Glaube, Hoffnung und Erlösung, Nürnberg 1993, S. 69
[8] Ebd., S. 34
[9] Forkl/Kalter/ Leisten/Pavaloi, Die Gärten des Islam, a.a.O., S. 274
[10]Al Habib, A.A.: Sufismus. Das mystische Herz des Islam, Freiburg im Breisgau 2005, 16f
[11] Ebd., S. 20
[12] Ebd.
[13]Frembgen, J. W.: Reise zu Gott. Sufis und Derwische im Islam. München 2000, S. 85
[14]Schimmel, A.: Sufismus. Eine Einführung in die islamische Mystik, München 2000, S. 62
[15]Ebd., S. 63
[16] Campanini, M.: Al-Ghazzâlî, in: Nasr, S. H./Leaman, O.: History of Islamic Philosophy, Roudledge, London 1996, S. 258-274, S. 270
[17]Gramlich, R.: Islamische Mystik. Sufistische Texte aus zehn Jahrhunderten, Stuttgart/Berlin/Köln 1992, S. 16
[18] Schimmel, A.: Mystische Dimensionen des Islam. Die Geschichte des Sufismus, 2. Auflage, Frankfurt am Main/Leipzig 1995, S. 57
[19] Ebd., S. 60
[20]Schuon, F.: Den Islam verstehen. Eine Einführung in die innere Lehre und die mystische Erfahrung einer Weltreligion, Bern/München/Wien 2002, S. 129
[21] Schimmel, A.: Mystische Dimensionen des Islam. Die Geschichte des Sufismus, 2. Auflage, Frankfurt am Main/Leipzig 1995, S. 101
[22] Vgl. dazu Griffel, Apostasie und Toleranz im Islam: Die Entwicklung zu al-Gazalis Urteil gegen die Philosophie und die Reaktionen der Philosophen, a.a.O., S. 185ff
[23]Gramlich, R.: Islamische Mystik. Sufistische Texte aus zehn Jahrhunderten, Stuttgart/Berlin/Köln 1992, S. 106
[24]Schuon, F.: Den Islam verstehen. Eine Einführung in die innere Lehre und die mystische Erfahrung einer Weltreligion, Bern/München/Wien 2002, S. 118
[25]Schimmel, A.: Maulana Dschelaladdin Rumi: Von Allem und vom Einen, aus dem Persischen und Arabischen, München 2008, S. 18ff
[26]Arberry, A. J.: Discourses of Rumi, London/New York 1972, S. 17
[27]Wheeler M../Thackston Jr.: Signs of the Unseen: The Discourses of Jalaluddin Rumi, London 1994, S. 72
[28]Gamard, I.: Rumi and Islam: Selections from His Stories, Poems, and Discourses, annotated and explained, New York 2004, S. 63
[29]Schimmel, A.: Maulana Dschelaladdin Rumi: Von Allem und vom Einen, aus dem Persischen und Arabischen, München 2008, S. 20
[30]O’Kane, J.: Shams al-Din Ahmad-e Aflâkî: The Feats of the Knowers of God. Princeton 2002, S. 85
[31]Bürgel, J. C.: Dschalaluddin Rumi: Traumbild des Herzens - Hundert Vierzeiler, München 1990, S. 55
[32] Faroqhi, S./ Fleet, K. (Hrsg.): The Ottoman Empire as a world power, 1453–1603. The Cambridge History of Turkey. Bd. 2, Cambridge 2012, S. 25
[33] Woodhead, C.: The Ottoman World, London 2012, S. 67f
[34] Abrahamowicz, Z.: Die Türkenkriege in der historischen Forschung, Wien 1983, S. 35f
[35] Faroqhi, S./ Fleet, K. (Hrsg.): The Ottoman Empire as a world power, 1453–1603. The Cambridge History of Turkey. Bd. 2, Cambridge 2012, S. 35f
[36] Vallmann, N.: Der Balkan im Mittelalter, Neuwied 2013, S. 95
[37] Faroqhi, S.: Geschichte des Osmanischen Reiches. 6. Auflage, München 2014, S. 56f
[38] Abrahamowicz, Z.: Die Türkenkriege in der historischen Forschung, Wien 1983, S. 83
[39] Kafadar, C.: Between Two Worlds. The Construction of the Ottoman State, Berkeley 1996, S. 101
[40] İnalcik, H. (Hrsg.): An Economic and Social History of the Ottoman Empire, 1300–1914. 2 Bände. Cambridge University Press, 1997, hier Band 1, S. 53