Antwort zu „Fragen an K3 und an das verkündete Ende der Recherche" (Openposting 10.06.2023)

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Die Recherche ist für uns nicht beendet und auch wir halten das Schreiben des Anwalts von X vom 28.04.2023 für höchst bedeutsam. Es bestätigt unter anderem die Fälschung der ersten E-Mail der anonymen Quelle („Jennifer Hills“) an M. und dass X Falschaussagen tätigt, unter anderem mit dem behaupteten Videocall mit „Jennifer Hills“. Wir arbeiten seit 11 Monaten an dem Fall und sind immer zu Dialog und Zusammenarbeit bereit. Ihr habt Euch entschieden, als anonyme Gruppe Fragen und Kritik zu veröffentlichen. Kann man so machen, ist aber nicht optimal. Danke für Eure Fragen, hier die Antworten:

„1. Was ist mit der Sprachnachricht, die ,Täterwissen’ offenbart?“:

Ihr schreibt: „Nach den bisherigen Darstellungen soll es im Oktober 2021 auf einem Treffen der IL eine Warnung vor C. gegeben haben. Dabei sollen mehrere Namen von FLINTA genannt worden seien. Ein Name war demnach der von X., die weiteren Namen sind nach unserem Kenntnisstand nirgends jemals erwähnt worden. Wenn C. in der Sprachnachricht jedoch Namen nennt, stellt sich für uns die Frage, woher er diese kennt, wenn die bisherige Darstellung von K3, dass die gesamte Geschichte eine Konstruktion von X. oder der IL sei, korrekt wäre.“

X hat nach Aussage von C genau diese zwei Namen von FLINTA und die Gerüchte dazu bereits bei dem einvernehmlichen Treffen mit C. Anfang Dezember 2021 erwähnt. Diese Gerüchte und die Frage nach ihrer Herkunft waren der Grund für die mehrfachen Nachfragen von C an X in den Wochen nach dem Treffen. Eine dieser Nachfragen ist die auch dem Gericht vorliegende Sprachnachricht von C an X vom 03.01.2022. In ihr werden die von X bei dem Treffen Anfang Dezember ins Spiel gebrachten beiden Namen erwähnt. 

Weiterhin hatte C. zwei engen Freund:innen und seiner Partnerin bereits direkt nach dem Treffen berichtet, dass X ihn auf die Gerüchte bezüglich dieser beiden Personen angesprochen hat. Die zwei Freund:innen und seine Partnerin können dies bezeugen. 

Darüber hinaus hat C seine damalige politische Gruppe K2 informiert, dass X bei dem Date diese Gerüchte angesprochen hat, also lange bevor X die Vorwürfe erstmals gegenüber der K2 Ansprechgruppe geäußert hatte. 

Somit ist durch vielfache Zeugenaussagen belegbar, dass X zum wiederholten Male falsche Aussagen tätigt: Sie selbst hatte C. die beiden weiteren Namen C. gegenüber Anfang Dezember genannt. 

„2. Doch keine gefälschte Mail mit den zwei Fotos?“

Ihr schreibt: „K3 hat in ihren Veröffentlichungen nahegelegt, dass die Mail von JH an X vom 14.01.2022 nicht existieren würde oder manipuliert sei oder keine Fotos als Anhang gehabt habe. Hierzu müssen wir selbstkritisch feststellen, dass diese Position, die wir bisher geglaubt haben, nach dem Schreiben des Anwalts von X, dem der Ausdruck einer Mail mit korrektem Header beigefügt wurde, nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.“

Die Fälschungen und Fälschungshinweise sind so vielfältig und ausführlich dokumentiert, dass ein einziger nachgereichter Emailheader nichts an der Eindeutigkeit der Fälschungen ändert. Auch die Mails zu den Fotos weisen weiterhin  Fälschungsmerkmale auf die auch durch den besagten Header nicht entkräftet werden: https://gegendarstellungouting.files.wordpress.com/2023/01/anhang-1.pdf (Seite 14)

Viel wichtiger ist: Der Anwalt von X findet keine Erklärung dafür, dass gefälschte E-Mails vorgelegt werden und erkennt die Fälschung der ersten Mail an – die angeblich von M., IL-Sprecher und seered/IL Düsseldorf sowie Ex-Partner von X, empfangen wurde.

„3. Doch keine Unkenntnis über korrekte Namensschreibung?“

Ihr schreibt: “Wir gingen nach den Veröffentlichungen von K3 bislang davon aus, dass X. keine Kenntnis von der korrekten Schreibweise des Namens von C. habe und ebenso wie JH die falsche Schreibweise mit Q. benutzt. (...) Nun kann der Anwalt von X. jedoch nachweisen, dass X. die korrekte Schreibweise sehr wohl in Kommunikationen benutzte. Die bisherige Darstellung von K3 lässt sich deshalb nicht aufrechterhalten“

Auch wenn X 2019 angeblich die korrekte Schreibweise von C. gespeichert hatte bleibt festzuhalten, dass sie den Namen in der Schreibweise mit dem Anfangsbuchstaben Q 2021/2022 so in ihrem Adressbuch hatte und dies der Schreibweise entspricht, die die angebliche anonyme Zeugin nutzte. Dieser Punkt wurde ohnehin in Abgrenzung zu den gesicherten Beweisen (gefälschte Emails) immer als nachgelagert und weniger wichtig angeführt.

„4. Wie viele Personen wussten etwas?“

Ihr schreibt: „Ausweislich des Schreibens des Anwaltes von X., das sich auf beigefügte Kommunikation zwischen X. und C. stützt, wird deutlich, dass C. unterschiedliche Versionen darüber verbreitet, ob er überhaupt mit anderen Menschen über seinen Sex mit X. gesprochen hat bzw. mit wie vielen Menschen:“

Diese Aussage ist falsch. In der vorliegenden Sprachnachricht ist von einer Person (einer Freundin) die Rede, die Kontakte in die IL  und nach Düsseldorf hat. C erwähnt dann in der gleichen Sprachnachricht zwei weitere enge Freund:innen, mit denen er über das Date gesprochen hat. 

 

Weiterhin schreibt Ihr: „Wir fragen uns, ob K3 genügend Anstrengungen unternommen hat, um auszuschließen, dass JH eine der von C. selbst informierten Personen ist.”

Antwort: Ja, haben wir. Wir fragen uns wiederum, warum M., der bundesweite IL- und seered-Sprecher, Ex-Partner von X und mutmaßliche Fälscher der ersten Email von „Jennifer Hills“ sich nicht äußert. Er hat, wenn man den Aussagen von X’ Anwalt im Schreiben vom 28.04.2023 folgt, „Jennifer Hills“ auf einem IL-Treffen im Oktober 2021 gesehen und gesprochen. 

 

Kontaktgruppe3 am 14. Juni 2023
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