Solidarität
Die Empörung gegenüber der stattgefundenen Gewalt gegen Sachen und gegen
anrückende Polizist*innen ist heuchlerisch. Gewalt beginnt nicht erst mit dem Werfen
von Steinen während einer Demonstration. Die Angriffe des 24. Juni 2016 stehen in
keinem Verhältnis zu den tausenden Menschen auf der Flucht, die entweder in Lagern und
Abschiebeknästen eingesperrt oder mit der perspektivlosen Situation innerhalb der
„Festung Europa“ konfrontiert werden. Wenn die Staatsanwaltschaft mit den Bildern der
gewaltbereiten Demonstrant*innen hetzt, dann geht es gleichzeitig darum, die Realität der
alltäglichen Gewalt aus den Köpfen der Menschen zu verdrängen.
Wir begrüssen es, dass sich Menschen selbstbestimmt und ohne zu fragen die Strasse
genommen haben, um sich gegen bestehende Unterdrückung aufzulehnen. Militanz
betrachten wir als ein Mittel, um direkt in Missstände einzugreifen und über einen rein
symbolischen Protest hinauszukommen.
Die Repression gegen diese 18 Menschen kann auf keinen Fall als alleinstehend
betrachtet werden. Denn Repression ist ein notwendiges Mittel, um das reibungslose
Funktionieren einer Gesellschaft, die auf enormen Ungleichheiten aufbaut, zu
gewährleisten. Menschen werden aufgrund ihres sozialen Status, ihres Aussehens, einer
widerständigen Praxis oder ihrer rechtlichen Situation diskriminiert, bestraft oder
eingesperrt. Diese repressiven Mechanismen dienen dazu, dass privilegierte Menschen
ihre Privilegien behalten und andere Menschen von diesen ferngehalten werden.
Repression ist kein Einzelereignis, sondern alltäglicher Bestandteil unserer Gesellschaft.
In einem Moment, in dem Medien und die Justiz versuchen, uns zu spalten, müssen wir
stärker denn je zusammenhalten und unsere Solidarität auf vielfältige Art und Weise
ausdrücken. Für uns spielt es keine Rolle, ob die Angeklagten schuldig sind oder nicht.
Wehren wir uns gemeinsam, trotz unterschiedlicher Ausgangslagen! Zeigen wir uns
solidarisch mit den Angeklagten vom 24. Juni 2016. Zeigen wir, dass unsere Solidarität
stärker ist als staatliche Gesetze und Repression.
24. Oktober
Prozessbeginn
Strafgericht 7:30 Uhr
Schützenmattstrasse 20
30. Oktober
Urteilsverkündung
Strafgericht 17:00 Uhr
Schützenmattstrasse 20