Florian bleibt Wohnen!
Am 15.12.2022 soll F. im Namen des Eigentums auf die Straße gesetzt werden. Das Bündnis gegen Zwangsräumungen ruft zur kreativen Störung der Räumung und zur Kundgebung um 10 Uhr in der Brinkstraße 31 in Walle auf.
Am 15.12.2022 soll F. im Namen des Eigentums auf die Straße gesetzt werden. Das Bündnis gegen Zwangsräumungen ruft zur kreativen Störung der Räumung und zur Kundgebung um 10 Uhr in der Brinkstraße 31 in Walle auf.Hinter der staatlichen Gewalt durch die Gerichtsvollzieherin steht nicht nur die Profitgier des Eigentümers, sondern auch das rassistisch motivierte, institutionalisierte Versagen des Jobcenters und die Untätigkeit der paternalistischen Elendsverwaltung „Zentrale Fachstelle Wohnen“. Seit Juni 2021 versucht F. Vermieter F. auf die Straße zu setzen. Die fristlose Kündigung begründete er mit Zahlungsrückständen in Höhe von insgesamt rund 3000 €. Diese waren entstanden, nachdem das Jobcenter Utbremer Straße F., der EU-Ausländer ist, seinen Arbeitnehmerstatus und damit seine Leistungsberechtigung abgesprochen hat. F. Vermieter ließ diese Möglichkeit nicht ungenutzt und verfolgte seinen Räumungsanspruch vor dem Amtsgericht Bremen im Wege der Räumungsklage. Dass das Jobcenter Bremen mit der Einstellung der Zahlungen die legalen Grenzen der rassistischen Gängelung überschritten hatte, stellte das Landessozialgericht mit Beschluss 17.08.2021 fest und verpflichtete das Jobcenter zur Zahlung. F. bezahlte nunmehr 2700 € der ausstehenden Mietkosten. Allein ein Restbetrag von 300 € wurde seitens des Jobcenters weiterhin verweigert, da man weitere Ermittlung anstellen wolle. Wegen der verbleibenden 300 € Mietschulden wendete sich F. an die Zentrale Fachstelle Wohnen. Diese versicherte F. im mündlichen Gespräch am 11.10.2021, dass man die restlichen Mietschulden übernehmen werde. Gegenüber F. bestätigte die Zentrale Fachstelle Wohnen die Unterstützung schriftlich und ließ sich eine Vollmacht für die weitere Kommunikation mit dem Vermieter geben. Was F.nicht wissen konnte – die Zentrale Fachstelle Wohnen blieb infolge gänzlich untätig. Zu diesem Zeitpunkt hätte ein Darlehen von 300 €, sprich die vollständige Zahlung der Mietkosten, die fristlose Kündigung heilen können (§ 569 Abs. 3 BGB). Süffisant stellt eine Richterin am Amtsgericht Frau Borgwardt in der Begründung des Urteils vom 19.11.2021 fest, dass eine Heilung eben nicht eingetreten sei, da sowohl die rassistische Gängelung des Jobcenters als auch das Behördenversagen der "Zentralen Fachstelle Wohnen" F. zuzurechnen sei. Die zuständige Gerichtsvollzieherin Ursel Lehmann hat nun den Auftrag, das Urteil der Klassenjustiz zu vollstrecken und F. Räumung auf den 15.12.2022 angesetzt. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zur Solidaritätskundgebung und zu kreativen Aktionen in Begleitung der Räumung ab 10 Uhr in der Brinkstraße 31 in Walle auf. Dass Menschen die auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind, mit sinnlosen Maßnahmen, Aufforderungen zur Mitwirkung und Sanktionsdrohungen belästigt werden ist nichts neues. Auch dass die Jobcenter, nachdem die rechtliche Grundlage für die Verhängung von Sanktionen schwieriger geworden ist, nunmehr Ihre Schikane mit dem Versand von "Aufforderungen zur Mitwirkung" fortsetzt, ist leider vielen Leistungsbezieher*innen bekannt. Unterlagen, die längst eingereicht wurden, gehen immer wieder "verloren" und werden erneut angefordert - eingreichte Briefe, sei es mit Einschreiben oder Fax - kommen nicht an. Selbst für persönlich eingereichte Briefe besteht keine Möglichkeit mehr den Eingang bestätigen zu lassen. In der Konsequenz werden dringend benötigte Leistungen aufgrund angeblicher "fehlender Mitwirkung" eingestellt. Die Zivilgerichte erkennen regelmäßig nicht an, dass Zahlungsrückstände durch das Jobcenter den Mieter*innen nicht zuzurechnen sind. So werden tagtäglich Menschen durch den Behördenterror des Jobcenters wohnungslos. Selbst wenn die Nachzahlung des Jobcenters kommt, wird die Heilungsmöglichkeit des § 569 Abs. 3 BGB von vielen Gerichten nur auf die fristlose, nicht aber auf die hilfsweise mit erklärte ordentliche Kündigung angewandt. Daher liegt es an der Willkür einzelner Richter*innen, ob der Gewaltapparat des bürgerlichen Staates anrückt, um unsere Nachbar*innen, Freund*innen und Kolleg*innen aus ihrer Wohnung zu schmeissen. F. steht damit nicht nur für diejenigen, die vom Jobcenter mit immer neuen Schikanen überzogen werden, sondern auch für alle, die von steigenden Mietpreisen und Verdrängung betroffen sind. Kommt am 15.12.22 um 10 Uhr in die Brinkstraße 31/40 in Walle. Gemeinsam Zwangsräumungen verhindern!