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Zu den Themen:
- Besorgniserregende Reaktionen auf musikalische Kundgebung
Nach einer musikalischen Kundgebung am 18.5. in Hitzacker vor dem Haus des Staatsschutzbeamten Olaf Hupp, die sich gegen Spionage und Repression richtete, kam es zur Eskalation:
Die ca. 60 Teilnehmer*innen der Kundgebung wurden auf dem Rückweg von der Aktion ohne Vorwarnung durch behelmte, vermummte Polizeieinheiten (BFE) überfallen, zu Boden geschlagen und über fünf Stunden in einem Kessel festgehalten. In der Folge nutzt die Polizei ihre scheinbare Deutungshoheit und verdreht eine musikalische Kundgebung in einen angeblichen Angriff teils vermummter Personen auf ein Familienhaus und phantasiert eine „neue Qualität der Gewalt“ herbei (Polizeipressestelle Lüneburg).
Inverview mit einem Vertreter*innen der „Die Rotzfreche Asphaltkultur“
http://rak-treffen.de/2018/05/20/unfassbar/
- G20: Zur zweiten Öffentlichkeitsfahndung
„Mit dem zweiten Teil der öffentlichen Fahndung am 17.05.2018 nach Menschen, die beim G20 fotografiert wurden, wird die staatliche Intention vollends sichtbar:
Den Fotografierten wird im einzelnen nichts Konkretes vorgeworfen. Es werden keine Gründe angegeben, warum sie zu denunzieren sein sollten. Das ist auch nicht das Ziel, denn jedes Foto steht für das größtmögliche „Vergehen“, das während des G20 begangen wurde“ (Verfasst von Einigen Gruppen von United We Stand)
Letzte Woche ist ein weiterer Mann in Bremen verhaftet worden.
https://unitedwestand.blackblogs.org
- Zu den §129b-Verfahren gegen Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu
Der Revolutionär Musa Aşoğlu ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über 17 Monaten von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem im Hamburger Untersuchungsgefängnis in Totalisolation.
Da der Prozess gegen ihn wegen §129b (Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland) begann, werden wir versuchen eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Am Donnerstag, den 7.Juni wird gegen Erdal Gökoğlu ein weiterer §129b-Prozess vor dem OLG Hamburg beginnen.
Ein Gespräch mit einer Vertreterin des Freiheitskomittee für Musa Aşoğlu
political-prisoners.net
- Telefonat mit der ehemaligen Gefangenen Gülaferit
Gülaferit wurde von Griechenland an Deutschland nach StGB § 129b (Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland) ausgeliefert. Im Januar wurde sie nach über 6 Jahren aus der Haft in die BRD entlassen
Seit dem wurde gegen sie drakonische Bewährungsauflagen verhängt und sie musste einen Asylantrag stellen, um nicht abgeschoben zu werden.
Das „geschlossene“ Gefängnis wurde durch ein Offenes Gefängnis ausgetauscht. Gülaferit erhält keinerlei Leistungen und ist nicht krankenversichert zudem kriegt sie auch sonst nichts, wie z.B. Gutscheine.
soligruppeguelaferituensal.blogsport.de