Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern! #NoPolGBW
Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern! #NoPolGBW
Kundgebung:
27. April 2019, ab 13:00
Karlstraße / am Zinser in Tübingen
Die Kundgebung richtet sich gegen die Planungen, das Polizeigesetz in Baden-Württemberg erneut zu verschärfen, aber auch gegen alle bisherigen Verschärfungen.
Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.
Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?
Staatstrojaner:
Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.
Kriegswaffen für die Polizei:
Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.
„Intelligente“ Videoüberwachung:
Kameras im öffentlichen Raum werden durch eine Künstliche Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.
Aufenthalts- und Kontaktverbote:
Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.
Elektronische Fußfessel:
Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.
Alkoholverbote:
Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.
Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?
Ausweitung der Schleierfahndung:
In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.
Unendlichkeitshaft:
Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden – ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.
Vorkontrollen bei Demonstrationen:
Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.
Body-Cams in Wohnungen:
Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur – wie bislang – an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.
DNA-Untersuchung:
Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.
Staatstrojaner/Online-Durchsuchung:
Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.
Was wir wollen:
Stärkung der Freiheitsrechte statt neuer Polizeibefugnisse!
Schaffung von unabhängigen Ermittlungsstellen zu polizeilichem Fehlverhalten!
Kennzeichnungspflicht für die Polizei!
Rücknahme der Verschärfungen von 2017!
Keine weiteren Verschärfungen der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze!
Weitere Informationen zum Polizeigesetz in Baden-Württemberg: