Die Freie Deutsche Jugend

Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wurde von Jugendlichen im Exil (Paris, Prag, Großbritannien) gegründet, die vor dem Nationalsozialismus fliehen mussten, mit dem Ziel, den deutschen Faschismus zu bekämpfen. Am 1. September 1945 trafen sich KPD- und SPD-Vertreter, um einen Ausschuss zur Schaffung des Jugendausschusses für die gesamte sowjetische Besatzungszone zu errichten.

Am 1. September 1945 trafen sich KPD- und SPD-Vertreter, um einen Ausschuss zur Schaffung des Jugendausschusses für die gesamte sowjetische Besatzungszone zu errichten. Aus den Jugendausschüssen sollte eine „freiheitliche deutsche Jugendbewegung“ erwachsen. Obwohl die SPD auch an der Errichtung einer eigenen Jugendorganisation arbeitete, verständigten sich ihre Vertreter auf der Gründungssitzung des Zentralen Antifaschistischen Jugendausschusses („Antifa-Jugend“) mit den Kommunisten auf eine paritätische Besetzung. Erich Honecker sollte das Gremium leiten. Die FDJ war die einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation der DDR und nahm im System der Massenorganisation einen wichtigen Platz ein.[1] Sie stellte die Nachwuchsorganisation der SED dar, deren führende Rolle sie in ihrem Statut anerkannte. Die Vertiefung der Freundschaft zur Sowjetunion und die Unterstützung anderer Staaten im Kampf gegen das „imperialistische System“ hatte sich die FDJ als internationale Ziele gesetzt. Nach dem Leitbild des proletarischen Internationalismus wurden Mitglieder der FDJ in befreundete Staaten geschickt, um dort beim Aufbau des Sozialismus zu helfen. So waren „FDJ-Brigaden“ am Bau der Erdgasleitung „Drushba“ (Drushba-Trasse) und der Eisenbahnstrecke Baikal-Amur-Magistrale (BAM) in der Sowjetunion beteiligt oder arbeiteten als Entwicklungshelfer z.B. im sandinistischen Nicaragua oder zeitweise in Mosambik und Angola.[2]

Ihre weiteren Aufgaben waren die politische Organisation der Jugend in Grundorganisationen, die ab drei Mitgliedern in Wohnstätten, Betrieben, Erziehungsstätten usw. gebildet wurden, die ideologische und fachliche Erziehung der Jugend und die Freizeitgestaltung. Mit der Bildung relativ kleiner Grundorganisationen verfolgte die FDJ das Ziel, möglichst viele Jugendliche in die aktive Verbandsarbeit einzubeziehen. Die FDJ war nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert. Sie hatte in aufsteigender Reihenfolge die folgenden Organisationseinheiten: Gruppe (Schulklasse/Seminargruppe, Jugendbrigade), Abteilungs-FDJ-Organisation (AFO in Großbetrieben/Einheiten der NVA) Grundorganisation (Schule/Universität/Betrieb), Kreisleitung (Kreis im verwaltungstechnischen Sinne oder Großeinheit) Bezirksleitung. Die oberste Verwaltungsebene bildete der Zentralrat der FDJ.

Die Jugendlichen wurden auf entsprechenden Antrag ab dem 14. Lebensjahr in die FDJ aufgenommen. Die Mitgliedschaft war laut Statuten der Jugendorganisation freiwillig, doch hatten Nichtmitglieder erhebliche Nachteile bei der Zulassung zu weiterführenden Schulen sowie bei der Studien- und Berufswahl zu befürchten und waren zudem starkem Druck durch parteinahe Lehrkräfte ausgesetzt, der Organisation beizutreten.

Neben der ideologischen Zielsetzung war auch die Organisation der Freizeitbetreuung ihrer Mitglieder eine wesentliche Aufgabe der FDJ. Die FDJ organisierte Urlaubsreisen für die jungen Leute und unterhielt zahlreiche Jugendhotels und Jugendklubs.[3] Die Jugendorganisation besaß außerdem die Leitung der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. In jeder größeren Stadt gab es ein Pionierhaus, in dem vielfältige Arbeitsgemeinschaften angeboten wurden. Darüber hinaus gab es Pionierferienlager, Expertenlager und Stationen der „Jungen Naturforscher und Techniker“. Zentrales Pionierlager war die Pionierrepublik Wilhelm Pieck am Werbellinsee bei Berlin, wobei dort nur ausgewählte Kinder und Jugendliche teilnehmen durften. Die Auszeichnungen der FDJ bestanden aus dem „Abzeichen für Gutes Wissen“, das im Rahmen des schulbegleitenden „FDJ-Studienjahres“ nach einer Prüfung zum marxistisch-leninistischen Wissen in den Stufen Gold, Silber und Bronze vergeben wurde, die Artur-Becker-Medaille und als höchste Auszeichnung die Ernst-Thälmann-Medaille.[4]

Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wurde von Jugendlichen im Exil (Paris, Prag, Großbritannien) gegründet, die vor dem Nationalsozialismus fliehen mussten, mit dem Ziel, den deutschen Faschismus zu bekämpfen.[5]Am 1. September 1945 trafen sich KPD- und SPD-Vertreter, um einen Ausschuss zur Schaffung des Jugendausschusses für die gesamte sowjetische Besatzungszone zu errichten. Aus den Jugendausschüssen sollte eine 'freiheitliche deutsche Jugendbewegung' erwachsen. Die Vertreter verständigten sich auf der Gründungssitzung des Zentralen Antifaschistischen Jugendausschusses auf eine paritätische Besetzung. Nachdem die KPD Schwierigkeiten bei der Bildung der antifaschistischen Einheitsfront in der SBZ in den Griff bekommen hatte, gab die Sowjetunion ihre Zustimmung zur Gründung der 'Freien Deutschen Jugend'. Das ZK-Sekretariat stieß auf heftigen Widerstand der an den Vorentscheidungen nicht beteiligten Kirchen, die ihr Recht auf eigene kirchliche Jugendarbeit gefährdet sahen. Nachdem dieses Recht gewährleistet worden war, wurde die FDJ am 07.03.1946 unter der Leitung Erich Honeckers als überparteiliche Jugendorganisation gegründet. Name und Emblem der Exilgruppen wurden bei der Gründung übernommen, letzteres dabei leicht verändert. Allerdings verstand sich die neu gegründete FDJ nicht als Rechtsnachfolger der Exilgruppen.

Ihre Ausrichtung auf die KPD und später die SED war im Jahre 1952 beendet.[6] Seitdem wurde sie dazu verpflichtet, in ihren Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Beschlüsse der SED durchzuführen und sich an der vormilitärischen Ausbildung zu beteiligen.

Die FDJ hatte Mitte der 1950er Jahre ca. 2 Millionen Mitglieder, nach SED-Angaben besaßen etwa 70% der Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren die Mitgliedschaft; besonders hoch war der Anteil der Schüler und Studenten.[7] Die Funktionäre der Jugendorganisation waren oft zugleich Mitglied der SED, in deren Politbüro auch der 1. Sekretär der FDJ Sitz und Stimme besaß. Ebenso war sie als Fraktion in den Volksvertretungen anwesend. So gehörten z.B. ab 1963 40 von 500 Mitgliedern der Volkskammer der FDJ als Mitglied an. Gemeinsam mit den anderen Massenorganisationen sicherte sie auf diese Weise das Übergewicht der SED in diesen Gremien.[8]

In den Jahren 1950, 1954 und 1964 veranstaltete die FDJ am Pfingstwochenende in Berlin das „Deutschlandtreffen der Jugend für Frieden und Völkerfreundschaft“. [9] Diese Treffen sollten unter anderem zur deutschen Einheit beitragen und das Pendant auf nationaler Ebene zu den internationalen Weltfestspielen der Jugend und Studenten sein. Am ersten Treffen nahmen 700.000 Jugendliche teil, beim letzten 1964 immerhin noch 500.000. Auf den Treffen gab es ein umfangreiches kulturelles Programm, sowie Vorträge und Diskussionsveranstaltungen sowie Arbeitsgemeinschaften zu brisanten politischen und sozialen Themen.

Die FDJ hatte 1950 in der Bundesrepublik Deutschland  ca. 30.000 Mitglieder, vor allem in der Gewerkschaftsjugend. Die FDJ bereitete eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung vor und agierte auch sonst gegen die Politik Adenauers. Am 24. April 1951 verbot die Bundesregierung im Zuge seiner zunehmenden antikommunistischen Politik durch Beschluss die Volksbefragung als vefassungswidrig:„1. Die von der SED, dem Gewalthaber der Sowjetzone, betriebene Volksbefragung ‚gegen Remilitarisierung und für Friedensschluß im Jahre 1951‘ ist dazu bestimmt, unter Verschleierung der verfassungsfeindlichen Ziele die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu untergraben. Die Durchführung der Aktion stellt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar. 2. Die Vereinigungen, die diese Aktion durchführen, insbesondere die dazu errichteten Ausschüsse sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Gesamtdeutsche Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft und das Deutsche Arbeiterkomitee richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sind daher durch Art. 9 Abs. 2 GG kraft Gesetzes verboten.3. Die Landesregierungen werden gemäß § 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 ersucht, jede Betätigung solcher Vereinigungen für die Volksbefragung zu unterbinden.“[10]

Schon im Kindesalter wurde in der DDR mit der politischen Heranführung der Jugend begonnen. Dabei stellte die Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, die nach dem ehemaligen Vorsitzenden der KPD Ernst Thälmann benannt wurde, die politische Massenorganisation für Kinder dar. Der beeindruckende Lebenslauf Ernst Thälmanns sollte Vorbild und Ansporn für die Kinder darstellen und er selbst wurde in den Heldenstatus ohne Fehl und Tadel erhoben. Im Juni 1946 wurde auf dem I. Parlament der FDJ beschlossen, Gruppenorganisationen für Kinder zu gründen. Dabei griff sie auf Erfahrungen in der Weimarer Republik zurück, wo die KPD die Kinderorganisation Jung-Spartakusbund hatte. Eine Gründung des Verbandes der Jungen Pioniere erfolgte dann am 13. Dezember 1948 auf Grundlage der Beschlüsse der SED. Die erste Vorsitzende war Margot Feist, die spätere Frau von Erich Honecker. Ihr gehörten seit den 1960er/1970er Jahren fast alle Schüler vom ersten bis zum siebten Schuljahr als Jung- oder Thälmannpioniere an. Die Pionierorganisation, die der FDJ angegliedert war, wurde am 13. Dezember 1948 gegründet und im August 1990 aufgelöst. Vom Gründungstag abgeleitet, wurde der 13. Dezember deshalb in der DDR als Pioniergeburtstag begangen. Die Pionierorganisation der DDR war vollständig nach sowjetischem Vorbild aufgebaut und organisiert.




[1]Mählert, U./Stephan, G.-R.: Blaue Hemden Rote Fahnen – Die Geschichte der Freien Deutschen Jugend, Opladen 1996, S. 21

[2] Schöneburg, K.-H./Mand, R.: Vom Werden unseres Staates. Eine Chronik. Band 1: 1945-1949, Berlin (Ost) 1966, S. 178

[3] Herz, H.-P.: Freie Deutsche Jugend .Berichte und Dokumente zur Entwicklung und Tätigkeit der kommunistischen Jugendorganisation, München 1957, S. 33

[4] Schöneburg, K.-H./Mand, R.: Vom Werden unseres Staates. Eine Chronik. Band 1: 1945-1949, Berlin (Ost) 1966, S. 146, S. 188

[5] Mählert U.: Die Freie Deutsche Jugend 1945-1949. Paderborn 1995, S. 10ff

[6] Eschenhagen, W./Judt, M. (Hrsg.): Chronik Deutschland 1949-2009. 60 Jahre deutsche Geschichte im Überblick, Frankfurt/M. 2008, S. 137

[7] Leonhard, W.: Die Revolution entlässt ihre Kinder, Köln/Berlin 1955, S. 73

[8] Leonhard, W.: Die Revolution entlässt ihre Kinder, Köln/Berlin 1955, S. 131

[9]N.N.: Geschichte der Freien Deutschen Jugend, Berlin, 1982,. S. 72f

[10] Zitiert aus Krause, H.: Der Verfassungsstaat, Bonn 1967, S. 34

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